Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
09.03.17, 11:01
Aktualisiert
13.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 454 /X.L. Z.4
Datum: 08.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in
Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen werden
die in der, der Vorlage beigefügten Anlage dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in den Empfehlungen aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Der Geltungsbereich wird für den Teilbereich des Bebauungsplanes G 14
„Brotkiste“ um die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. Nr. 184
und Flur 10 Nr. 161 (nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Wirtschaftswege) erweitert. Dabei ist das Flurstück Nr. 184 als „Fläche für die Landwirtschaft“ darzustellen und das Flurstück Nr. 161 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“ auszuweisen. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird
hiermit beschlossen.
c) Der beigefügte Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ mit Begründung und Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Begründung:
Entsprechend dem Beschluss im Gemeinderat am 13.12.2016 (s. Vorlagen 454, Z
1 – 3) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Teilbereich „Brotkiste“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht,
die benachbarten Gemeinden beteiligt sowie die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Rückmeldefrist endete zum 26.01.2017. Darüber hinaus erfolgte eine Bürgerinformation am
24.01.2017 im Holzkompetenzzentrum Nettersheim. Es wird empfohlen, zu den
eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen die in der beigefügten Tabelle (s. Anlage) dargestellten Abwägungen vorzunehmen sowie den Beschlussempfehlungen zuzustimmen.
3
Aufgrund der Einbeziehung der Wirtschaftswege Gemarkung Nettersheim, Flur 15
Nr. 184 und Flur 10 Nr. 161 ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes erforderlich. Dabei ist das Flurstück 184 künftig als „Fläche für die
Landwirtschaft“ auszuweisen sowie eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 161 als
„Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. als „öffentliche Verkehrsfläche mit Fußweg“
festzusetzen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sollte hierzu gefasst werden.
Nach Übernahme aller Beschlüsse in den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
vorzunehmen.
Der modifizierte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird bis zur Sitzung fertig gestellt sein und nachgereicht.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister