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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
101 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 10.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr 12 Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 343/2017 Einstimmiger Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und beschließt folgendes: B 1 I. und W. H., 27.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Das bei dieser Änderung vorgesehene Änderungsverfahren des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB sieht eine Beteiligung der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor. Die Information einzelner Bürger oder Eigentümer ist im Gesetz nicht vorgesehen. Hierfür hat der Gesetzgeber die öffentliche Auslegung und damit die Einsichtnahme aller in das Planverfahren vorgesehen. Da diese Einsichtnahme durch die Stellungnehmer erfolgt ist, entspricht dieses den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinausgehende Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der städtebauliche Entwurf stellt nur eine mögliche Variante der Bebauung dar, die dann bauordnungsrechtlich im weiteren Verfahren zu prüfen ist. Der Bebauungsplan setzt hier eine mögliche Bebauung mit Garagen, Carports und Stellplätzen fest. Durch eine Kombination von Garagen und Stellplätzen kann hier eine aufgelockerte Situation entstehen oder eine stärkere Schließung. Wesentlich ist dabei, dass der städtebauliche Entwurf keine Rechtsfestsetzung darstellt. Im Rahmen der vereinfachten Bebauungsplanänderung werden keine Bilanzierungen oder Ersatzmaßnahmen ermittelt. Insofern besteht keine Möglichkeit der Gemeinde, Ersatzmaßnahmen zu fordern. Über einzelne Bäume sagt der Bebauungsplan nichts aus, insofern kann der Anregung nicht gefolgt werden. Da größere Neubauten nicht vorgesehen sind, kann es im Gesamtgebiet kaum zu einer Vermehrung des Verkehrs kommen. Vorgesehen ist es, dass die Autos der benachbarten Grundstücke geordnet untergebracht werden. Da diese bereits heute die Straßen des Gemeindebereiches nutzen, werden zusätzliche Verkehrsströme nicht gesehen. Einbahnstraßenregelungen und Beschilderungen sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens und deshalb hier nicht regelbar. B 2 E. und W. P., 29.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu nehmen. Der Bedarf an öffentlichen Spielflächen unterliegt stark dem Wandel der Zeit. Während es früher die Ausnahme war, dass große Spielgeräte in privaten Gärten zu finden waren, sind private Gärten heutzutage häufig mit Trampolinen, Rutschen, Schaukeln usw. bestückt. Waren früher öffentliche Spielplätze die Treffpunkte für das Spiel der Kinder, ist heutzutage eines der Hauptspielzeuge der Bereich der digitalen Medien. Dies führt zu geringerer und veränderter Nutzung der öffentlichen Spielplätze. Aus diesem Grund hat der Rat der Gemeinde entschieden, weniger Spielplätze als bisher zu unterhalten, diese dafür aber besser auszustatten. Konkret soll über Spielgeräte wie die im Burgpark installierte Seilbahn, also ein Spielgerät welches kein Kind im elterlichen Garten hat, die Attraktivität für die Nutzer gesteigert werden. Diese Strategie hat sich bewährt, denn die Nutzung des Spielplatzes im Burgpark ist hoch. Im unmittelbaren Umfeld des Planbereiches liegt zudem der Bolzplatz Dresdner Straße. Mittelfristig ist der Umbau des Bolzplatzes zu einer kleineren, aber verbesserten Anlage und die Ergänzung um ein Spielgerät vorgesehen. Dadurch wird an anderer, nahe gelegener Stelle Ersatz geschaffen. Zukunftsfähige Ortsteile definieren sich nicht nur über einzelne kleine Spielflächen, sondern eher durch zeitgemäße Angebote. Die Verjüngung der Anwohner wird dadurch nicht behindert. Das bei dieser Änderung vorgesehene vereinfachte Änderungsverfahren des Bebauungsplanes sieht eine Beteiligung der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor. Die Information einzelner Bürger oder Eigentümer ist im Gesetz nicht vorgesehen. Hierfür hat der Gesetzgeber die öffentliche Auslegung und damit die Einsichtnahme aller in das Planverfahren vorgesehen. Da diese Einsichtnahme durch die Stellungnehmer erfolgt ist, entspricht dieses den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinausgehende Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan setzt Möglichkeiten der Bebauung und der Anordnung einer Stellplatzanlage fest. Die Gestaltung einzelner Teilbereiche wird dabei nicht geregelt. Der Hinweis zur Vermeidung von „dunklen Ecken“ und „toten Räumen“ wird zur Kenntnis genommen. Der städtebauliche Entwurf stellt nur eine mögliche Variante der Bebauung dar, die dann bauordnungsrechtlich im weiteren Verfahren zu prüfen ist. Der Bebauungsplan setzt hier eine mögliche Bebauung mit Garagen, Carports und Stellplätzen fest. Durch eine Kombination von Garagen und Stellplätzen kann hier eine aufgelockerte Situation entstehen oder eine stärkere Schließung. Wesentlich ist dabei, dass der städtebauliche Entwurf keine Rechtsfestsetzung darstellt. Gestaltung, Beleuchtung und Art der Entwässerung im Plangebiet oder Fahrbahnmarkierungen im Umfeld werden nicht im Bebauungsplan, sondern in der weitergehenden Ausführungsplanung oder in anderen Planverfahren geregelt. Die Zufahrt und Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge bezieht sich im Wesentlichen auf Aufenthaltsräume. Garagen und Stellplätze sind ebenerdig und deshalb nicht durch Leiterfahrzeuge im Brandfall anzufahren. Die Hinweise zum Brandschutz werden zur Kenntnis genommen. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind: T1 T3 T7 T 10 T 15 T 21 T 24 T 46 T 53 T 56 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 22.11.2016 LVR – Landschaftsverband Rheinland,.11.2016 Vodafone D2 GmbH, 28.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW, 13.12.2016 Industrie- und Handelskammer, 12.12.2016 Erftverband, 29.11.2016 Gemeinde Merzenich, 24.11.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 28.11.2016 PLEdoc GmbH, 22. und 23.11.2016 Amprion GmbH, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes: Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 2 T 1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, von der Stellungnahme Kenntnis zu nehmen. T 2 Kreisverwaltung Düren, 14.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu nehmen und zu beachten. In den Wohngebieten in Nörvenich besteht hoher Stellplatzbedarf, der nach Landesbauordnung auf den Privatgrundstücken zu befriedigen ist. Auf dem Plangebietsgrundstück sollen die in der Nachbarschaft erforderlichen Stellplätze angeordnet werden. Die Stellplatzanlage ist so vorgesehen, dass Garagen und Einfriedigungen die Anlage zu den benachbarten Grundstücken hin abschließen, so dass keine Beeinträchtigungen der Ruhebereiche eintreten. Es ist keine Stellplatzanlage mit ständig wechselndem Parkverkehr, wie z. B. Besucherparkplätze für Einzelhandel o.ä. vorgesehen, sondern die notwendigen Stellplätze der Anwohner, die heute im öffentlichen Verkehrsraum oder in den verschiedenen Grundstücksbereichen untergebracht sind, sollen hier geordnet vorgesehen werden. T 13 Bezirksregierung Arnsberg, 12.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen und im Bebauungsplan die Hinweise auf das Bergwerksfeld, auf die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen bei Planungen und Vorhaben aufzunehmen. RWE Power AG sowie der Erftverband wurden im Planverfahren beteiligt. Insofern wurden die Hinweise bereits berücksichtigt. T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und mittels Hinweis auf die zu berücksichtigenden Belange der Bundeswehr im Bebauungsplan hinzuweisen. T 41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 43 Bezirksregierung Düsseldorf – Luftfahrtbehörde –, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der geringen Höhe der zulässigen baulichen Anlagen wird davon ausgegangen, dass keine diesbezüglichen Probleme zu erwarten sind. T 54 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 22.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und durch einen Hinweis im Bebauungsplan zu berücksichtigen. T 57 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW BUND und NABU, 15.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Auch wenn es sich bei exakter Abgrenzung des Plangebietes um eine mit Bäumen bestandene Wiese handelt, ist es doch als Teil eines insgesamt bebauten Siedlungsbereiches einzustufen. Darüber hinaus stellt der rechtskräftige Bebauungsplan für die Plangebietsfläche bebaubare und zu versiegelnde Bereiche dar, die dem Rechtsstand entsprechend einzustufen sind. Der Vermutung, dass planungsrelevante Vogelarten im Plangebiet vorkommen, muss entgegengehalten werden, dass bereits bei der vorhergehenden Plangebietsänderung keine entsprechenden Vorkommen ermittelt oder gemeldet worden sind. Bei einer Fällung der Bäume müssen sowohl die artenschutzrechtlichen Belange beachtet als auch die Fällzeiten nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz eingehalten werden. Insofern werden die artenschutzrechtlichen Belange in gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 3 weiterhin berücksichtigt. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 33, 8. Änderung – Ortsteil Nörvenich -, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 33, 8. Änderung – Ortsteil Nörvenich -, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 4