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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 13.12.2016 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim beschlossen: §1 § 17 Absatz 2 erhält folgende Neufassung: Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses wird nach Einheitssätzen ermittelt; dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz beträgt je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze: a) bei Grundstücksanschlüssen die im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme hergestellt werden 275,00 €, b) bei allen übrigen Grundstücksanschlüssen, für die Herstellung, Erneuerung und Beseitigung 530,00 €. §2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Nettersheim, 13.12.2016 (Bürgermeister)