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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
224 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kur Vorlage 588 /X.L. Datum: 23.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt festzusetzen: 1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf 530,00 €. 2. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €. Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 in der beigefügten Fassung. Begründung: Gemäß § 17 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim wird der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses nach Einheitssätzen ermittelt; dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, beläuft sich seit 01.01.1996 auf 265,00 €. Dieser Einheitssatz ist nicht mehr kostendeckend. Dies ist u.a. darin begründet, dass zwischenzeitlich fast ausschließlich Anschlüsse in befestigten Fahrbahnbzw. Gehwegflächen hergestellt werden. In der Vergangenheit wurden derartige Anschlüsse beispielsweise im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten hergestellt, so dass diese überwiegend in unbefestigten Flächen hegestellt 3 wurden und im Rahmen der Mischkalkulation für den Einheitssatz günstigere Kosten zugrundegelegt werden konnten. Die Herstellung der jeweiligen Anschlüsse erfolgt derzeit innerhalb des Gemeindegebietes über Fremdfirmen ggf. in Koordination mit anderen Versorgungsunternehmen. Auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Herstellung von Kanalgrundstücksanschlüssen wurden die beigefügten Kalkulationen durchgeführt. Hiernach ergeben sich die o.g. Einheitssätze. Aufgrund dieser Kalkulationen wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 01.01.2017 den Einheitssatz für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Rahmen von Einzelanschlüssen auf 530,00 € neu festzusetzen und im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme auf 275,00 € neu festzusetzen. Aufgrund der vorgenannten Kalkulationen und der Neufassung der Einheitssätze für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses, ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim in der 4. Änderungsfassung in der beigefügten Form zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister