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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
222 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 10:16
Aktualisiert
08.12.16, 10:16
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 591 /X.L. Z.1 Datum: 07.12.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs, in dem die Veränderungsliste aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Berücksichtigung gefunden hat. Begründung: Zur Begründung wird zunächst Bezug auf die Ursprungsvorlage 591 genommen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 wurden zwei Beschlussempfehlungen ausgesprochen, die zu Veränderungen des am 18.11.2016 zugeleiteten Haushaltsentwurfs führen. Es wurde vereinbart, dass diese Veränderungen im Haushaltsentwurf angepasst und zur Beschlussfassung bis zur Ratssitzung vorgelegt werden. Es betrifft dies die Entscheidungen in Sache Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG und in Sache zusätzlicher Erwerb in Baulanderwartungsflächen „Auf Graben“ in Nettersheim. a) Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2016 die einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen, dass von einer Beteiligung der Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der Gesellschaft „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ abgesehen werden soll. Vor diesem Hintergrund sind die für den Fall der Beitrittsentscheidung vorsorglich im bisherigen Haushaltsentwurf vorgesehenen diesbezüglichen Haushaltsansätze sowie die entsprechende Investitionskreditermächtigung in der Haushaltssatzung zu löschen. Es ergeben sich hierdurch nachstehende Veränderungen, die einen vollständigen Austausch des bisherigen Entwurfswerks erfordern:  Haushaltssatzung S. 1 § 2: die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten bis 1,4 Mio. € kann gestrichen werden.  folglich ändern sich ebenfalls auf S. 1 in § 1 die Beträge aus der Ein- und Auszahlung für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit  durch die Reduzierung der Zinsaufwendungen und Löschung des Ansatzes für den Beteiligungsgewinn ändert sich auch in § 1 der Gesamtbetrag der Erträge  im Vorbericht S. 3 ändern sich die genannten Summen der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit  Vorbericht S. 13: In der Investitionsauflistung ist die ERE-Beteiligung mit 1,4 Mio. € zu entfernen  Vorbericht S. 28 ist die Begründung zur Investitionskreditermächtigung für die ERE-Beteiligung zu löschen  Vorbericht S. 33 ist die Erläuterung zur Gewinnausschüttung ERE zu entfernen. 3  S. 386: bei der Kostenstelle 612110 „sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ ist beim Konto 469100 „sonstige Finanzerträge“ der Betrag von 65 T€ aus der Beteiligungsausschüttung in 2017 ff. zu löschen  S. 386: das Konto 551700 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ ist um 10.500 € an Zinsaufwendungen wegen der Nichtaufnahme des Investitionskredites zu reduzieren  durch diese Veränderungen ergibt sich eine Reduzierung des geplanten Überschusses um 54.500 €, so dass das Planergebnis 2017 nunmehr bei 71.753 € liegt  Vorbericht S. 35: durch das veränderte Jahresergebnis ergibt sich eine veränderte Darstellung der Entwicklung der Ausgleichsrücklage  im Haushalt entfällt beim Konto 692700 die Einzahlung aus der Investitionskreditaufnahme von 1,4 Mio. € sowie beim Konto 784300 die entsprechende Auszahlung für den Anteilserwerb  im Gesamtfinanzplan auf Seite 54 reduziert sich beim Konto 792700 der Tilgungsbetrag um 70.000 €  durch die vorstehenden Veränderungen ergeben sich die korrespondierenden Veränderungen aus den Teilplänen auch im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan  es ergeben sich hieraus auch Änderungen in der Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals  zudem ergeben sich aufgrund des Wegfalls der Aufnahme eines Investitionsdarlehens in Höhe von 1,4 Mio. € eine veränderte Darstellung in der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Durch diese Entscheidung reduziert sich der bisherige Haushaltsüberschuss von 126.253 € auf 71.753 € b) Zudem wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Erweiterungsvorlage zur zukunftssichernden baulichen Entwicklung in der Gemeinde Nettersheim und damit den Bestrebungen zum zusätzlichen Erwerb von Baulanderwartungsflächen in Nettersheim „Auf Graben“ entsprochen, so dass die hiermit verbundene zusätzliche Auszahlungsermächtigung von 540.000 € in der Investitionsplanung und damit auch im Finanzplan Berücksichtigung finden muss. Hieraus ergeben sich nachstehende haushalterischen Veränderungen, die in dem beigefügten überarbeiteten Haushaltsentwurf Berücksichtigung gefunden haben:       es ändert sich auf S. 1 in § 1 die Beträge aus der Ein- und Auszahlung für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit im Vorbericht S. 3 ändern sich die genannten Summen der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit Vorbericht S. 10 ist beim Ankauf von Grundstücksflächen der Betrag bei den Auszahlungen um 540 T€ für die Grundstücksflächen „Auf Graben“ Nettersheim erhöht worden dieser Ansatz ist bei der Kostenstelle 122420 „sonstiges Grundvermögen“ bei den Maßnahmen zusätzlich in Ansatz gebracht worden korrespondierend erhöht sich der entsprechende Ansatz beim Konto 782100 im Gesamtfinanzplan um zusätzliche 540 T€ es ergibt sich hierdurch ein verändertes Gesamtergebnis im Gesamtfinanzplan 4 Mit dieser Entscheidung sind keine Veränderungen im Ergebnisplan der Gemeinde Nettersheim verbunden. Es ist nur der Finanzplan des Haushalts betroffen. Der aktuellen Ergänzungsvorlage liegt der überarbeitete Haushaltsentwurf bei. Gleichzeitig wird der bisherige Haushaltsentwurf aus dem Ratsinformationssystem gelöscht, damit es nicht zu Verwirrungen kommt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister