Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
83 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
17.03.17, 19:06
Aktualisiert
17.03.17, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 17.03.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 09.03.2017 um 18:00 Uhr
5
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der
Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der
Gemeinde Nörvenich
367/2017
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass man die guten Standards der OGS unbedingt erhalten
und die Qualität dieses Bildungsangebotes keinesfalls reduzieren wolle.. Die aktuellen Beiträge
seien 10 Jahre unverändert geblieben, so dass es nachvollziehbar sei, dass diese nicht mehr
auskömmlich seien.. Die CDU-Fraktion möchte jedoch mit einem eigenen Antrag über die
Vorschläge der Verwaltung hinausgehen und deutlich stärker eine Entlastung für die unteren
Einkommensgruppen bzw. Transferleistungsbezieher beschließen. Die finanziellen Möglichkeiten
der Eltern sollen keine Hürde für die Teilnahme von Kindern an dem Bildungsangebot der OGS
sein.
Ausschussmitglied Dr. Siepen erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Die Staffelung nach Einkommen wird vom Verwaltungsvorschlag übernommen. Es wird eine
weitere Gruppe bis 75.000 € und eine über 75.000 € im Jahr hinzugefügt. Die Staffelung wird von
der CDU-Fraktion folgendermaßen vorgeschlagen:
bis 15.000 €:
20,00 €
bis 30.000 €:
50,00 €
bis 45.000 €:
80,00 €
bis 60.000 €:
110,00 €
bis 75.000 €:
130,00 €
über 75.000 €:
150,00 €
Durch die festgelegte Staffelung würde nach aktueller Schätzung ein Mehrertrag in Höhe von
12.420,00 € pro Jahr erzielt. Dieser – auf diversen Annahmen beruhende -Betrag liegt rund 1.000
€ unter dem aus dem Verwaltungsvorschlag resultierenden Betrag.
Ausschussmitglied Wegner merkt an, seine Fraktion habe schon am 02.06.2016 angedeutet, dass
auch die SPD einen Antrag für eine Entlastung der unteren Einkommensgruppen stellen wird.
Hierbei wollte man sich auch damals schon am „Vettweißer Modell“ orientieren und für die unterste
Einkommensklasse keinen Beitrag erheben.
Er schlägt folgende Staffelung vor:
bis 15.000 €:
0,00 €
bis 30.000 €:
50,00 €
bis 45.000 €:
80,00 €
bis 60.000 €:
110,00 €
über 60.000 €:
proportional
Bürgermeister Dr. Czech gibt zu bedenken, dass eine Leistung, die komplett kostenlos angeboten
wird, gerne angenommen wird, auch wenn hierfür eigentlich kein Bedarf besteht. Als Beispiel
nennt er die Kleiderkammer des Vereins Nörvenich hilft e.V., welche nach anfänglich kostenfreier
Abgabe nun geringe Entgelte erhebt, da man erkannt hat, dass ansonsten zunächst viel mehr
mitgenommen wird als eigentlich benötigt und sich vielem schnell wieder entledigt wurde. Als
weiteres Beispiel nennt der Bürgermeister die im Bereich des Kreisjugendamtes Düren
vergleichsweise sehr hohe Buchungsquote einer Vollzeitkinderbetreuung in den Kitas. Im Bereich
der Stadt Düren liegt diese wesentlich niedriger. Er sieht als eine Ursache die Beitragserhebung in
der Stadt Düren im Vergleich zur Beitragsfreiheit in den anderen kreisangehörigen Kommunen.
Ausschussmitglied Wegner erläutert, dass Bildung und Integration unbezahlbar seien. Je mehr
Besucher die Einrichtungen haben, desto mehr kommt dies der Gesellschaft zu Gute. Der
Schulträger müsse natürlich das Erscheinen der Kinder prüfen, damit die OGS Bildungsangebot
bleibt und nicht zum Ablagefach wird.
Seine Fraktion sei der Auffassung, dass die soziale Komponente in den Vordergrund gestellt
werden muss. Wenn man am Ende sieht, dass der Betrag nicht auskömmlich ist, wäre er auch zu
einer Korrektur bereit.
Auch Ausschussmitglied Küpper sieht die soziale Komponente als wichtigen Punkt, merkt jedoch
an, dass seine Fraktion nach Abwägung der Risiken einen kleinen Einstiegsbetrag als die
ausgewogenste Lösung ansieht. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass sich ansonsten das
Anmeldeverhalten aus sachfremden Erwägungen so stark verändert, dass Normalverdienern dann
Beiträge abverlangt werden müssten, welche diese über Gebühr belasten würden. Letztlich sind
die Beiträge in der Gesamtsumme so zu erheben, dass die Betriebskosten der beiden OGS davon
bestritten werden können. Es geht also allein um die gerechte Verteilung dieser Betriebskosten.
Bei der von der SPD vorgeschlagenen proportionalen Beitragserhebung sieht er einen hohen
Verwaltungsaufwand für die stetig neue Berechnung der dann proportional anzupassenden
Beiträge im oberen Einkommensband sowie eine fehlende Akzeptanz von sich jährlich
verändernden Beitragshöhen, je nach Anmeldezahlen in der jeweiligen Einkommensgruppe der
Eltern.
Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass bisher die Finanzmittel für beide OGSen getrennt
verwaltet wurden. Da die deutlich divergierenden Überschüsse aus welchem u.a. die sächliche
Ausstattung bestritten wird, auf Dauer zu Ungleichheiten zwischen den Einrichtungen führen
würde, bittet er um Ergänzung des Beschlusses um folgenden Satz:
Der Überschuss soll zukünftig für beide Schulen in einem gemeinsamen Haushaltsansatz
verwaltet werden, so dass die Mittel bedarfsgerecht und fair zwischen den beiden OGSen verteilt
werden können.
Bürgermeister Dr. Czech lässt über den CDU Vorschlag abstimmen.
Empfehlung:
Mit 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen schlägt der HFA dem Rat folgende Beschlussfassung vor:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der
Gemeinde Nörvenich vom 02.06.2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit
den von der CDU-Fraktion vorgetragenen Änderungen und der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Erweiterung.
Eine Ausfertigung der Satzungsänderung ist Bestandteil der Niederschrift.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 09.03.2017
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