Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 486-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, Bereich Langscheid,
Marienstraße
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 486-IX
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Bad MünstereifelLangscheid, Marienstraße wurde in der Zeit vom 9.05.2011 bis 09.06.2011 öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurden die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt.
Im Verfahren sind nun hierzu die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen, sowie
abschließend der Satzungsbeschluss.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB übernommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anl. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel für Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße
beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.