Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
496 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
10.03.17, 11:00
Aktualisiert
10.03.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I.3 Br
Vorlage 657 /X.L.
Datum: 08.03.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und zur Arbeit für und mit den
Flüchtlingen insgesamt zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
den beschriebenen Weg konsequent fortzusetzen.
Begründung:
Zur aktuellen Flüchtlingssituation in der Gemeinde und zu den aktuellen Perspektiven wird wie folgt informiert:
Anzahl, Herkunft und Status der zugewiesenen Flüchtlinge
Derzeit besteht in unserer Gemeinde folgende Situation:
Bei uns leben aktuell 134 Flüchtlinge. Sie sind wie folgt untergrbracht:
Erwachsene
Kinder
Summe
Männer
Frauen
Bouderath
16
4
20
3
23
Frohngau
3
2
5
5
10
Holzmülheim
1
1
2
0
2
Marmagen
0
Buschgasse 15
2
4
6
7
13
Kölner Str. 71
6
2
8
7
15
Blankenheimer Str. 1
7
1
8
2
10
Rosenthalstr. 11
8
0
8
0
8
Roderath
2
2
4
3
7
Euskirchener Str. 19
5
2
7
3
10
Euskirchener Str. 24
6
2
8
4
12
Euskirchener Str. 26
4
2
6
2
8
Auf der Heide 10
0
0
0
0
0
Krausstraße 2
1
1
2
0
2
Weidenstr. 14
5
1
6
3
9
Eigene Wohnung
3
2
5
0
5
69
26
95
39
134
Nettersheim
Tondorf
Zingsheim
Zwischensummen:
Summe:
134
3
Die Menschen verteilen sich auf folgende Nationalitäten:
Herkunftsland
Afghanistan
Anzahl Flüchtlinge
Prozent
3
2,2%
Ägypten
5
3,7%
Albanien
11
8,2%
Angola
0
0,0%
Bangladesch
1
0,7%
Eritrea
4
3,0%
Ghana
3
2,2%
Guinea
2
1,5%
Indien
1
0,7%
Iran
3
2,2%
Irak
17
12,7%
Kosovo
8
6,0%
Libanon
4
3,0%
Marokko
6
4,5%
Mazedonien
1
0,7%
Nigeria
6
4,5%
Pakistan
1
0,7%
Serbien
0
0,0%
Sri Lanka
1
0,7%
52
38,8%
ungeklärt
0
0,0%
Serbien-Montenegro
5
3,7%
134
100,0%
Syrien
Summe
In vielen Fällen wurde zwischenzeitlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiärer Schutz wegen vorübergehender persönlicher
Bedrohungen im Heimats- und Herkunftsland mit einer Dauer zwischen einem und drei Jahren zuerkannt. Asyl wurde bislang in keinem Fall gewährt.
Durch die Zuerkennung des vorläufigen Bleiberechts (über sechs Monate) verlieren die betroffenen Menschen den sozialhilferechtlichen Anspruch nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG, Hilfeträger: Gemeinde Nettersheim)
und wechseln in den Zuständigkeitsbereich des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II, Hilfeträger Jobcenter Kall oder der neue Integration Point = Jobund Beratungszentrum speziell für Flüchtlinge im Hause des Berufsbildungszentrums in Euskirchen). Die Verteilung der Flüchtlinge auf die Hilfearten sieht
derzeit wie folgt aus:
Personen
Gesamt:
AsylbLG
SGB II
SGB XII
91
43
0
134
4
Da das BAMF bislang erst in etwas mehr als 56 Prozent der Flüchtlinge aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (Erirtrea, Iran, Irak, Somalia und Syrien)
Schutz zugebilligt hat, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Flüchtlinge
im Leistungsbezug nach SGB II in den kommenden Wochen noch um etwa 33
Fälle erhöhen und sich die Zahl der Flüchtlinge im AsylBLG entsprechend verringern wird.
Jahresprognose 2017 für unsere Gemeinde
Die weltpolitischen Unwägbarkeiten sind hinlänglich bekannt. Niemand kann also,
vor allem mit Blick auf die aktuellen diplomatischen Spannungen mit der Türkei,
vorhersehen, wie sich der absolute Flüchtlingszustrom nach Mitteleuropa entwickeln wird und wie dieser innerhalb der EU – Partnerländer verteilt werden würde.
Aufgrund einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Land
Nordrhein – Westfalen (FlüAG NW) werden künftig, neben den Asylbewerbern nach AsylBLG, auch Menschen aus den Ländern mit besonders guter
Bliebeperspektive zugewiesen, denen bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sunsidiärer Schutz zuerkannt wurde und die deshalb mit ihrer
Zuweisung sofort in den Leistungsbereich des SGB II übergehen. Wärhend die
Gemeinde diese Menschen – gegen Erstattung der Unterkunftskosten nach Maßgabe des SGB II – „lediglich“ unterzubringen und zu betreuen hat, werden sie
hinsichtlich ihrer Bedarfe zum Lebensunterhalt im Folgemonat ihrer Zuweisung
Kunden des Jobcenters Kall bzw. des Integration Point Euskirchen.
Bis zum 30. Juni des Jahres rechnet unsere Gemeinde mit einer Zuweisung von
ca. fünf Flüchtlingen im Leistungsstatus nach AsylBLG und von ca. 45 Menschen
mit subsidiärem Schutz, die im Folgemonat ihrer Zuweisung zum SGB II – Träger
überwechseln werden.
Um die Zuweisung der Menschen mit subsidiärem Schutz möglichst bedarfs- und
situationsorientiert zu vollziehen und die (begrenzten) Potenziale des freien Wohnungsmarkts und die noch vorhandenen Einrichtungen der Kommunen aus der
„Flüchtlingskrise“ möglichst optimal zu berücksichtigen, sieht das FlüAG hierfür
den Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommune vor.
Da der „freie“ Wohnungsmarkt im ländlich strukturierten Raum (trotz aller kommunalen und privaten Bemühungen) in der Regel naturgemäß nur wenige Angebote zu sozialhilferechtlich angemessenen Konditionen bereithält, laufen in unserer Gemeinde aktuelle Planungen und auch bereits erste praktische Umsetzungen, die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte schrittweise in dauerhafte Wohnstätten für Menschen mit vorübergehendem Bleiberecht umzufunktionieren, die diese über einfache Mietverträge bewohnen können. Im Fokus dieser
Bemühungen stehen vor allem Flüchtlingsfamilien mit Kindern, die gegenüber Einzelpersonen besondere soziale Bedürfnisse aufweisen: Erfolgreich wird
dies bereits in den Unterkünften in Frohngau und Tondorf praktiziert. Weitere
Unterkünfte sollen, am tatsächlichen Bedarf orientiert, schrittweise folgen. Einzelpersonen bewohnen in der Regel nach ihrer vorübergehenden Anerkennung
ihren bisherigen Wohnplatz in der Gemeinschaftsunterkunft. In beiden Fällen
werden die sozialhilferechtlich anerkannten Kosten der Unterkunft durch den SGB
II – Träger erstattet.
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Die Herausforderungen für die Planung der Unterbringung und Betreuung der
Menschen beider Sozialhilfesysteme unter Berücksichtigung nationaler, ethnischer, weltanschaulicher und religiöser Unterschiede sind gegenüber der
„akuten Flüchtlingskrise“ (zumindest im ländlichen Raum) nicht geringer geworden. Die (wenn auch zumeist funktionierende) Kommunkation mit den SGB II
– Sozialleistungsträgern eröffnet, neben der eigenen Leistungsversorgung
der Flüchtlinge im AsylBLG, neue Arbeitsfelder für die Mitarbeiter/innen des
Liegenschaftsmanagements und des Sozialamts.
Die Rolle des ehemaligen „Herz – Jesu – Klosters Nettersheim“ als Ort der Begegnung und Integration sowie – in begrenztem Umfange – zur Schaffung
von therapuetischem Wohnraum für Flüchtlinge bleibt als wesentlicher
Kernpunkt aller Bemühungen erhalten.
Integrationsverpflichtung und Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
Der Bund hat mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes vom
31.07.2016 durch entsprechende Anpassungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
im Asylgesetz (AsylG), im AsylBLG sowie in den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), III (Arbeitsförderung) und XII (Sozialhilfe) nach
dem Motto „Fördern und Fordern“ einen Handlungsrahmen geschaffen, nach dem
ausländischen Flüchtlingen „Integrationsverpflichtungen“ auferlegt, und diese
erforderlichenfalls auch durch Sanktionen durchgesetzt werden können. Das gilt
im Schwerpunkt für die Bereiche Sprachkompetenz, gesellschaftliche Integration und Arbeit.
Schon lange vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen hat sich
unsere Gemeinde im stetigen aktiven Zusammenwirken mit der Bundesagetur für
Arbeit, mit Jobcenter und Integration Point, mit ortsansässigen Unternehmen,
aber auch durch Schaffung gezielter Angebote der Sprachförderung und gemeinnütziger Arbeitsangebote im gemeindlichen Bauhof, bemüht, die Kerngedanken
der gesetzlichen Regelungen vor Ort zu „leben“. Die Resonanz der „integrationswilligen“ Asylbewerber/innen und die erfolgreiche Vermittlung bestimmter Personen in nachhaltige Arbeitsverhältnisse spiegeln den Erfolg dieser, über die Pflichtaufgaben hinaus erbrachter, Leistungen, deutlich wider.
Der ständige Dialog mit den Stellen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung
bis in die Leitungsebene zahlt sich hierbei nachhaltig aus.
Sehr positiver Effekt der Integrationsbemühungen ist vor allem eine deutlich
spürbare Steigerung der Identifikation und Lebenszufriedenheit der weitaus
überwiegenden Anzahl der Flüchtlinge, die sich auch in einer deutlichen Abnahme der Aggressionbsbereitschaft in den Unterkünften widerspiegelt:
Waren in den ersten beiden Monaten des Jahres 2016 von Sozialamt und/oder
Polizei noch zwölf registrierte Notfalleinsätze zu fahren, so waren es in den ersten
beiden Monaten dieses Jahres ganze zwei Einsätze (in „harmlosen“ Familienstreitigkeiten).Das entlastet nicht nur die Einsatzkräfte, sondern trägt vor allem zum
Wohlbefinden der besonders schutzbedürftigen Personengruppen in den Unterkünften bei.
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Das Land NRW hat mit der „Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für
anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV) vom 15. November 2016 die Grundlage für eine (dreijährige) Wonsitzverpflichtung von Asylbewerbern im Sinne des
AsylBLG und für subsidiär Schutzbereichtige verhängt und die Regelungen über
die Zuweisung dieser Menschen (siehe auch oben) in die Kommunen geschaffen.
Bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten, die vor dem
06.08.2016 in eine Kommune zugewiesen waren, soll in der Regel auf eine förmliche Wohnsitzzuweisung nach dem neuen Gesetz verzichtet werden (§ 5 Absatz
5 des Gesetzes).
Die Wohnsitzauflage schafft hinsichtlich Ausländer- und Aufenthaltsrecht wünschenswerte Klarheit, ruft aber im Hinblick auf die Unterstützung der Menschen
in Kindergarten, Schule, Beruf und Gesellschaft neue Herausforderungen für unsere Verwaltung hervor, denen wir uns sicher aktiv und motiviert stellen werden.
Änderung
des
01.01.2017
Flüchtlingsaufnahmegesetzes
(FlüAG
NW)
zum
Mit einem Jahr Verspätung und unter massivem Druck der Kommunen und
kommunalen Spitzernverbände hat das Land Nordrhein – Westfalen die Zuweisungen für Flüchtlinge im Bereich des AsylBLG seit dem 01.01.2017 auf 866 €
monatlich (= 10.392 € jährlich) pro Person angehoben.
Gleichwohl ist die neue Gesetzesregelung nach Auffassung unserer Gemeinde
nicht ausgewogen, weshalb unter dem 09. und 17.02.2017 umfassend an das
zuständige Landesministerium für Inneres und Kommunales berichtet wurde.
Kritikpunkte sind vor allem
die Streichung der Zuschüsse für abgelehnte Asylbewerber/innen, die länger als drei Monate vollziehbar ausreisepflichtig
sind (bei der langwierigen Abschiebungspraxis der Regelfall) und
die Kürzung der Zuschüsse für Personengruppen, die aufgrund
ausländerrechtlicher Sondertatbestände im Land verbleiben dürfen,
ohne jedoch die Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz oder gar eine
positive Entscheidung über ihren Asylantrag erfahren zu haben und deshalb weiterhin im Leistungsrecht des AsylBLG verbleiben.
Außerdem verlief das neue, monatliche, digitale Meldeverfahren aufgrund
einer mangelhaften Kommunikation zwischen dem Ministerium, dem Landesbetrieb IT.NRW und dem Ausländerzentralregister (AZR) beim BAMF landesweit besorgniserregend „chaotisch“, was bei der Januar – Meldung auf kommunaler Ebene zu erheblichen Irritationen und zu einer vollkommen unnötigen Bindung von
Personalressourcen führte.
Wenn auch mit der, soeben erst abgegebenen, Februar – Meldung eine deutliche
Besserung eingetreten ist, verbleiben jedoch aus kommunaler Sicht weiterhin
erhebliche Bedenken:
7
Der notwendige Abgleich der monatlichen Meldungen mit dem AZR beim BAMF
führt weiterhin die Verunsicherung der beteiligten Stellen vor Augen:
Es gibt nach wie vor erhebliche Differenzen und vielfache Änderungen bei den
Personendaten der Flüchtlinge, die zum Teil deutlich von den bislang übermittelten Datenbeständen (Identitäten) abweichen. Teilweise werden mehrere Identifikationsdatensätze für ein und dieselbe Person geführt. Das führt nicht nur zu erheblichen Mehrarbeiten bei der Datenhaltung und Abrechnungsmeldung bei den
Kommunen, sondern vor allem auch zu Schwierigkeiten für die betroffenen Menschen im allgemeinen Geschäftsverkehr (Behördengänge, Bank, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger,Nutzung von Sondertickets im ÖPNV usw.).
Als vertraute Anlaufstelle bleibt das Sozialamt stets Schlüsselstelle für die berechtigten Erwartungen der Menschen, kompetente Hilfestellung zu erfahren:
Wiederum vermeidbarer Mehraufwand, der von übergeordneter Stelle offenkundig nicht hinreichend wahrgenommen wird.
Wie könnte es sonst möglich sein, dass ein unmittelbarer digitaler Zugriff der
Kommunen auf das AZR beim BAMF vom zuständigen Bundesverwaltungsamt
derzeit nur dann geschaltet und aufrechterhalten wird, wenn mindestens dreißig
Anfragen täglich generiert werden?
Jedenfalls hat unsere Gemeinde wegen dieser Problemlage parallel der Präsidentin des BAMF berichtet.
Antworten von beiden Stellen stehen derzeit noch aus.
Jedenfalls haben die Berichte, die auch dem kommunalen Spitzenverband, der
Ausländerbehörde beim Kreis Euskirchen und den anderen Kommunen in unserem Kreis kommuniziert worden sind, vielerorts anerkennende und solidarische
Reaktionen ausgelöst, sodass es sich lohnt, die Angelegenheit gemeinsam nachdrücklich weiter zu verfolgen.
Sicherheitslage, Zusammenarbeit mit den polizeilichen Ermittlungs- und
Vollzugskräften und anderen Stellen
Es ist sehr positiv, dass sich die Lage „in und rund um die Flüchtlingsunterkünfte“
im Verlauf des letzten Jahres überall sehr entspannt hat.
Neben den vielfältigen Integrationsmaßnahmen hat sich hier sicher die kooperative Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt und die gezielte Meinungsbildung in der
Bevölkerung ausgewirkt. Viele Flüchtlinge sind in unseren Dörfern schon „Menschen wie wir“ geworden. Es gilt, dieses Image gezielt zu fördern und auszubauen.
Auch die Schulen und Kindergärten leisten Hand in Hand mit unserer Schulverwaltung und unserem Sozialamt sehr gute und zielgerichtete Integrationsarbeit,
die positive Strahlungswirkung in die Familien der Kinder entfaltet. Der „direkte
Draht“ zum Jugendamt bewährt sich in Bedarfsfällen zum Wohle der Kinder und
Jugendlichen ausnahmslos rasch und nachhaltig.
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Im Sinne unserer Bürger/innen in den den Orten und der dort lebenden ausländischen Mitbürger/innen funktioniert auch die Zusammenarbeit mit den polizeilichen Ermittlungs- und Vollzugskräften überall dort reibungslos und hoch kooperativ, wo (in selten gewordenen) Fällen entsprechender Bedarf eintritt.
Fazit:
Nach der Bewältigung der „akuten Flüchtlingskrise“ hat sich die Arbeit für und mit
den Flüchtlingen inhaltlich gewandelt.
Die Aufgaben haben sich verändert – die Herausforderung bleibt.
gez. Pracht
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Bürgermeister