Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: Präsentation des Bildreferenzkataloges)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: Präsentation des Bildreferenzkataloges) Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: Präsentation des Bildreferenzkataloges)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.09.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 502-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 12.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: Präsentation des Bildreferenzkataloges __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Pieperjohanns, Frau Heller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 502-IX/Z-3 1. Sachverhalt: Aufgrund des § 61 a Landeswassergesetz (LWG) NRW sowie der Satzung der Stadt Bad Münstereifel zur Abänderung der Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung sind private Abwasserleitungen vom Grundstückseigentümer auf Dichtheit prüfen zu lassen. Mit Erlass vom 17.06.2011 wurden einige Vorschriften konkretisiert: - Es wurde eine einheitliche Musterprüfbescheinigung erarbeitet, die die Handhabung für die Bürger, die Sachkundigen und die Kommunen erleichtern soll. - Auf der Musterbescheinigung wird durch den Sachkundigen die Beurteilung der festgestellten Schäden vorgenommen. - Die Beurteilung erfolgt durch Einteilung der jeweiligen Schäden in die Schadensklassen A (starke Schäden), B (mittlere Schäden) und C (geringe Schäden). - Die Schäden werden durch einen sog. Bildreferenzkatalog objektiviert. In diesem Bildreferenzkatalog werden Schäden durch Beschreibungen und Fotoaufnahmen den einzelnen Schadensklassen zugeordnet. - Die Sanierungsfristen richten sich nach den aufgeführten Schadensklassen und werden durch die Kommune festgesetzt. Der Erlass vom 17.06.2011 sieht hierfür die folgenden Sanierungsfristen vor: Schadensklasse A: Schadensklasse B: Schadensklasse C: Sanierung soll innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein Sanierung soll innerhalb von 5 Jahren (im Wasserschutzgebiete innerhalb von 2 Jahren) abgeschlossen sein grundsätzlich keine Sanierung notwendig Die Musterbescheinigung sowie einige Beispiele zur Schadensklassifizierung gemäß dem Bildreferenzkatalog werden in einer kurzen Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Der vollständige Bildreferenzkatalog ist als Anlage beigefügt. Fragen hierzu können im Rahmen der Präsentation beantwortet werden. 2. Rechtliche Würdigung § 61 a Landeswassergesetz NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Durch die Festsetzung von Sanierungsfristen und die schriftliche Mitteilung der Fristen an alle betroffenen Grundstückseigentümer, sowie die Beratung einzelner Grundstückseigentümer zur Sanierung und zur festgesetzten Schadensklasse, entsteht ein beträchtlicher personeller Aufwand. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Mitteilung der Betriebsleitung wird zur Kenntnis genommen.