Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 542-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271
Bad Münstereifel-Schönau, Am Schlothberg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 542-IX
1. Sachverhalt:
Es wurde eine informelle Anfrage für das Grundstück Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke Nr. 270
und 271 eingereicht. Das Objekt steht zum Verkauf und der neue Eigentümer plant den Umbau,
die Erweiterung, Aufstockung und Nutzungsänderung des bestehenden Wohngebäudes in eine
Seniorenresidenz mit 25 – 30 Wohneinheiten. Die Grundstücke liegen gem. § 34 BauGB im
Innenbereich und sind im Flächennutzungsplan als W-Gebiet dargestellt.
Eine Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt auf der Grundlage des § 34 BauGB. Es handelt sich
um ein Wohngebiet. Die beabsichtigte Nutzung ist somit zulässig.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich das Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Die
nähere Umgebung ist vorwiegend mit Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäusern bebaut. Geplant ist die
Errichtung eines Objektes mit einem Bauvolumen, das weit über die vorhandenen hinaus geht. Es
handelt sich dabei um 2 im Winkel angeordnete Baukörper mit einer Länge von 26 m und 31 m,
wobei der vorhandene, derzeit 2-geschossige Baukörper eventuell um ein weiteres Geschoss
aufgestockt werden soll.
Da sich dieses Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt, müsste die planungsrechtliche
Grundlage zur Genehmigung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Ein besonderes Augenmerk müsste dabei u. a. auf die Entwicklung der Höhen gerichtet werden.
Die Erschließung ist grundsätzlich sichergestellt. Hinsichtlich der Wasserhausanschlussleitungen
könnte es jedoch sein, dass ein größerer Leitungsquerschnitt/Wasserzähler und/oder der Einbau
einer privaten Druckerhöhungsanlage erforderlich wird. Details hierzu müssen in einem
Erschließungsvertrag geregelt werden.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben,
wenn die Höhen in die Umgebungsbebauung angepasst werden. Es könnten die
planungsrechtlichen Schritte für eine bauliche Entwicklung eingeleitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Sinne der BauONW.
Die Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes werden gem. den Vorgaben des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Schritte für eine bauliche Entwicklung des
Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 vorzubereiten. Dem Ausschuss sind
die Entwurfsunterlagen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.