Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
222 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 10:16
Aktualisiert
08.12.16, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 591 /X.L. Z.1
Datum: 07.12.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2017 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs, in dem die Veränderungsliste aus der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Berücksichtigung gefunden hat.
Begründung:
Zur Begründung wird zunächst Bezug auf die Ursprungsvorlage 591 genommen.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 wurden zwei
Beschlussempfehlungen ausgesprochen, die zu Veränderungen des am
18.11.2016 zugeleiteten Haushaltsentwurfs führen.
Es wurde vereinbart, dass diese Veränderungen im Haushaltsentwurf angepasst
und zur Beschlussfassung bis zur Ratssitzung vorgelegt werden.
Es betrifft dies die Entscheidungen in Sache Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung an
der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG und in Sache zusätzlicher Erwerb in Baulanderwartungsflächen „Auf Graben“ in Nettersheim.
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2016 die einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen, dass von einer Beteiligung der
Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH &
Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der Gesellschaft „Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ abgesehen werden soll.
Vor diesem Hintergrund sind die für den Fall der Beitrittsentscheidung vorsorglich
im bisherigen Haushaltsentwurf vorgesehenen diesbezüglichen Haushaltsansätze
sowie die entsprechende Investitionskreditermächtigung in der Haushaltssatzung
zu löschen. Es ergeben sich hierdurch nachstehende Veränderungen, die einen
vollständigen Austausch des bisherigen Entwurfswerks erfordern:
Haushaltssatzung S. 1 § 2: die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten bis 1,4 Mio. € kann gestrichen werden.
folglich ändern sich ebenfalls auf S. 1 in § 1 die Beträge aus der Ein- und
Auszahlung für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit
durch die Reduzierung der Zinsaufwendungen und Löschung des Ansatzes
für den Beteiligungsgewinn ändert sich auch in § 1 der Gesamtbetrag der
Erträge
im Vorbericht S. 3 ändern sich die genannten Summen der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
Vorbericht S. 13: In der Investitionsauflistung ist die ERE-Beteiligung mit
1,4 Mio. € zu entfernen
Vorbericht S. 28 ist die Begründung zur Investitionskreditermächtigung für
die ERE-Beteiligung zu löschen
Vorbericht S. 33 ist die Erläuterung zur Gewinnausschüttung ERE zu entfernen.
3
S. 386: bei der Kostenstelle 612110 „sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“
ist beim Konto 469100 „sonstige Finanzerträge“ der Betrag von 65 T€ aus
der Beteiligungsausschüttung in 2017 ff. zu löschen
S. 386: das Konto 551700 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ ist um
10.500 € an Zinsaufwendungen wegen der Nichtaufnahme des Investitionskredites zu reduzieren
durch diese Veränderungen ergibt sich eine Reduzierung des geplanten
Überschusses um 54.500 €, so dass das Planergebnis 2017 nunmehr bei
71.753 € liegt
Vorbericht S. 35: durch das veränderte Jahresergebnis ergibt sich eine
veränderte Darstellung der Entwicklung der Ausgleichsrücklage
im Haushalt entfällt beim Konto 692700 die Einzahlung aus der Investitionskreditaufnahme von 1,4 Mio. € sowie beim Konto 784300 die entsprechende Auszahlung für den Anteilserwerb
im Gesamtfinanzplan auf Seite 54 reduziert sich beim Konto 792700 der
Tilgungsbetrag um 70.000 €
durch die vorstehenden Veränderungen ergeben sich die korrespondierenden Veränderungen aus den Teilplänen auch im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan
es ergeben sich hieraus auch Änderungen in der Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals
zudem ergeben sich aufgrund des Wegfalls der Aufnahme eines Investitionsdarlehens in Höhe von 1,4 Mio. € eine veränderte Darstellung in der
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
Durch diese Entscheidung reduziert sich der bisherige Haushaltsüberschuss von
126.253 € auf 71.753 €
b)
Zudem wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Erweiterungsvorlage
zur zukunftssichernden baulichen Entwicklung in der Gemeinde Nettersheim und
damit den Bestrebungen zum zusätzlichen Erwerb von Baulanderwartungsflächen
in Nettersheim „Auf Graben“ entsprochen, so dass die hiermit verbundene zusätzliche Auszahlungsermächtigung von 540.000 € in der Investitionsplanung und
damit auch im Finanzplan Berücksichtigung finden muss.
Hieraus ergeben sich nachstehende haushalterischen Veränderungen, die in dem
beigefügten überarbeiteten Haushaltsentwurf Berücksichtigung gefunden haben:
es ändert sich auf S. 1 in § 1 die Beträge aus der Ein- und Auszahlung für
die Investitions- und Finanzierungstätigkeit
im Vorbericht S. 3 ändern sich die genannten Summen der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
Vorbericht S. 10 ist beim Ankauf von Grundstücksflächen der Betrag bei
den Auszahlungen um 540 T€ für die Grundstücksflächen „Auf Graben“
Nettersheim erhöht worden
dieser Ansatz ist bei der Kostenstelle 122420 „sonstiges Grundvermögen“
bei den Maßnahmen zusätzlich in Ansatz gebracht worden
korrespondierend erhöht sich der entsprechende Ansatz beim Konto
782100 im Gesamtfinanzplan um zusätzliche 540 T€
es ergibt sich hierdurch ein verändertes Gesamtergebnis im Gesamtfinanzplan
4
Mit dieser Entscheidung sind keine Veränderungen im Ergebnisplan der Gemeinde
Nettersheim verbunden. Es ist nur der Finanzplan des Haushalts betroffen.
Der aktuellen Ergänzungsvorlage liegt der überarbeitete Haushaltsentwurf bei.
Gleichzeitig wird der bisherige Haushaltsentwurf aus dem Ratsinformationssystem gelöscht, damit es nicht zu Verwirrungen kommt.
gez. Pracht
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Bürgermeister