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Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bezug: V 289/2016)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
111 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.10.16, 19:06
Aktualisiert
27.10.16, 19:06
Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016) Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016) Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016) Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016) Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016) Beschlußtext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bezug: V 289/2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 27.10.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 06.10.2016 um 18:01 Uhr 9 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; 300/2016 hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bezug: V 289/2016 Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass in der Vorlage ein Fehler sei. In der Beschlussvorlage unter B1 Punkt 3 muss es kleine Gemeinde und nicht keine Gemeinde heißen. Ausschussmitglied Schneider fragt nach, ob die Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes auf Seite 6 bezüglich des Verdachtes auf ein Kampfmittel nicht auch Gefahr im Verzug bedeuten würde. Gemeindeverwaltungsrat Strack erklärt, dass dies nur bedeuten würde, dass eine Stelle noch untersucht werden müsse, weil dort etwas liegen könnte. Dies wird geprüft es ist aber keine Gefahr im Verzug. Empfehlung: Einstimmig unter Änderung von B1 Punkt 3 von keine Gemeinde in kleine Gemeinde ergeht folgender Beschlussvorschlag a) Bürgerbeteiligung B1 Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung am 31.08.2016: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen, die Planung wird wie im Entwurf dargestellt weiter fortgesetzt. 1. Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 2. Die ca. 66 geplanten Stellplätze sind mit Sicherheit zu den täglichen Abhol- und Bringzeiten der Schule nicht voll besetzt, so dass sich mit Sicherheit eine Verbesserung der Parksituation im Schulumfeld ergibt. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 3. Die Bekanntmachung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere in kleinen Gemeinden wie Nörvenich sind Vorhaben und Projektbereiche allseits bekannt und eindeutig. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 4. Bereits 2006 wurden Überlegungen zur Nutzung des ehemaligen Kontramarkt-Areals gemacht. Der Bereich erwies sich als: - zu schlecht erreichbar - zu wenige Parkmöglichkeiten 5. 6. 7. 8. - zu geringe Verkaufsfläche - zu schlechte Lage Über mehr als 6 Jahre ergaben sich keine Vermietungsmöglichkeiten für Nahversorger. Sollte dieses jetzt gelingen, würde es von der Gemeinde Nörvenich sehr unterstützt. An der genannten Auflistung ist jedoch zu erkennen, dass dieser Standort keine Alternative zu dem neuen Standort bildet. Insofern wird der Anregung nicht gefolgt. Die Zukunftsvision wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird den Bedenken nicht gefolgt. Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. Die Meinung wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird der Anregung nicht gefolgt. Es wurde eine Artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme durchgeführt (ASP Stufe I und II). Die Ergebnisse werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Eine Verhinderung der Planung ergibt sich dadurch nicht. Insofern werden die Hinweise beachtet. B2 M. L., 24.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken nicht zu folgen. Die Bekanntmachung der 13. Änderung des FNP fand gesetzeskonform statt. Der Abriss der historischen Mühle ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes. B3 B. H. und M. L., 14.09.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen. Zu 1.: Das Verkehrsaufkommen erhöht sich punktuell sicher, übersteigt aber nicht die normalen Verkehrsaufkommen innerörtlicher Stadtstraßen. Zu den besonderen Zeiten mit voraussichtlich hohem Kundenverkehr ist hoher Schülerverkehr nicht zu erwarten, da Öffnungszeiten und Schulbeginn/-ende nicht identisch sind. Zu 2.: Die Warenanlieferung findet insbesondere früh morgens statt, vor Schulbeginn und kollidiert deshalb nicht mit den Schulzeiten. Zu 3.: Die vorhandenen Räumlichkeiten stehen seit vielen Jahren zur Verfügung und werden nicht von Nahversorgern genutzt, da sie nicht ausreichend geeignet erscheinen. Zu 4.: Die Historische Mühle ist in Privatbesitz. Der Eigentümer beabsichtigt den Weiterverkauf. Denkmalschutzauflagen gibt es nicht. Zu 5.: Die angrenzenden Naturschutzgebiete sind nicht erheblich betroffen. Zu 6.: Zum Artenschutz gibt es Untersuchungen ASP I und ASP II die belegen, dass keine Artenschutzprobleme zu erwarten sind. Zu 7.: Die Gefahr von Bauruinen ist nicht belegt, der Annahme wird nicht gefolgt. Zu 8.: Die Immissionen sind im Schallgutachten erfasst und in das Verfahren integriert. Es wird eine Lärmschutzwand zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung errichtet. Zu 9.: Die Abnutzungen erfolgen nur im Rahmen normaler Fahrbahnabnutzungen. Die Zufahrtsaufweitung an der Einmündung Kastanienweg und der Anbau Kastanienweg erfolgt durch den Vorhabenträger. Zu 10.: Ein Wertverlust für angrenzende Grundstücke wird nicht gesehen. Wertverluste bei Grundstücken im innerörtlichen Bereich erfolgen nicht durch grundsätzlich zulässige Nutzungen. Der bisher zulässige und planungsrechtliche Schulbetrieb mit Parken hätte ebenfalls Immissionen und Verkehre zur Folge. b) Träger öffentlicher Belange Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben wurden: Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016 Seite 2 1. 12. 16. 17. 19. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 33. 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 44. 45. 47. 48. 49. 50. Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) - Dezernat - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnung) - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz - (einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) - Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz(Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/Überwachungsbehörde) - Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH Vodafone D2 GmbH Landwirtschaftskammer Rheinland Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragter Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler DB Services Immobilien GmbH - Niederlassung Köln - Liegenschaftsmanagement Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Evangelische Kirche im Rheinland Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren Gemeindebrandmeister Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. 51. 52. 53. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG PLEdoc mbH 4. 5. 6. 7. 11. Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbringen: Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016 Seite 3 T1 T3 T10 T24 T32 T41 T46 T56 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, 20.07.2016 Landschaftsverband Rheinland, 21.07.2016 Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstelle Düren-; 29:08:2016 Gemeindeverwaltung Merzenich, 18.07.2016 Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH, 22.07.2016 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 22.07.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 20.07.2016 Amprion GmbH, 03.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach Abwägung wie folgt: Bezirksregierung Köln, 08.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Begriff „Nachversorgung“ in „Nahversorgung“ redaktionell zu ändern. Kreisverwaltung Düren, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie betreffen jedoch vor allem nachfolgende Planungen und Verfahren. E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW-, 16.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie werden in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt und als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Sowohl die Fa. RWE Power AG als auch der Erftverband sind im Verfahren beteiligt worden. Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 27.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und als Hinweise „Grundwasserstand und Erdbebengefährdung“ in den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan zu übernehmen. Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), 09.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung teilweise zu folgen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung zeigen jedoch, dass dieses für das vorliegende Verfahren nicht zwingend erforderlich ist, da der Standort innerhalb des faktisch zentralen Versorgungsbereichs liegt und die Abgrenzung deshalb nicht zwingend notwendig ist. RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland (Westnetz GmbH), 18.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. RWE Power AG, 08.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Baugrundfragen sind auf den weiteren Planungsebenen zu prüfen und in die Planung einzubeziehen, sie werden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nur zur Kenntnis genommen. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016 Seite 4 Erftverband, 25.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie betreffen die weiterführenden Planungsschritte und werden nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes geregelt. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da der angrenzende Weg entlang der Turnhalle auf ca. 106 bis 107 m über NN liegt und der Bebauungsplan eine maximale Firsthöhe von 7,50 m festsetzt, wird die Vorlagengrenze von 134,59 m über NN weit unterschritten. PLEdoc mbH, 05.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22.5 (KBD), 28.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise auf Kampfmittel werden in den weiteren Planungsschritten, Bebauungsplan, Baugenehmigung, beachtet. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden die Hinweise zu Kenntnis genommen. NABU - Kreisverband Düren ,05.09.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Düren -, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen teilweise zu folgen (s. Ziffer 3.3.3 der Begründung). Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu folgen. Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. Die geschützten Landschaftsbestandteile grenzen an vielen Stellen an Siedlungsbereiche mit unterschiedlichsten Nutzungen. Hier kommt es immer darauf an gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Belange gegeneinander abzuwägen. Im Geltungsbereich der 13. Änderung des FNP sind keine geschützten Landschaftsbestandteile betroffen. Zu den weiteren Punkten wird wie folgt Stellung genommen: 1. Die erforderliche Infrastruktur wie Fußwege und Straßenanbindungen, Kanalanschlüsse und die weitere technische Infrastruktur ist vorhanden oder problemlos herzustellen. 2. Die verkehrliche Anbindung ist über die B 477 / Bahnhofstraße sehr gut gegeben. 3. Die schalltechnische Beurteilung wurde erarbeitet und im B-Plan durch Festsetzung einer Schallschutzwand berücksichtigt. Betroffen sind hier nur eine sehr geringe Anzahl von Wohnhäusern, es gibt angrenzend keine größeren Wohngebiete. 4. Die Flächenversiegelung wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt. 5. Es werden keine nachhaltigen erheblichen Störungen für den Biotopverbund und Artenschutz verursacht, die nicht ausgeglichen werden. 6. Die derzeitige Nahversorgung Adi und Lidl liegt vom Marktplatz ca. 600 m weit entfernt hangaufwärts, dieses ist keine günstige Fußwegentfernung. Da die Nahversorgung auch für nicht motorisierte Bürger gut erreichbar sein sollte, ist es aus städtebaulicher Sicht zu Gunsten der Allgemeinheit wünschenswert, die Nahversorgung zurück ins Zentrum zu holen. Die Hinweise zum Artenschutz, LBP und UB werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. Bei den Naturgewalten gem. Ziffer 3.3.3 der Begründung handelt es sich um die besonderen Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016 Seite 5 Baugrundverhältnisse: Der Baugrund ist wasserbeeinflusst, da sich die Planfläche im Einflussbereich des nördlich verlaufenden Neffelbachs befindet. Den Baugrund bilden Böden aus fluviatilen Ablagerungen des Neffelbaches sowie lössbürtige Böden (Kolluvium, Parabraunerde). Die Angaben werden in der Begründung ergänzt. c) Öffentliche Auslegung Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich in der Zeit vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016 Seite 6