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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
44 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.10.16, 19:06
Aktualisiert
27.10.16, 19:06
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 27.10.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 06.10.2016 um 18:01 Uhr 5 10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB 293/2016 Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass die Pizzeria La Mirage bereits in der Genehmigung eine Auflage zur Schaffung von Kundenparkplätzen hatte. Diese Parkplätze würden jedoch immer von den Pizzalieferfahrzeugen und Privatfahrzeugen belegt, so dass die Kunden im öffentlichen Straßenraum parken müssten. Bevor hier weiterer Bebauung zugestimmt werden könne, müsse sichergestellt werden, dass die Parkplatzauflage von einst eingehalten wird und die Parkplätze den Kunden auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Ausschussmitglied Wegner ergänzt, dass bei einer zusätzlichen Wohnbebauung in Bestandsgebieten keine geringeren Maßstäbe gelten dürfen, als in Neubaugebieten. Wenn hier neuer Wohnraum entstehe, dann solle auch dafür ein entsprechender Nachweis über zusätzliche Parkplätze erbracht werden. Erst wenn dies sichergestellt ist, soll der B-Plan aufgestellt werden. Die Verwaltung möge prüfen und bis zur Ratssitzung eine Sachstandsinformation geben, damit der Rat nur bei positivem Ausgang der Prüfung vom HFA die nachstehende Beschlussempfehlung erhält. Empfehlung: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauunsplanes Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahen gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung soll eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller einzuholen und das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu beauftragen.