Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
224 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 588 /X.L.
Datum: 23.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur
Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie
folgt festzusetzen:
1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung
eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von
Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf 530,00 €.
2. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur
Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im
Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €.
Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom
22.12.2009 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Gemäß § 17 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim wird der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses nach Einheitssätzen ermittelt; dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen,
als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, beläuft sich seit
01.01.1996 auf 265,00 €.
Dieser Einheitssatz ist nicht mehr kostendeckend. Dies ist u.a. darin begründet,
dass zwischenzeitlich fast ausschließlich Anschlüsse in befestigten Fahrbahnbzw. Gehwegflächen hergestellt werden. In der Vergangenheit wurden derartige
Anschlüsse beispielsweise im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten hergestellt, so dass diese überwiegend in unbefestigten Flächen hegestellt
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wurden und im Rahmen der Mischkalkulation für den Einheitssatz günstigere Kosten zugrundegelegt werden konnten.
Die Herstellung der jeweiligen Anschlüsse erfolgt derzeit innerhalb des Gemeindegebietes über Fremdfirmen ggf. in Koordination mit anderen Versorgungsunternehmen.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Herstellung von Kanalgrundstücksanschlüssen wurden die beigefügten Kalkulationen durchgeführt. Hiernach
ergeben sich die o.g. Einheitssätze.
Aufgrund dieser Kalkulationen wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 01.01.2017
den Einheitssatz für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur
Grundstücksgrenze im Rahmen von Einzelanschlüssen auf 530,00 € neu festzusetzen und im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer
Erschließungsmaßnahme auf 275,00 € neu festzusetzen.
Aufgrund der vorgenannten Kalkulationen und der Neufassung der Einheitssätze für
den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses, ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim in der 4. Änderungsfassung in der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister