Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
111 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.10.16, 19:06
Aktualisiert
27.10.16, 19:06
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Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 27.10.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 06.10.2016 um 18:01 Uhr
9
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; 300/2016
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Bezug: V 289/2016
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass in der Vorlage ein Fehler sei. In der Beschlussvorlage
unter B1 Punkt 3 muss es kleine Gemeinde und nicht keine Gemeinde heißen.
Ausschussmitglied Schneider fragt nach, ob die Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes auf
Seite 6 bezüglich des Verdachtes auf ein Kampfmittel nicht auch Gefahr im Verzug bedeuten
würde.
Gemeindeverwaltungsrat Strack erklärt, dass dies nur bedeuten würde, dass eine Stelle noch
untersucht werden müsse, weil dort etwas liegen könnte. Dies wird geprüft es ist aber keine Gefahr
im Verzug.
Empfehlung:
Einstimmig unter Änderung von B1 Punkt 3 von keine Gemeinde in kleine Gemeinde ergeht
folgender Beschlussvorschlag
a) Bürgerbeteiligung
B1 Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung am 31.08.2016:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen, die Planung
wird wie im Entwurf dargestellt weiter fortgesetzt.
1. Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die
Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze
im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell
fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen.
Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt.
2. Die ca. 66 geplanten Stellplätze sind mit Sicherheit zu den täglichen Abhol- und
Bringzeiten der Schule nicht voll besetzt, so dass sich mit Sicherheit eine Verbesserung
der Parksituation im Schulumfeld ergibt. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt.
3. Die Bekanntmachung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere in kleinen
Gemeinden wie Nörvenich sind Vorhaben und Projektbereiche allseits bekannt und
eindeutig. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt.
4. Bereits 2006 wurden Überlegungen zur Nutzung des ehemaligen Kontramarkt-Areals
gemacht. Der Bereich erwies sich als:
- zu schlecht erreichbar
- zu wenige Parkmöglichkeiten
5.
6.
7.
8.
- zu geringe Verkaufsfläche
- zu schlechte Lage
Über mehr als 6 Jahre ergaben sich keine Vermietungsmöglichkeiten für Nahversorger.
Sollte dieses jetzt gelingen, würde es von der Gemeinde Nörvenich sehr unterstützt. An
der genannten Auflistung ist jedoch zu erkennen, dass dieser Standort keine Alternative
zu dem neuen Standort bildet.
Insofern wird der Anregung nicht gefolgt.
Die Zukunftsvision wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird den Bedenken nicht
gefolgt.
Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die
Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze
im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell
fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen.
Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt.
Die Meinung wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird der Anregung nicht gefolgt.
Es wurde eine Artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme durchgeführt (ASP Stufe I und
II). Die Ergebnisse werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Eine Verhinderung
der Planung ergibt sich dadurch nicht. Insofern werden die Hinweise beachtet.
B2 M. L., 24.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken nicht zu folgen.
Die Bekanntmachung der 13. Änderung des FNP fand gesetzeskonform statt. Der Abriss der
historischen Mühle ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes.
B3 B. H. und M. L., 14.09.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen.
Zu 1.: Das Verkehrsaufkommen erhöht sich punktuell sicher, übersteigt aber nicht die
normalen Verkehrsaufkommen innerörtlicher Stadtstraßen. Zu den besonderen Zeiten mit
voraussichtlich hohem Kundenverkehr ist hoher Schülerverkehr nicht zu erwarten, da
Öffnungszeiten und Schulbeginn/-ende nicht identisch sind.
Zu 2.: Die Warenanlieferung findet insbesondere früh morgens statt, vor Schulbeginn und
kollidiert deshalb nicht mit den Schulzeiten.
Zu 3.: Die vorhandenen Räumlichkeiten stehen seit vielen Jahren zur Verfügung und werden
nicht von Nahversorgern genutzt, da sie nicht ausreichend geeignet erscheinen.
Zu 4.: Die Historische Mühle ist in Privatbesitz. Der Eigentümer beabsichtigt den
Weiterverkauf. Denkmalschutzauflagen gibt es nicht.
Zu 5.: Die angrenzenden Naturschutzgebiete sind nicht erheblich betroffen.
Zu 6.: Zum Artenschutz gibt es Untersuchungen ASP I und ASP II die belegen, dass keine
Artenschutzprobleme zu erwarten sind.
Zu 7.: Die Gefahr von Bauruinen ist nicht belegt, der Annahme wird nicht gefolgt.
Zu 8.: Die Immissionen sind im Schallgutachten erfasst und in das Verfahren integriert. Es
wird eine Lärmschutzwand zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung errichtet.
Zu 9.: Die Abnutzungen erfolgen nur im Rahmen normaler Fahrbahnabnutzungen. Die
Zufahrtsaufweitung an der Einmündung Kastanienweg und der Anbau Kastanienweg erfolgt
durch den Vorhabenträger.
Zu 10.: Ein Wertverlust für angrenzende Grundstücke wird nicht gesehen. Wertverluste bei
Grundstücken im innerörtlichen Bereich erfolgen nicht durch grundsätzlich zulässige
Nutzungen. Der bisher zulässige und planungsrechtliche Schulbetrieb mit Parken hätte
ebenfalls Immissionen und Verkehre zur Folge.
b) Träger öffentlicher Belange
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgend aufgeführten
Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben wurden:
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016
Seite 2
1.
12.
16.
17.
19.
22.
23.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
33.
34.
36.
37.
38.
39.
40.
42.
43.
44.
45.
47.
48.
49.
50.
Bezirksregierung Köln
- Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler)
- Dezernat - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnung)
- Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz - (einschl. anlagenbezogener
Umweltschutz)
- Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz(Anlagen/Betriebe,
für die Bezirksregierung Genehm.-/Überwachungsbehörde)
- Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Fernmeldeamt Düren
T-Mobile Deutschland GmbH
Vodafone D2 GmbH
Landwirtschaftskammer Rheinland
Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragter
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Handwerkskammer Rheinland
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Bistum Aachen
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler DB Services Immobilien GmbH - Niederlassung Köln - Liegenschaftsmanagement
Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Evangelische Kirche im Rheinland
Evangelische Kirchengemeinde
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Kreispolizeibehörde
Ruhrgas AG
Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren
Gemeindebrandmeister
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH
E.ON Ruhrgas AG
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V.
51.
52.
53.
RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
Deutsche Telekom AG
PLEdoc mbH
4.
5.
6.
7.
11.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
vorbringen:
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016
Seite 3
T1
T3
T10
T24
T32
T41
T46
T56
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -,
20.07.2016
Landschaftsverband Rheinland, 21.07.2016
Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstelle Düren-; 29:08:2016
Gemeindeverwaltung Merzenich, 18.07.2016
Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH, 22.07.2016
Landesbetrieb Straßenbau NRW, 22.07.2016
Wasserverband Eifel-Rur, 20.07.2016
Amprion GmbH, 03.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange nach Abwägung wie folgt:
Bezirksregierung Köln, 08.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den
Begriff „Nachversorgung“ in „Nahversorgung“ redaktionell zu ändern.
Kreisverwaltung Düren, 31.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie
betreffen jedoch vor allem nachfolgende Planungen und Verfahren.
E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 31.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 31.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW-, 16.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie
werden in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt und als Hinweise in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Sowohl die Fa. RWE Power AG als auch der Erftverband sind im Verfahren beteiligt worden.
Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 27.07.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und als Hinweise
„Grundwasserstand und Erdbebengefährdung“ in den im Parallelverfahren aufgestellten
Bebauungsplan zu übernehmen.
Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), 09.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung teilweise zu folgen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass
ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Abstimmungen mit der
Bezirksregierung zeigen jedoch, dass dieses für das vorliegende Verfahren nicht zwingend
erforderlich ist, da der Standort innerhalb des faktisch zentralen Versorgungsbereichs liegt und
die Abgrenzung deshalb nicht zwingend notwendig ist.
RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland (Westnetz GmbH), 18.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
RWE Power AG, 08.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Baugrundfragen sind auf den weiteren Planungsebenen zu prüfen und in die Planung
einzubeziehen, sie werden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nur zur Kenntnis
genommen.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016
Seite 4
Erftverband, 25.07.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie
betreffen die weiterführenden Planungsschritte und werden nicht auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes geregelt.
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da der
angrenzende Weg entlang der Turnhalle auf ca. 106 bis 107 m über NN liegt und der
Bebauungsplan eine maximale Firsthöhe von 7,50 m festsetzt, wird die Vorlagengrenze von
134,59 m über NN weit unterschritten.
PLEdoc mbH, 05.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22.5 (KBD), 28.07.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die
Hinweise auf Kampfmittel werden in den weiteren Planungsschritten, Bebauungsplan,
Baugenehmigung, beachtet. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden die Hinweise
zu Kenntnis genommen.
NABU - Kreisverband Düren ,05.09.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Düren -, 31.08.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen teilweise zu folgen (s. Ziffer
3.3.3 der Begründung). Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken gegen die
13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu folgen.
Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. Die geschützten Landschaftsbestandteile
grenzen an vielen Stellen an Siedlungsbereiche mit unterschiedlichsten Nutzungen. Hier
kommt es immer darauf an gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Belange gegeneinander
abzuwägen. Im Geltungsbereich der 13. Änderung des FNP sind keine geschützten
Landschaftsbestandteile betroffen.
Zu den weiteren Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
1. Die erforderliche Infrastruktur wie Fußwege und Straßenanbindungen,
Kanalanschlüsse und die weitere technische Infrastruktur ist vorhanden oder
problemlos herzustellen.
2. Die verkehrliche Anbindung ist über die B 477 / Bahnhofstraße sehr gut gegeben.
3. Die schalltechnische Beurteilung wurde erarbeitet und im B-Plan durch Festsetzung
einer Schallschutzwand berücksichtigt. Betroffen sind hier nur eine sehr geringe Anzahl
von Wohnhäusern, es gibt angrenzend keine größeren Wohngebiete.
4. Die Flächenversiegelung wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt.
5. Es werden keine nachhaltigen erheblichen Störungen für den Biotopverbund und
Artenschutz verursacht, die nicht ausgeglichen werden.
6. Die derzeitige Nahversorgung Adi und Lidl liegt vom Marktplatz ca. 600 m weit
entfernt hangaufwärts, dieses ist keine günstige Fußwegentfernung. Da die
Nahversorgung auch für nicht motorisierte Bürger gut erreichbar sein sollte, ist es aus
städtebaulicher Sicht zu Gunsten der Allgemeinheit wünschenswert, die
Nahversorgung zurück ins Zentrum zu holen.
Die Hinweise zum Artenschutz, LBP und UB werden zur Kenntnis genommen und im
weiteren Verfahren beachtet.
Bei den Naturgewalten gem. Ziffer 3.3.3 der Begründung handelt es sich um die besonderen
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016
Seite 5
Baugrundverhältnisse: Der Baugrund ist wasserbeeinflusst, da sich die Planfläche im
Einflussbereich des nördlich verlaufenden Neffelbachs befindet. Den Baugrund bilden Böden
aus fluviatilen Ablagerungen des Neffelbaches sowie lössbürtige Böden (Kolluvium,
Parabraunerde).
Die Angaben werden in der Begründung ergänzt.
c) Öffentliche Auslegung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich
in der Zeit
vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 06.10.2016
Seite 6