Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
3,8 MB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bildreferenzkatalog
- Private Abwasserleitungen -
- Auffälligkeiten und Schäden (mit Zustandsbewertung und Sanierungsfristen nach E DIN 1986-30)
Foto: Gemeinde Möhnesee
Stand: Mai 2011
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Vorwort
Der Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“ wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu § 61a LWG
bzw. zu privaten Hausanschlüssen (AZ: IV-7-042 600 004H)“ im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Er wurde vom IKT - Institut für Unterirdische
Infrastruktur zusammengestellt und mit dem Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung sowie aktueller Literatur und Normung abgestimmt.
Der Bildreferenzkatalog ist als Orientierungshilfe für Hausbesitzer, als Arbeitshilfe für
die Sachkundigen wie auch für die Städte und Gemeinden im Umgang mit den Ergebnissen von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a
LWG NRW zu verstehen. Er enthält eine Auswahl charakteristischer Bildbeispiele,
die den Schadenskodierungen nach DIN EN 13508-2 (Stand: Mai 2007) zugeordnet
sind. Zu jedem Bildbeispiel findet sich eine Beschreibung der Schadensklassen, Sanierungsfristen und -prioritäten gemäß aktuellem Normentwurf der E DIN 1986-30
(Stand: Oktober 2010). Auf dieser Basis können Schadensklassen, Sanierungsfristen
und -prioritäten den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen individuell angepasst
werden.
Anwendungshinweis
•
Einzelne Auffälligkeiten und Schäden sind stets im Gesamtzusammenhang der
privaten Abwasseranlage zu sehen. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Sanierungsfristen.
•
Die in diesem Dokument dargestellten Bewertungen und Sanierungsfristen entsprechen dem Normentwurf E DIN 1986-30 (Stand Oktober 2010).
•
Für die Schadensklasse C gilt in NRW abweichend von E DIN 1986-30, dass
keine Sanierungsfristen festgelegt werden. Weitergehende Anforderungen der
zuständigen Wasserbehörden bleiben hiervon unberührt (vgl. Rd.-Erlass des
MKULNV vom 05.10.2010).
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Inhaltsübersicht
Einragendes Dichtungsmaterial, Scheitel.................................................................................1
Einragendes Dichtungsmaterial, Sohle ....................................................................................2
Rissbildung (kleiner 0,5 mm), z.B. Haarrisse ...........................................................................3
Rissbildung (0,5 bis 2 mm), z.B. Spiralrisse.............................................................................4
Rissbildung (größer 2 mm).......................................................................................................5
Rohrbruch, Boden nicht sichtbar ..............................................................................................6
Rohrbruch, Boden sichtbar.......................................................................................................7
Rohrbruch, Einsturz..................................................................................................................8
Hohlraum oder Boden sichtbar.................................................................................................9
Wurzeleinwuchs, schwach ausgeprägt ..................................................................................10
Wurzeleinwuchs, stark ausgeprägt ........................................................................................11
Lageabweichung, kleiner Versatz ..........................................................................................12
Lageabweichung, mittlerer Versatz ........................................................................................13
Lageabweichung, Boden sichtbar ..........................................................................................14
Verformungen.........................................................................................................................15
Infiltrationen............................................................................................................................16
Einragender Anschluss ..........................................................................................................17
Hindernisse und Fremdkörper................................................................................................18
Einragende Gegenstände, z.B. Fremdleitungen ....................................................................19
Verfestigte Ablagerungen.......................................................................................................20
Oberflächenschaden, z.B. Korrosion......................................................................................21
Fehlende / schadhafte Dichtung.............................................................................................22
Fehlanschlüsse und Drainagen..............................................................................................23
Brandrisse ..............................................................................................................................24
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Einragendes Dichtungsmaterial, Scheitel
Einragender Dichtungsring
TV-Kamera
oberer Bereich des Kanals
BAI
Foto: Ingenieurbüro Ballweg
Beschreibung:
Der Dichtungsring, der zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, ragt sichtbar im oberen Bereich des Kanals hinein.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Einragendes
Dichtungsmaterial
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAI (C1 – A, C2 – A/ B)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
BAI (C1 – Z)**
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
X
≥ 30 (%)
C
Priorität:
keine/gering
≥ 10 bis < 30 (%)
< 10 (%)
*
Art des Dichtungsmaterials: Dichtring (A);
Art des Einragens: sichtbar verschoben, jedoch nicht in die Leitung hineinragend (A); hängend, aber nicht gebrochen (B) – tiefster Punkt liegt im oberen Bereich des
Kanals
** Art des Dichtungsmaterials: andere Dichtungsart (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 1
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Einragendes Dichtungsmaterial, Sohle
unterer Bereich des Kanals
Einragender Dichtungsring
BAI
Foto: Lobbe Entsorgung West
Beschreibung:
Der Dichtungsring, der zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, ragt sichtbar im unteren Bereich des Kanals hinein.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Einragendes
Dichtungsmaterial
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAI (C1 – A, C2 – C/ D)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
BAI (C1 – Z)**
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
≥ 30 (%)
C
Priorität:
keine/gering
≥ 10 bis < 30 (%)
< 10 (%)
*
Art des Dichtungsmaterials: Dichtring (A);
Art des Einragens: hängend, aber nicht gebrochen (C) – tiefster Punkt liegt unterhalb der horizontalen Mittellinie; gebrochen (D)
** Art des Dichtungsmaterials: andere Dichtungsart (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 2
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rissbildung (kleiner 0,5 mm), z.B. Haarrisse
< 0,5 mm
BAB
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
In der Kanalwandung sind Risse wie z.B. feine Haarrisse zu erkennen (kleiner 0,5 mm).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Haarrisse
Rissbildung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAB (C1 – A)*
BAB (C1 – B/ C)**
BAB (C2 – A/ B/ C)***
BAB (C2 – B/ C)****
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
X
< 0,5 (mm)
< 0,5 (mm)
< 0,5 (mm)
*
**
Art der Rissbildung: Oberflächenriss (Haarriss) (A) – ein Riss, der nur an der Oberfläche auftritt
Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar,
Segmente noch am Platz
*** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch,
der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
**** Verlauf der Rissbildung: am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von
Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 3
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rissbildung (0,5 bis 2 mm), z.B. Spiralrisse
≥ 0,5 und < 2 mm
BAB
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
In der Kanalwandung sind Risse wie z.B. Spiralrisse zu erkennen (0,5 mm bis 2 mm).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Rissbildung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAB (C1 – B/ C)*
BAB (C2 – A/ B/ C)**
BAB (C2 – B/ C)***
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
≥ 0,5 bis < 2 (mm)
≥ 0,5 bis < 2 (mm)
≥ 0,5 bis < 2 (mm)
C
Priorität:
keine/gering
*
Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar,
Segmente noch am Platz
** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch,
der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
*** Verlauf der Rissbildung: komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 4
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rissbildung (größer 2 mm)
≥ 2 mm
BAB
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
In der Kanalwandung sind Risse zu erkennen (größer 2 mm).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Rissbildung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAB (C1 – B/ C)*
BAB (C2 – A/ B/ C)**
BAB (C2 – B/ C)***
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 2 (mm)
≥ 2 (mm)
≥ 2 (mm)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
*
Art der Rissbildung: Riss (B) – Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz; Klaffender Riss (C) – offener Spalt in der Rohrwand erkennbar,
Segmente noch am Platz
** Verlauf der Rissbildung: in Längsrichtung (A) – ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; am Rohrumfang (B) – ein Riss oder Bruch,
der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
*** Verlauf der Rissbildung: komplexe Rissbildung (C) – eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden kann
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 5
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rohrbruch, Boden nicht sichtbar
BAC
Foto: Ingenieurbüro Ballweg
Beschreibung:
Der Kanal ist zerbrochen und einsturzgefährdet. Der anliegende Boden ist (noch) nicht sichtbar.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Rohrbruch/Einsturz
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAC (C1 – A)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
Art des Bruches/Einsturzes: Bruch (A) – Segmente des Rohrs sichtbar verschoben, aber nicht fehlend
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 6
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rohrbruch, Boden sichtbar
BAC
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Der Kanal ist zerbrochen und einsturzgefährdet. Der anliegende Boden ist sichtbar.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Rohrbruch/Einsturz
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAC (C1 – B)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
Art des Bruches/Einsturzes: Fehlen von Teilen (B) – Segmente der Rohrwand fehlen
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 7
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Rohrbruch, Einsturz
BAC
Foto: Ingenieurbüro Ballweg
Beschreibung:
Der Kanal ist eingestürzt. Der anliegende Boden ist sichtbar bzw. bereits in den Kanal eingedrungen.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Rohrbruch/Einsturz
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAC (C1 – C)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
Art des Bruches/Einsturzes: Einsturz (C) – Konstruktionsgefüge vollständig zerstört
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 8
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Hohlraum oder Boden sichtbar
Sichtbarer Boden
BAP o. BAO
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Im Kanal ist z.B. durch fehlende Wandungsteile ein Hohlraum oder Boden sichtbar.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Boden sichtbar
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAP oder BAO
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 9
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Wurzeleinwuchs, schwach ausgeprägt
BBA
Foto: IKT
Beschreibung:
In die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre oder durch die gebrochene Rohrwandung ragen sichtbar (noch)
schwach ausgeprägte Wurzeln in den Kanal hinein.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Wurzeleinwuchs
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBA (C1 – A/ B/ C)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
< 10 % (von DN)
C
Priorität:
keine/gering
Art der Wurzeln: Pfahlwurzel (A); einzelne feine Wurzeln (B); komplexes Wurzelwerk (C)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 10
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Wurzeleinwuchs, stark ausgeprägt
BBA
Foto: IKT
Beschreibung:
In die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre oder durch die gebrochene Rohrwandung ragt sichtbar ein ausgeprägter Wurzelballen in den Kanal hinein.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Wurzeleinwuchs
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBA (C1 – A/ B/ C)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 10% (von DN)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
Art der Wurzeln: Pfahlwurzel (A); einzelne feine Wurzeln (B); komplexes Wurzelwerk (C)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 11
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Lageabweichung, kleiner Versatz
≤ 1 cm
BAJ
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung verschoben. Ein kleiner Versatz beschreibt
den Zustand, bei dem z.B. die Verschiebung in radialer Richtung kleiner gleich 1 cm ist.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Verschobene Rohrverbindung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAJ (C1 – A)*
BAJ (C1 – B)**
BAJ (C1 – C)***
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
≤ 20 (mm)
≤ 10 (mm)
≤ 5 (°)
* Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben
** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben
*** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 12
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Lageabweichung, mittlerer Versatz
> 1 und ≤ 2 cm
BAJ
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung verschoben. Ein mittelgroßer Versatz beschreibt den Zustand, bei dem z.B. die Verschiebung in radialer Richtung zwischen 1 und 2 cm groß ist. Es ist (noch) kein
Boden sichtbar.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Verschobene Rohrverbindung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAJ (C1 – A)*
BAJ (C1 – B)**
BAJ (C1 – C)***
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
> 20 bis ≤ 40 (mm)
> 10 bis ≤ 20 (mm)
> 5 bis ≤ 9 (°)
C
Priorität:
keine/gering
* Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben
** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben
*** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 13
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Lageabweichung, Boden sichtbar
Sichtbarer Boden
> 2 cm
TV-Kamera
BAJ
Foto: Pilotprojekt Billerbeck
Beschreibung:
Die Rohrverbindung zweier aneinander liegender Rohre ist z.B. in radialer Richtung soweit verschoben, dass der anstehende
Boden sichtbar ist.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Verschobene Rohrverbindung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAJ (C1 – A)*
BAJ (C1 – B)**
BAJ (C1 – C)***
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
> 40 (mm)
> 20 (mm)
> 9 (°)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
* Art der Verschiebung: in Längsrichtung (A) – die Rohre sind parallel zur Rohrleitungsachse verschoben
** Art der Verschiebung: radial (B) – die Rohre sind rechtwinklig zur Rohrleitungsachse verschoben
*** Art der Verschiebung: im Winkel (C) – die Rohrachsen sind nicht parallel zur Rohrleitungsachse
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 14
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Verformungen
TV-Kamera
BAA
Foto: Ingenieurbüro Ballweg
Beschreibung:
Das Rohr hat sich gegenüber dem Ausgangszustand verformt.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Verformung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAA, Rohr biegesteif*
BAA, Rohr biegeweich**
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 7 (%)
≥ 15 (%)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
< 7 (%)
≥ 6 bis < 15 (%)
C
Priorität:
keine/gering
< 1 (%)
< 6 (%)
* z.B. Steinzeug, Beton
** z.B. Kunststoff
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 15
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Infiltrationen
BBF
Foto: Lobbe Entsorgung West
Beschreibung:
In den Kanal dringt sichtbar Wasser hinein (sog. Fremdwasser).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Infiltration
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBF (C1 – C/ D)*
BBF (C1 – A/ B)**
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
X
* Intensität des Wassereintritts: Fließen (C) – kontinuierliches Fließen; Spritzen (D) – Eindringen unter Druck
** Intensität des Wassereintritts: Schwitzen (A) – langsames Eindringen von Wasser – keine sichtbaren Tropfen; Tropfen (B) – Eintropfen – kein kontinuierliches Fließen
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 16
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Einragender Anschluss
Einragender
Anschluss
(kein Boden
sichtbar)
BAG
Foto: MKULNV (MURL) Zustandsreferenzkatalog
Beschreibung:
Ein Anschluss ragt nicht fachgerecht in den Kanal hinein. Es ist kein Boden sichtbar.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Einragender Anschluss
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAG
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 30 (% von DN)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
≥ 10 bis < 30 (% v. DN)
C
Priorität:
keine/gering
<10 (% von DN)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 17
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Hindernisse und Fremdkörper
BBE
Foto: IKT
Beschreibung:
Im Kanal befinden sich Fremdkörper, die den Kanalquerschnitt verengen (z.B. Besteckreste).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Andere Hindernisse
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBE (C1 – A/ B/ C/ E/ F/ H/ Z)*
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 30 (% von DN)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
≥ 10 bis < 30 (% v. DN)
C
Priorität:
keine/gering
< 10 (% von DN)
Beschreibung des Hindernisses: herausgefallene(s) Ziegel oder Mauerwerk liegen/liegt in der Rohrsohle (A); herausgebrochene Rohrstücke liegen in der Rohrsohle
(B); anderer Gegenstand liegt in der Rohrsohle (C); Gegenstand in Rohrverbindung eingekeilt (E); Gegenstand dringt durch einen Anschluss/Abzweig ein (F); Gegenstand/Objekt in den Rohrkörper eingebaut (H); anderes Material (Z) – weitere Angaben sollten als Anmerkungen aufgezeichnet werden
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate d)
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 18
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Einragende Gegenstände, z.B. Fremdleitungen
Querende
Fremdleitung
BBE
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Im Kanal befinden sich einragende Gegenstände, die den Kanalquerschnitt verengen (z.B. querende Fremdleitungen).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Andere Hindernisse
*
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBE (C1 – D/ G)*
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
< 30 (% von DN)
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 30 (% von DN)
C
Priorität:
keine/gering
Beschreibung des Hindernisses: Gegenstand ragt durch die Wand ein (D); fremde Leitungen oder Kabel durchqueren die Rohrleitung (G)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 19
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Verfestigte Ablagerungen
TV-Kamera
BBC
Foto: IKT
Beschreibung:
Im Kanal befinden sich verfestigte Ablagerungen, die durch eine Hochdruckreinigung i.d.R. nicht entfernt werden können.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Ablagerungen
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BBC
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
≥ 30 (% von DN)
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
≥ 10 bis < 30 (% v. DN)
C
Priorität:
keine/gering
<10 (% von DN)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 20
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Oberflächenschaden, z.B. Korrosion
BAF
Foto: Gemeinde Möhnesee
Beschreibung:
Die Oberfläche der Kanalwandung ist beschädigt (z.B. Verschleiß, Korrosion, Rost).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Oberflächenschäden
des Rohres
*
**
***
****
*****
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BAF (C1 - I)*
BAF (C1 – A/ B)**
BAF (C1 – E/ H)***
BAF (C1 – C/ D/ F/ G)****
BAF (C1 – J)*****
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
C
Priorität:
keine/gering
X
X
X
reduzierte Wand
Rost
Art des Schadens: fehlende Wand (I)
Art des Schadens: erhöhte Rauheit (A); Abplatzung (Ausbruch kleiner Teile aus der Oberflächenstruktur) (B);
Art des Schadens: Zuschlagstoffe fehlen (E); Bewehrung korrodiert (H)
Art des Schadens: Zuschlagstoffe sichtbar (C); Zuschlagstoffe einragend (D); Bewehrung sichtbar (F); Bewehrung einragend (G)
Art des Schadens: Korrosionserscheinungen an der Oberfläche (J)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
Seite 21
Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Fehlende / schadhafte Dichtung
Teerstrick
-
Foto: Ingenieurbüro Ballweg
Beschreibung:
Die Dichtung, die zwei aneinander liegende Rohre abdichten soll, fehlt (z.B. Rollringe bei Kunststoffrohren nicht verwendet)
oder ist schadhaft (z.B. Teerstrick bei Tonrohren mit Baujahr vor 1965).
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Fehlende / schadhafte Dichtung
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
in DIN 1986-30 nicht explizit
aufgeführt
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
C
Priorität:
keine/gering
-
-
-
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
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Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Fehlanschlüsse und Drainagen
TV-Kamera
-
Foto: Pilotprojekt Billerbeck
Beschreibung:
Es sind Fehlanschlüsse und / oder Drainageanschlüsse vorhanden.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schäden
Beschreibung
Fehlanschluss
Drainagen
Kodierung und gegebenenfalls
(Charakterisierung C1 bzw. C2)
nach DIN EN 13508-2 (09/2003)
BDE (C2 – A)*
BDE (C2 – B)**
in DIN 1986-30 nicht explizit aufgeführt
Schadensklassen
B
Priorität:
mittelfristig
A
Priorität:
sofort/kurzfristig
X
C
Priorität:
keine/gering
X
-
-
-
* Anschluss ist: falsch angeschlossen, da Schmutzwasser in Regenwasserleitung/-kanal abfließt (A)
** Anschluss ist: falsch angeschlossen, da Regenwasser in Schmutzwasserleitung/-kanal abfließt (B)
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Schadensklasse
Sanierungsfristen
a)
b)
c)
d)
e)
A
WSZ II
WSZ III
außerhalb WSZ
B
3 Monate
2 Jahre
5 Jahre
6 Monate
6 Monate
C
d)
5 Jahre e)
10 Jahre
Jedoch spätestens bei der nächsten Um- oder Anbaumaßnahme am Gebäude, der Abwasseranlage oder den Außenanlagen des Grundstückes.
Bei Lage der Abwasserleitungen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone sind die Fristen zu halbieren.
Bei günstigen Verhältnissen mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten können die Fristen verdoppelt werden.
Die Fußnoten a bis c gelten bei WSZ II nicht.
In Wasserschutzzonen gilt Fußnote c nicht [...] für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen führen oder für Entwässerungsanlagen die als Auffangvorrichtungen nach DWA-A 787 betrieben werden.
Sanierungspriorität
Zuordnung
Sanierungsfristen
I
II
III
sehr hoch
ab 1 Schaden der Klasse A oder ab
2 Schäden der Klasse B je 10 m
wie Schadensklasse A
mittel bis hoch
Schäden zwischen Klasse I und III
sehr gering bis gering
keine Schäden oder nur Schäden der
Klasse C
wie Schadensklasse C
wie Schadensklasse B
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Bildreferenzkatalog „Private Abwasserleitungen“
Brandrisse
Muffe
Brandriss
-
Foto: Ingenieurbüro IngPlan
Beschreibung:
Bei Ton- bzw. Steinzeugrohren können produktionsbedingt sogenannte Brandrisse entstehen. Die Brandrisse befinden sich nur
in der Glasurschicht der Ton- bzw. Steinzeugrohre.
Schadensklassen nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Ein Brandriss ist kein Schaden, sofern nur die Glasurschicht betroffen ist.
Sanierungsfristena), b), c) und Sanierungspriorität nach E DIN 1986-30 (10/2010):
Eine Sanierung ist nicht erforderlich, sofern nur die Glasurschicht betroffen ist.
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