Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 10.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr
6
Plakatierung bei Wahlen
337/2017
Bürgermeister Dr. Czech bittet um Festlegung eines Zeitraums, in welchem vor einer Wahl
plakatiert werden darf.
Ratsmitglied Wegner schlägt für seine Fraktion vor, mit Rücksicht auf das Ortsbild einen Zeitraum
von sechs Wochen vor der Wahl festzulegen.
Ratsmitglied Dr. Siepen erklärt sich für die CDU einverstanden.
Beschluss:
Einstimmig ergeht folgender Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Plakatierung in Abhängigkeit zur Größe der
einzelnen Ortschaften wie folgt zu legitimieren:
in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen
werden,
in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und
in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte.
An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder
Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen.
Die Plakatierung ist frühestens sechs Wochen vor der Wahl zulässig.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein
wildes Plakatieren zu unterbinden.