Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 Bad Münstereifel-Schönau, Am Schlothberg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 
Bad Münstereifel-Schönau, Am Schlothberg) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 
Bad Münstereifel-Schönau, Am Schlothberg)

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 542-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 Bad Münstereifel-Schönau, Am Schlothberg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 542-IX 1. Sachverhalt: Es wurde eine informelle Anfrage für das Grundstück Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke Nr. 270 und 271 eingereicht. Das Objekt steht zum Verkauf und der neue Eigentümer plant den Umbau, die Erweiterung, Aufstockung und Nutzungsänderung des bestehenden Wohngebäudes in eine Seniorenresidenz mit 25 – 30 Wohneinheiten. Die Grundstücke liegen gem. § 34 BauGB im Innenbereich und sind im Flächennutzungsplan als W-Gebiet dargestellt. Eine Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt auf der Grundlage des § 34 BauGB. Es handelt sich um ein Wohngebiet. Die beabsichtigte Nutzung ist somit zulässig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich das Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Die nähere Umgebung ist vorwiegend mit Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäusern bebaut. Geplant ist die Errichtung eines Objektes mit einem Bauvolumen, das weit über die vorhandenen hinaus geht. Es handelt sich dabei um 2 im Winkel angeordnete Baukörper mit einer Länge von 26 m und 31 m, wobei der vorhandene, derzeit 2-geschossige Baukörper eventuell um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden soll. Da sich dieses Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt, müsste die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Ein besonderes Augenmerk müsste dabei u. a. auf die Entwicklung der Höhen gerichtet werden. Die Erschließung ist grundsätzlich sichergestellt. Hinsichtlich der Wasserhausanschlussleitungen könnte es jedoch sein, dass ein größerer Leitungsquerschnitt/Wasserzähler und/oder der Einbau einer privaten Druckerhöhungsanlage erforderlich wird. Details hierzu müssen in einem Erschließungsvertrag geregelt werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben, wenn die Höhen in die Umgebungsbebauung angepasst werden. Es könnten die planungsrechtlichen Schritte für eine bauliche Entwicklung eingeleitet werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Sinne der BauONW. Die Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes werden gem. den Vorgaben des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Schritte für eine bauliche Entwicklung des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 4, Flurstücke 270 und 271 vorzubereiten. Dem Ausschuss sind die Entwurfsunterlagen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.