Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
44 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.10.16, 19:06
Aktualisiert
27.10.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 27.10.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 06.10.2016 um 18:01 Uhr
5
10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil
Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
293/2016
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass die Pizzeria La Mirage bereits in der Genehmigung eine
Auflage zur Schaffung von Kundenparkplätzen hatte. Diese Parkplätze würden jedoch immer von
den Pizzalieferfahrzeugen und Privatfahrzeugen belegt, so dass die Kunden im öffentlichen
Straßenraum parken müssten. Bevor hier weiterer Bebauung zugestimmt werden könne, müsse
sichergestellt werden, dass die Parkplatzauflage von einst eingehalten wird und die Parkplätze den
Kunden auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Ausschussmitglied Wegner ergänzt, dass bei einer zusätzlichen Wohnbebauung in
Bestandsgebieten keine geringeren Maßstäbe gelten dürfen, als in Neubaugebieten. Wenn hier
neuer Wohnraum entstehe, dann solle auch dafür ein entsprechender Nachweis über zusätzliche
Parkplätze erbracht werden. Erst wenn dies sichergestellt ist, soll der B-Plan aufgestellt werden.
Die Verwaltung möge prüfen und bis zur Ratssitzung eine Sachstandsinformation geben, damit der
Rat nur bei positivem Ausgang der Prüfung vom HFA die nachstehende Beschlussempfehlung
erhält.
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauunsplanes
Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahen gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung soll
eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke
129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller einzuholen und das
Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu beauftragen.