Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
208 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 16:30
Aktualisiert
06.03.17, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 622 /X.L.
Datum: 06.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Nutzungskonzept Grundschulverbund Nettersheim
- Grundschule Zingsheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im
Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept
Blankenheim-Nettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu
stellen.
Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 427):
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die
Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der
HOAI an Fachbüros zu vergeben. Die Fördermittel für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit
Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) für die Programmjahre
2016 bis 2019 sind an den Schulzweckverband weiterzuleiten.
In der Begründung dieser Vorlage war unter Punkt 1.4 auch der Grundschulverbund Nettersheim – Schulstandort Zingsheim genannt.
Auf der Grundlage der HOAI und des vorliegenden Beschlusses wurde zwischenzeitlich Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig mit den Planungsleistungen beauftragt. Für die Einzelantragsstellung werden eine Entwurfsplanung und eine
Kostenberechnung (Leistungsphasen 1-3) benötigt.
Architekt Pütz war bzw. ist in die Planungen zu den beiden Standorten des Schulzweckverbandes in Blankenheim und Nettersheim involviert. Daher ist er auch für
die Beplanung des Schulstandortes Zingsheim als besonders geeignet anzusehen.
Weiterhin haben zwischenzeitlich erste Abstimmungen mit der Schulleitung stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass für die Sanierung, Modernisierung und
Weiterentwicklung des Schulstandortes Zingsheim ein Einzelantrag für das Programmjahr 2018 vorzubereiten ist.
In Abstimmung mit der Schulleitung sind dem Planungskonzept folgende Eckpunkte zugrunde zu legen:
1.
2.
3.
4.
5.
Schulentwicklungsplanung (Gemeinde)
Räumliches Konzept (Schulleitung)
Pädagogisches Konzept (Schulleitung)
IT-Konzept (Schulleitung)
Konzept Ganztagsbetreuung (Schulleitung)
3
Für den Schulstandort Zingsheim sind im Rahmen der Planungen zudem im Besonderen folgende standortspezifische Punkte weitergehend zu untersuchen:
Multifunktionale Nutzung
Energetische Sanierung (Heizung und Elektrotechnik einschließlich LED)
Barrierefreiheit (Organisation im Erdgeschoss)
Behinderten-WC
Fassadensanierung
Sanierung Sonnenschutz in Richtung Waldstraße
Flachdachsanierung
Optimierung Aula
Brandschutz
Bezüglich der Entwicklung der Außenflächen wird auf die Vorlage 611 verwiesen.
Für den Schulstandort Zingsheim wurden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe
von 655.000,00 Euro in das Interkommunale Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim eingestellt.
Im Haushalt 2017 wurden für zu erbringende Planungsleistungen folgende Veranschlagungen vorgenommen:
Einzahlungen
Auszahlungen
=
=
4.000,00 Euro
8.000,00 Euro
Da diese Veranschlagungen nicht ausreichen werden, um den Finanzbedarf in
Gänze zu decken, ist der zusätzliche Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Die
gesamten Planungsleistungen fließen in die Förderung mit ein und werden mit
50% bezuschusst.
Für die Einzelantragsstellung 2018 werden die Unterlagen (Entwurfsplanung und
Kostenberechnung) bis Oktober/November dieses Jahres benötigt.
Sofern Maßnahmen nicht im Rahmen Städtebau abgewickelt werden können, besteht die Option, diese über das Landesprogramm Gute Schule 2020 zu finanzieren.
gez. Pracht
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Bürgermeister