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Mitteilungsvorlage (Fachmarktzentrum/ Nördliche Vorstadt)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
59 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.08.2011 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 604-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Fachmarktzentrum/ Nördliche Vorstadt __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua __________________________________________________________________________ Josef A. Laquz ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat beschlossen, den Bereich der nördlichen Vorstadt von den Restriktionen, die das Einzelhandelskonzept beinhaltet und die in die entsprechenden Bebauungspläne eingeflossen sind, zu befreien bzw. möglichst weitgehend zu befreien. Hier soll insbesondere in dem Bereich vom Getränkemarkt Zweiffel an bis einschließlich Opel Dresen ein Fachmarktzentrum unter Verlagerung des Bauhofs entstehen können. Nach derzeitigem Stand würde die Bezirksregierung die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans - Ausweisung von SO-Flächen - in diesem Bereich nicht genehmigen. Hier ist darzulegen, warum die im bisherigen Zentrumskonzept in der südlichen Vorstadt dargestellten Reserveflächen, woraus ein Einzelfall bereits einmal mit der Bezirksregierung abgestimmt war, nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Entwicklungen, insbesondere durch das Gesamtkonzept ´Fashion-Center´, müsste in einer gutachterlichen Überarbeitung des Zentrumskonzepts betrachtet werden. Schlussfolgernd daraus wäre sicherlich festzustellen, dass der Bedarf an Einzelhandelsflächen auch im großflächigen Maßstab weder in der südlichen noch in den Hanglagen östlich und westlich des Zentrums und schon gar nicht im Zentrum selbst untergebracht werden können. Somit bleibt lediglich der Bereich der nördlichen Vorstadt. Hierfür müsste mit einer entsprechenden Argumentation eine Sonderregelung im landesplanerischen Sinne gefunden werden. Hierdurch kann dann sicherlich das eigentlich nur im Zentrum zulässige Warensortiment und auch großflächiger Einzelhandel insbesondere im Bereich der Grundversorgung unter Beachtung der gutachterlichen Rahmendaten in der nördlichen Vorstadt zugelassen werden. Die erforderlichen gutachterlichen Ausarbeitungen können insbesondere unter Verwendung des Gutachtens der Investoren des ´Fashion-Centers´ voraussichtlich bis zur Novembersitzung aufbereitet werden, so dass in dieser die erforderlichen weitergehenden Beschlüsse gefasst werden können. Dem Ausschuss zur Kenntnis.