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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 502-IX/Z-3)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
3,8 MB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05

Inhalt der Datei

Bildreferenzkatalog - Private Abwasserleitungen - - Auffälligkeiten und Schäden (mit Zustandsbewertung und Sanierungsfristen nach E DIN 1986-30) Foto: Gemeinde Möhnesee Stand: Mai 2011 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Vorwort Der Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu § 61a LWG bzw. zu privaten Hausanschlüssen (AZ: IV-7-042 600 004H)“ im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Er wurde vom IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur zusammengestellt und mit dem Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung sowie aktueller Literatur und Normung abgestimmt. Der Bildreferenzkatalog ist als Orientierungshilfe für Hausbesitzer, als Arbeitshilfe für die Sachkundigen wie auch für die Städte und Gemeinden im Umgang mit den Ergebnissen von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW zu verstehen. Er enthält eine Auswahl charakteristischer Bildbeispiele, die den Schadenskodierungen nach DIN EN 13508-2 (Stand: Mai 2007) zugeordnet sind. Zu jedem Bildbeispiel findet sich eine Beschreibung der Schadensklassen, Sanierungsfristen und -prioritäten gemäß aktuellem Normentwurf der E DIN 1986-30 (Stand: Oktober 2010). Auf dieser Basis können Schadensklassen, Sanierungsfristen und -prioritäten den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen individuell angepasst werden. Anwendungshinweis • Einzelne Auffälligkeiten und Schäden sind stets im Gesamtzusammenhang der privaten Abwasseranlage zu sehen. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Sanierungsfristen. • Die in diesem Dokument dargestellten Bewertungen und Sanierungsfristen entsprechen dem Normentwurf E DIN 1986-30 (Stand Oktober 2010). • Für die Schadensklasse C gilt in NRW abweichend von E DIN 1986-30, dass keine Sanierungsfristen festgelegt werden. Weitergehende Anforderungen der zuständigen Wasserbehörden bleiben hiervon unberührt (vgl. Rd.-Erlass des MKULNV vom 05.10.2010). Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Inhaltsübersicht Einragendes Dichtungsmaterial, Scheitel.................................................................................1 Einragendes Dichtungsmaterial, Sohle ....................................................................................2 Rissbildung (kleiner 0,5 mm), z.B. Haarrisse ...........................................................................3 Rissbildung (0,5 bis 2 mm), z.B. Spiralrisse.............................................................................4 Rissbildung (größer 2 mm).......................................................................................................5 Rohrbruch, Boden nicht sichtbar ..............................................................................................6 Rohrbruch, Boden sichtbar.......................................................................................................7 Rohrbruch, Einsturz..................................................................................................................8 Hohlraum oder Boden sichtbar.................................................................................................9 Wurzeleinwuchs, schwach ausgeprägt ..................................................................................10 Wurzeleinwuchs, stark ausgeprägt ........................................................................................11 Lageabweichung, kleiner Versatz ..........................................................................................12 Lageabweichung, mittlerer Versatz ........................................................................................13 Lageabweichung, Boden sichtbar ..........................................................................................14 Verformungen.........................................................................................................................15 Infiltrationen............................................................................................................................16 Einragender Anschluss ..........................................................................................................17 Hindernisse und Fremdkörper................................................................................................18 Einragende Gegenstände, z.B. Fremdleitungen ....................................................................19 Verfestigte Ablagerungen.......................................................................................................20 Oberflächenschaden, z.B. Korrosion......................................................................................21 Fehlende / schadhafte Dichtung.............................................................................................22 Fehlanschlüsse und Drainagen..............................................................................................23 Brandrisse ..............................................................................................................................24 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Einragendes Dichtungsmaterial, Scheitel Einragender Dichtungsring TV-Kamera oberer Bereich des Kanals BAI Foto: Ingenieurbüro Ballweg Beschreibung: Der Dichtungsring, der zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, ragt sichtbar im oberen Bereich des Kanals hinein. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Einragendes Dichtungsmaterial Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAI (C1 – A, C2 – A/ B)* A Priorität: sofort/kurzfristig BAI (C1 – Z)** Schadensklassen B Priorität: mittelfristig X ≥ 30 (%) C Priorität: keine/gering ≥ 10 bis < 30 (%) < 10 (%) * Art des Dichtungsmaterials: Dichtring (A); Art des Einragens: sichtbar verschoben, jedoch nicht in die Leitung hineinragend (A); hängend, aber nicht gebrochen (B) – tiefster Punkt liegt im oberen Bereich des Kanals ** Art des Dichtungsmaterials: andere Dichtungsart (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 1 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Einragendes Dichtungsmaterial, Sohle unterer Bereich des Kanals Einragender Dichtungsring BAI Foto: Lobbe Entsorgung West Beschreibung: Der Dichtungsring, der zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, ragt sichtbar im unteren Bereich des Kanals hinein. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Einragendes Dichtungsmaterial Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAI (C1 – A, C2 – C/ D)* A Priorität: sofort/kurzfristig X BAI (C1 – Z)** Schadensklassen B Priorität: mittelfristig ≥ 30 (%) C Priorität: keine/gering ≥ 10 bis < 30 (%) < 10 (%) * Art des Dichtungsmaterials: Dichtring (A); Art des Einragens: hängend, aber nicht gebrochen (C) – tiefster Punkt liegt unterhalb der horizontalen Mittellinie; gebrochen (D) ** Art des Dichtungsmaterials: andere Dichtungsart (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 2 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rissbildung (kleiner 0,5 mm), z.B. Haarrisse < 0,5 mm BAB Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: In der Kanalwandung sind Risse wie z.B. feine Haarrisse zu erkennen (kleiner 0,5 mm). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Haarrisse Rissbildung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAB (C1 – A)* BAB (C1 – B/ C)** BAB (C2 – A/ B/ C)*** BAB (C2 – B/ C)**** A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering X < 0,5 (mm) < 0,5 (mm) < 0,5 (mm) * ** Art der Rissbildung: Oberflächenriss (Haarriss) (A) – ein Riss, der nur an der Oberfläche auftritt Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz *** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann **** Verlauf der Rissbildung: am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 3 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rissbildung (0,5 bis 2 mm), z.B. Spiralrisse ≥ 0,5 und < 2 mm BAB Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: In der Kanalwandung sind Risse wie z.B. Spiralrisse zu erkennen (0,5 mm bis 2 mm). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Rissbildung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAB (C1 – B/ C)* BAB (C2 – A/ B/ C)** BAB (C2 – B/ C)*** A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig ≥ 0,5 bis < 2 (mm) ≥ 0,5 bis < 2 (mm) ≥ 0,5 bis < 2 (mm) C Priorität: keine/gering * Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz ** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann *** Verlauf der Rissbildung: komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 4 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rissbildung (größer 2 mm) ≥ 2 mm BAB Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: In der Kanalwandung sind Risse zu erkennen (größer 2 mm). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Rissbildung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAB (C1 – B/ C)* BAB (C2 – A/ B/ C)** BAB (C2 – B/ C)*** A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 2 (mm) ≥ 2 (mm) ≥ 2 (mm) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering * Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz ** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann *** Verlauf der Rissbildung: komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 5 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rohrbruch, Boden nicht sichtbar BAC Foto: Ingenieurbüro Ballweg Beschreibung: Der Kanal ist zerbrochen und einsturzgefährdet. Der anliegende Boden ist (noch) nicht sichtbar. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Rohrbruch/Einsturz * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAC (C1 – A)* A Priorität: sofort/kurzfristig X Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering Art des Bruches/Einsturzes: Bruch (A) – Segmente des Rohrs sichtbar verschoben, aber nicht fehlend Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 6 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rohrbruch, Boden sichtbar BAC Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Der Kanal ist zerbrochen und einsturzgefährdet. Der anliegende Boden ist sichtbar. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Rohrbruch/Einsturz * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAC (C1 – B)* A Priorität: sofort/kurzfristig X Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering Art des Bruches/Einsturzes: Fehlen von Teilen (B) – Segmente der Rohrwand fehlen Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 7 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Rohrbruch, Einsturz BAC Foto: Ingenieurbüro Ballweg Beschreibung: Der Kanal ist eingestürzt. Der anliegende Boden ist sichtbar bzw. bereits in den Kanal eingedrungen. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Rohrbruch/Einsturz * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAC (C1 – C)* A Priorität: sofort/kurzfristig X Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering Art des Bruches/Einsturzes: Einsturz (C) – Konstruktionsgefüge vollständig zerstört Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 8 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Hohlraum oder Boden sichtbar Sichtbarer Boden BAP o. BAO Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Im Kanal ist z.B. durch fehlende Wandungsteile ein Hohlraum oder Boden sichtbar. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Boden sichtbar Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAP oder BAO A Priorität: sofort/kurzfristig X Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 9 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Wurzeleinwuchs, schwach ausgeprägt BBA Foto: IKT Beschreibung: In die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre oder durch die gebrochene Rohrwandung ragen sichtbar (noch) schwach ausgeprägte Wurzeln in den Kanal hinein. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Wurzeleinwuchs * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBA (C1 – A/ B/ C)* A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig < 10 % (von DN) C Priorität: keine/gering Art der Wurzeln: Pfahlwurzel (A); einzelne feine Wurzeln (B); komplexes Wurzelwerk (C) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 10 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Wurzeleinwuchs, stark ausgeprägt BBA Foto: IKT Beschreibung: In die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre oder durch die gebrochene Rohrwandung ragt sichtbar ein ausgeprägter Wurzelballen in den Kanal hinein. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Wurzeleinwuchs * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBA (C1 – A/ B/ C)* A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 10% (von DN) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering Art der Wurzeln: Pfahlwurzel (A); einzelne feine Wurzeln (B); komplexes Wurzelwerk (C) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 11 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Lageabweichung, kleiner Versatz ≤ 1 cm BAJ Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung verschoben. Ein kleiner Versatz beschreibt den Zustand, bei dem z.B. die Verschiebung in radialer Richtung kleiner gleich 1 cm ist. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Verschobene Rohrverbindung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAJ (C1 – A)* BAJ (C1 – B)** BAJ (C1 – C)*** A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering ≤ 20 (mm) ≤ 10 (mm) ≤ 5 (°) * Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben ** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben *** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 12 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Lageabweichung, mittlerer Versatz > 1 und ≤ 2 cm BAJ Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung verschoben. Ein mittelgroßer Versatz beschreibt den Zustand, bei dem z.B. die Verschiebung in radialer Richtung zwischen 1 und 2 cm groß ist. Es ist (noch) kein Boden sichtbar. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Verschobene Rohrverbindung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAJ (C1 – A)* BAJ (C1 – B)** BAJ (C1 – C)*** A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig > 20 bis ≤ 40 (mm) > 10 bis ≤ 20 (mm) > 5 bis ≤ 9 (°) C Priorität: keine/gering * Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben ** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben *** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 13 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Lageabweichung, Boden sichtbar Sichtbarer Boden > 2 cm TV-Kamera BAJ Foto: Pilotprojekt Billerbeck Beschreibung: Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung soweit verschoben, dass der anstehende Boden sichtbar ist. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Verschobene Rohrverbindung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAJ (C1 – A)* BAJ (C1 – B)** BAJ (C1 – C)*** A Priorität: sofort/kurzfristig > 40 (mm) > 20 (mm) > 9 (°) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering * Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben ** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben *** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 14 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Verformungen TV-Kamera BAA Foto: Ingenieurbüro Ballweg Beschreibung: Das Rohr hat sich gegenüber dem Ausgangszustand verformt. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Verformung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAA, Rohr biegesteif* BAA, Rohr biegeweich** A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 7 (%) ≥ 15 (%) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig < 7 (%) ≥ 6 bis < 15 (%) C Priorität: keine/gering < 1 (%) < 6 (%) * z.B. Steinzeug, Beton ** z.B. Kunststoff Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 15 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Infiltrationen BBF Foto: Lobbe Entsorgung West Beschreibung: In den Kanal dringt sichtbar Wasser hinein (sog. Fremdwasser). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Infiltration Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBF (C1 – C/ D)* BBF (C1 – A/ B)** A Priorität: sofort/kurzfristig X Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering X * Intensität des Wassereintritts: Fließen (C) – kontinuierliches Fließen; Spritzen (D) – Eindringen unter Druck ** Intensität des Wassereintritts: Schwitzen (A) – langsames Eindringen von Wasser – keine sichtbaren Tropfen; Tropfen (B) – Eintropfen – kein kontinuierliches Fließen Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 16 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Einragender Anschluss Einragender Anschluss (kein Boden sichtbar) BAG Foto: MKULNV (MURL) Zustandsreferenzkatalog Beschreibung: Ein Anschluss ragt nicht fachgerecht in den Kanal hinein. Es ist kein Boden sichtbar. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Einragender Anschluss Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAG A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 30 (% von DN) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig ≥ 10 bis < 30 (% v. DN) C Priorität: keine/gering <10 (% von DN) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 17 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Hindernisse und Fremdkörper BBE Foto: IKT Beschreibung: Im Kanal befinden sich Fremdkörper, die den Kanalquerschnitt verengen (z.B. Besteckreste). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Andere Hindernisse * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBE (C1 – A/ B/ C/ E/ F/ H/ Z)* A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 30 (% von DN) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig ≥ 10 bis < 30 (% v. DN) C Priorität: keine/gering < 10 (% von DN) Beschreibung des Hindernisses: herausgefallene(s) Ziegel oder Mauerwerk liegen/liegt in der Rohrsohle (A); herausgebrochene Rohrstücke liegen in der Rohrsohle (B); anderer Gegenstand liegt in der Rohrsohle (C); Gegenstand in Rohrverbindung eingekeilt (E); Gegenstand dringt durch einen Anschluss/Abzweig ein (F); Gegenstand/Objekt in den Rohrkörper eingebaut (H); anderes Material (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate d) 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 18 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Einragende Gegenstände, z.B. Fremdleitungen Querende Fremdleitung BBE Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Im Kanal befinden sich einragende Gegenstände, die den Kanalquerschnitt verengen (z.B. querende Fremdleitungen). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Andere Hindernisse * Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBE (C1 – D/ G)* Schadensklassen B Priorität: mittelfristig < 30 (% von DN) A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 30 (% von DN) C Priorität: keine/gering Beschreibung des Hindernisses: Gegenstand ragt durch die Wand ein (D); fremde Leitungen oder Kabel durchqueren die Rohrleitung (G) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 19 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Verfestigte Ablagerungen TV-Kamera BBC Foto: IKT Beschreibung: Im Kanal befinden sich verfestigte Ablagerungen, die durch eine Hochdruckreinigung i.d.R. nicht entfernt werden können. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Ablagerungen Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BBC A Priorität: sofort/kurzfristig ≥ 30 (% von DN) Schadensklassen B Priorität: mittelfristig ≥ 10 bis < 30 (% v. DN) C Priorität: keine/gering <10 (% von DN) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 20 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Oberflächenschaden, z.B. Korrosion BAF Foto: Gemeinde Möhnesee Beschreibung: Die Oberfläche der Kanalwandung ist beschädigt (z.B. Verschleiß, Korrosion, Rost). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Oberflächenschäden des Rohres * ** *** **** ***** Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BAF (C1 - I)* BAF (C1 – A/ B)** BAF (C1 – E/ H)*** BAF (C1 – C/ D/ F/ G)**** BAF (C1 – J)***** Schadensklassen B Priorität: mittelfristig A Priorität: sofort/kurzfristig X C Priorität: keine/gering X X X reduzierte Wand Rost Art des Schadens: fehlende Wand (I) Art des Schadens: erhöhte Rauheit (A); Abplatzung (Ausbruch kleiner Teile aus der Oberflächenstruktur) (B); Art des Schadens: Zuschlagstoffe fehlen (E); Bewehrung korrodiert (H) Art des Schadens: Zuschlagstoffe sichtbar (C); Zuschlagstoffe einragend (D); Bewehrung sichtbar (F); Bewehrung einragend (G) Art des Schadens: Korrosionserscheinungen an der Oberfläche (J) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 21 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Fehlende / schadhafte Dichtung Teerstrick - Foto: Ingenieurbüro Ballweg Beschreibung: Die Dichtung, die zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, fehlt (z.B. Rollringe bei Kunststoffrohren nicht verwendet) oder ist schadhaft (z.B. Teerstrick bei Tonrohren mit Baujahr vor 1965). Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Fehlende / schadhafte Dichtung Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) in DIN 1986-30 nicht explizit aufgeführt A Priorität: sofort/kurzfristig Schadensklassen B Priorität: mittelfristig C Priorität: keine/gering - - - Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 22 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Fehlanschlüsse und Drainagen TV-Kamera - Foto: Pilotprojekt Billerbeck Beschreibung: Es sind Fehlanschlüsse und / oder Drainageanschlüsse vorhanden. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schäden Beschreibung Fehlanschluss Drainagen Kodierung und gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) nach DIN EN 13508-2 (09/2003) BDE (C2 – A)* BDE (C2 – B)** in DIN 1986-30 nicht explizit aufgeführt Schadensklassen B Priorität: mittelfristig A Priorität: sofort/kurzfristig X C Priorität: keine/gering X - - - * Anschluss ist: falsch angeschlossen, da Schmutzwasser in Regenwasserleitung/-kanal abfließt (A) ** Anschluss ist: falsch angeschlossen, da Regenwasser in Schmutzwasserleitung/-kanal abfließt (B) Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Schadensklasse Sanierungsfristen a) b) c) d) e) A WSZ II WSZ III außerhalb WSZ B 3 Monate 2 Jahre 5 Jahre 6 Monate 6 Monate C d) 5 Jahre e) 10 Jahre Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes. Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren. Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden. Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht. In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden. Sanierungspriorität Zuordnung Sanierungsfristen I II III sehr hoch ab 1 Schaden der Klasse A oder ab 2 Schäden der Klasse B je 10 m wie Schadensklasse A mittel bis hoch Schäden zwischen Klasse I und III sehr gering bis gering keine Schäden oder nur Schäden der Klasse C wie Schadensklasse C wie Schadensklasse B Seite 23 Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ Brandrisse Muffe Brandriss - Foto: Ingenieurbüro IngPlan Beschreibung: Bei Ton- bzw. Steinzeugrohren können produktionsbedingt sogenannte Brandrisse entstehen. Die Brandrisse befinden sich nur in der Glasurschicht der Ton- bzw. Steinzeugrohre. Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010): Ein Brandriss ist kein Schaden, sofern nur die Glasurschicht betroffen ist. Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010): Eine Sanierung ist nicht erforderlich, sofern nur die Glasurschicht betroffen ist. Seite 24