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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim - Grundschule Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
208 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 16:30
Aktualisiert
06.03.17, 16:30
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim
- Grundschule Zingsheim) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 622 /X.L. Datum: 06.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim - Grundschule Zingsheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 427): Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Die Fördermittel für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) für die Programmjahre 2016 bis 2019 sind an den Schulzweckverband weiterzuleiten. In der Begründung dieser Vorlage war unter Punkt 1.4 auch der Grundschulverbund Nettersheim – Schulstandort Zingsheim genannt. Auf der Grundlage der HOAI und des vorliegenden Beschlusses wurde zwischenzeitlich Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig mit den Planungsleistungen beauftragt. Für die Einzelantragsstellung werden eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung (Leistungsphasen 1-3) benötigt. Architekt Pütz war bzw. ist in die Planungen zu den beiden Standorten des Schulzweckverbandes in Blankenheim und Nettersheim involviert. Daher ist er auch für die Beplanung des Schulstandortes Zingsheim als besonders geeignet anzusehen. Weiterhin haben zwischenzeitlich erste Abstimmungen mit der Schulleitung stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Schulstandortes Zingsheim ein Einzelantrag für das Programmjahr 2018 vorzubereiten ist. In Abstimmung mit der Schulleitung sind dem Planungskonzept folgende Eckpunkte zugrunde zu legen: 1. 2. 3. 4. 5. Schulentwicklungsplanung (Gemeinde) Räumliches Konzept (Schulleitung) Pädagogisches Konzept (Schulleitung) IT-Konzept (Schulleitung) Konzept Ganztagsbetreuung (Schulleitung) 3 Für den Schulstandort Zingsheim sind im Rahmen der Planungen zudem im Besonderen folgende standortspezifische Punkte weitergehend zu untersuchen:          Multifunktionale Nutzung Energetische Sanierung (Heizung und Elektrotechnik einschließlich LED) Barrierefreiheit (Organisation im Erdgeschoss) Behinderten-WC Fassadensanierung Sanierung Sonnenschutz in Richtung Waldstraße Flachdachsanierung Optimierung Aula Brandschutz Bezüglich der Entwicklung der Außenflächen wird auf die Vorlage 611 verwiesen. Für den Schulstandort Zingsheim wurden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 655.000,00 Euro in das Interkommunale Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim eingestellt. Im Haushalt 2017 wurden für zu erbringende Planungsleistungen folgende Veranschlagungen vorgenommen: Einzahlungen Auszahlungen = = 4.000,00 Euro 8.000,00 Euro Da diese Veranschlagungen nicht ausreichen werden, um den Finanzbedarf in Gänze zu decken, ist der zusätzliche Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Die gesamten Planungsleistungen fließen in die Förderung mit ein und werden mit 50% bezuschusst. Für die Einzelantragsstellung 2018 werden die Unterlagen (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) bis Oktober/November dieses Jahres benötigt. Sofern Maßnahmen nicht im Rahmen Städtebau abgewickelt werden können, besteht die Option, diese über das Landesprogramm Gute Schule 2020 zu finanzieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister