Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
17.03.17, 09:01
Aktualisiert
17.03.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Sowie
Vorlage 653 /X.L.
Datum: 16.03.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Astrid-Lindgren Schule-Teilstandort Schmidtheim
hier: Entwicklung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Auflösung des Teilstandortes der Astrid-LindgrenSchule in Dahlem-Schmidtheim zum 01.08.2017 sowie die anstehenden weiteren
Untersuchungen zur Kenntnis.
Begründung:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 (Vorlage 120 /X.L.)
wurde eine öffentlich –rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgeraufgaben für die Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
geschlossen.
Diese beinhaltet u.a., dass der Teilstandort Dahlem-Schmidtheim unter der Voraussetzung errichtet und fortgeführt wird, dass die Anzahl von Schüler/innen
nach
der
Verordnung
über
die
Mindestgrößen
der
Förderschulen
(MindestgrößenVO) erreicht wird. Die vorgegebene Mindestgröße von 72 Schüler/innen wird zum 01.08.2017 definitiv nicht erreicht.
Nach den aktuellen Meldezahlen würden lediglich 53 Schüler/innen aus den Gemeinden Blankenheim (24), Dahlem (19) und Nettersheim (10) den Teilstandort
in Schmidtheim ab 01.08.2017 besuchen, dies sicherlich auch teilweise den Entwicklungen im Zusammenhang mit der Förderung von Inklusion (Recht für Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule zu besuchen) geschuldet.
Insofern ist nachvollziehbar, dass nicht nur seitens der Bezirksregierung sondern
auch des Förderschulzweckverbandes eine organisatorische Veränderung im Sinne der Auflösung des Teilstandortes anstatt auslaufende Beschulung befürwortet
wird, zumal zum 01.08.2017 der Umzug des Hauptstandortes der AstridLindgren-Schule in das ehemalige Gebäude der Hauptschule Schleiden ansteht.
Im Rahmen eines Informations- und Erörterungsgespräches am 09.03.2017 hat
der Verbandsvorsteher der Astrid-Lindgren-Schule alle beteiligten Kommunen
über die diesbezügliche Entwicklung, nachdem die Schulkonferenz zu der Thematik bereits am 07.03.2017 getagt hatte, informiert.
Inzwischen hat die Verbandsversammlung der Astrid-Lindgren-Schule in ihrer
Sitzung am 14.03.2017 den einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Teilstandort der ALS Schleiden in der Gemeinde Dahlem wird
zum 31.07.2017 sofort aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler
des Teilstandortes Dahlem (Schmidtheim) besuchen ab dem
01.08.2017 den Hauptstandort in Schleiden.“
Darüber hinaus ist der Verbandsvorsteher der Astrid-Lindgren-Schule entsprechend Beschlussfassung der Verbandsversammlung wie auch auf der Grundlage
des Erörterungsgespräches v. 09.03.2017 beauftragt, einen Kostenvergleich bei
Übernahme der ALS durch den Kreis Euskirchen zu ermitteln.
Desweiteren besteht der Wunsch aus der Verbandsversammlung, dass die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zukünftig am Zweckverband
(anstatt Beschulungsvereinbarung) beteiligt werden. Dies im Sinne der Stärkung
des Südkreises, aber auch im Sinne einer möglichen konkreten Mitwirkung am
Geschehen der Astrid-Lindgren-Schule.
3
Der Verbandsvorsteher ist beauftragt, hierzu weiterführende Gespräche zu führen.
Unter Berücksichtigung einer rückläufigen Schülerzahl aus der Gemeinde
Nettersheim, die die Astrid-Lindgren-Schule ab Sommer 2017 besuchen werden
(10), kann von einer zukünftigen Aufwandsminderung im Haushalt der Gemeinde
eher ausgegangen werden.
Entwicklungen zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit Schülerbeförderungen bedürfen ebenfalls weiteren Überprüfungen.
Eindeutig geregelt in der geschlossenen Vereinbarung ist (§ 3 Abs. 7):
„Soweit der Teilstandort in Schmidtheim aufgelöst wird, tragen die
Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim die Kosten des
Hauptstandortes im Verhältnis der Schüler/innen, die von der jeweiligen Kommune aufgenommen werden“.
In der vorgenannten Vereinbarung wird in § 5 geregelt, dass diese Vereinbarung
so lange gilt, wie der Teilstandort Schmidtheim erhalten bleibt, mindestens jedoch bis zum 31. Juli 2021. Somit kann frühestens zum 31. Juli 2021 jeder Vertragspartner die Vereinbarung mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines jeden Schuljahres schriftlich kündigen.
Für die Gemeinde zu klären bzw. abzuwickeln sind auch die finanziellen Anteile an
den seinerzeitigen Anbauten an die ehemalige Georg-Schule in Schmidtheim. Zu
diesbezüglichen Verbindlichkeiten hat die Gemeinde letztmalig in 2015 einen anteiligen Betrag von 32.449,59 € zur Ablösung eines Darlehens geleistet. Hierzu
werden zeitnah weiterführende Gespräche geführt.
Über die weiteren Entwicklungen wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungsphase berichtet.
gez. Pracht
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Bürgermeister