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Beschlußtext (Plakatierung bei Wahlen)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Beschlußtext (Plakatierung bei Wahlen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 10.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr 6 Plakatierung bei Wahlen 337/2017 Bürgermeister Dr. Czech bittet um Festlegung eines Zeitraums, in welchem vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ratsmitglied Wegner schlägt für seine Fraktion vor, mit Rücksicht auf das Ortsbild einen Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl festzulegen. Ratsmitglied Dr. Siepen erklärt sich für die CDU einverstanden. Beschluss: Einstimmig ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Plakatierung in Abhängigkeit zur Größe der einzelnen Ortschaften wie folgt zu legitimieren: in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen werden, in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte. An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen. Die Plakatierung ist frühestens sechs Wochen vor der Wahl zulässig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein wildes Plakatieren zu unterbinden.