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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
36 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 13:00
Aktualisiert
24.11.16, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

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Inhalt der Datei

Gebührenbedarfsberechnung Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim für die Jahre 2017 und 2018 1) Ausfuhr von geschlossenen Gruben a) Transportkosten 1.550,00 cbm 8,00 € b) Verwaltungskosten (Kostenpauschale von 15% des o.g. Aufwandes) Gesamtkosten 12.400,00 € 1.860,00 € 14.260,00 € Frischwasserverbrauch 2.600,00 cbm Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug 5,48 €/cbm 2) Ausfuhr von Kleinkläranlagen a) Transportkosten 255 cbm 8,00 € 2.040,00 € b) Behandlungskosten 255 cbm 26,30 € 6.706,50 € c) Verwaltungskosten (Kostenpauschale von 15% des o.g. Aufwandes) Gesamtkosten 1.311,96 € 10.058,46 € Frischwasserverbrauch 2.675,00 cbm Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug 3,76 €/cbm Gemäß ATV-Richtlinien ist eine Ausfuhr von Kleinkläranlagen lediglich alle zwei Jahre erforderlich. Dies wurde in der Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Gemeindegebiet Nettersheim entsprechend festgesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt jährlich auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches, so dass sich ein jährlicher Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug in Höhe von 1,88 € ergibt. festgestellt: Nettersheim, 23.11.2016 Gemeinde Nettersheim Der Bürgermeister aufgestellt: Nettersheim, 23.11.2016 Gemeinde Nettersheim Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Pracht gez. Lambertz Pracht Lambertz