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Beschlußtext (Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
71 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
19.12.16, 19:06
Aktualisiert
19.12.16, 19:06
Beschlußtext (Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 19.12.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 08.12.2016 um 18:00 Uhr 5 Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung 323/2016 Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass eine deutliche Erhöhung der Gebühren zu verzeichnen sei. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Biotonne seit Jahren über die Restmüllgebühren subventioniert wird. Er macht den Vorschlag, die Subventionierung zu verringern und den Preis der Biotonne auf ca. 96 € zu erhöhen. Die Verwaltung möge dies in der Ratssitzung vorstellen. Ferner fragt er an, wie viele kostenpflichtige Tausche im Jahre 2015 stattgefunden haben. Hierzu fehle die Angabe in der Vorlage. Weiter fragt er an, wie sich die kalkulatorischen Zinsen berechnen. Die Verwaltung teilt mit, dass 170 kostenpflichtige Tausche in 2015 stattgefunden haben. Die kalkulatorischen Zinsen stellen einen Durchschnitt der letzten 50 Jahre dar. Dieser Wert wird von der Gemeindeprüfungsanstalt zur Verfügung gestellt. Ausschussmitglied Häcke fragt an, warum die Gebühren in Vettweiß unter denen der Gemeinde Nörvenich liegen. Bürgermeister Dr. Czech erläutert hierzu, dass die europaweite Ausschreibung der Gemeinde Nörvenich über die Kommunalagentur NRW gelaufen sei. Hierbei gab es zwei Interessenten. Zur Vergabe wurde eine Wertungsmatrix erstellt. Das Ergebnis der Ausschreibung müsse so akzeptiert werden und sei auch aufgrund der Matrix und der unterschiedlichen Strukturen und Vorgaben in der Ausschreibung schwer vergleichbar. Bürgermeister Dr. Czech erläutert weiter, dass er Ende 2015 dem Bundeskartellamt alle Ausschreibungsunterlagen zugeleitet habe, da das Bundeskartellamt eine Sektorenuntersuchung angekündigt hat. Empfehlung: Ohne Beschlussvorschlag an Rat verwiesen.