Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
36 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 13:00
Aktualisiert
24.11.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenbedarfsberechnung Grundstücksentwässerungsanlagen
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim
für die Jahre 2017 und 2018
1) Ausfuhr von geschlossenen Gruben
a) Transportkosten
1.550,00 cbm
8,00 €
b) Verwaltungskosten
(Kostenpauschale von 15% des o.g. Aufwandes)
Gesamtkosten
12.400,00 €
1.860,00 €
14.260,00 €
Frischwasserverbrauch
2.600,00 cbm
Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug
5,48 €/cbm
2) Ausfuhr von Kleinkläranlagen
a) Transportkosten
255 cbm
8,00 €
2.040,00 €
b) Behandlungskosten
255 cbm
26,30 €
6.706,50 €
c) Verwaltungskosten
(Kostenpauschale von 15% des o.g. Aufwandes)
Gesamtkosten
1.311,96 €
10.058,46 €
Frischwasserverbrauch
2.675,00 cbm
Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug
3,76 €/cbm
Gemäß ATV-Richtlinien ist eine Ausfuhr von Kleinkläranlagen lediglich alle
zwei Jahre erforderlich. Dies wurde in der Satzung zur Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Gemeindegebiet Nettersheim
entsprechend festgesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt jährlich auf der
Grundlage des Frischwasserverbrauches, so dass sich ein jährlicher
Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug in Höhe von 1,88 € ergibt.
festgestellt:
Nettersheim, 23.11.2016
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
aufgestellt:
Nettersheim, 23.11.2016
Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Pracht
gez. Lambertz
Pracht
Lambertz