Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
163 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 10.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr
11
Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung - Ortsteil Nörvenich –
im Verfahren gemäß
§ 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
341/2017
Einstimmiger Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu der nachstehend
eingegangenen Stellungnahme eines Bürgers und beschließt folgendes:
M. L. vom 12.12.2016
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen:
Der Verkauf von Liegenschaften und die Auszahlung von Geld sind im Bebauungsplan
nicht regelbar und berühren nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die
diesbezüglichen Hinweise werden deshalb nur zur Kenntnis genommen.
Die Rechtslage des Eigentums obliegt dem Liegenschaftsamt. Angaben hierzu und zu
Kaufverträgen sind der Öffentlichkeit nicht allgemein zugängig. Sie berührt nicht das
Bauleitplanverfahren. Hinweise hierzu werden zur Kenntnis genommen.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine geringfügige Änderung
der bereits rechtskräftigen Festsetzungen. Da der Bebauungsplan bereits WA-Flächen
vorsieht, wurden entsprechende Stellungnahmen in vorherigen Verfahren bereits eingeholt.
Es ergaben sich dabei keine Hinweise auf Altlasten oder Verunreinigungen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der städtebauliche Entwurf zum Bauvorhaben zeigt, dass die erforderlichen Stellplätze auf
dem Grundstück untergebracht werden können. Da der konkrete Stellplatznachweis im
nachfolgenden Bauantrag geprüft wird, kann auf der Bebauungsplanebene nur die
grundsätzliche Möglichkeit geprüft werden. Das ist hier der Fall.
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen:
T1
T3
T7
T 10
T 15
T 21
T 24
T 32
T 46
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 22.11.2016
LVR – Landschaftsverband Rheinland, 24.11.2016
Vodafone D2 GmbH, 28.11.2016
Landwirtschaftskammer NRW, 16.12.2016
Industrie- und Handelskammer, 12.12.2016
Erftverband, 29.11.2016
Gemeinde Merzenich, 24.11.2016
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 23.11.2016
Wasserverband Eifel-Rur, 28.11.2016
T 53 PLEdoc GmbH, 22., 23. und 24.11.2016
T 56 Amprion GmbH, 25.11.2016
T 57 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW BUND und NABU, 15.12.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:
Folgende Stellungnahmen liegen vor und werden wie folgt in die Abwägung einbezogen:
T 1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 25.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Eine
Betroffenheit ist nicht erkennbar und auch nicht dargelegt worden.
T 2 Kreisverwaltung Düren, 14.12.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Da ausschließlich Stellplätze der Nutzer des betroffenen Grundstücks vorgesehen werden,
handelt es sich um wohngebietstypische Geräusche, die das Wohnen nicht nachhaltig
stören. Die Baunutzungsverordnung schreibt die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf
den Privatgrundstücken vor.
T 13 Bezirksregierung Arnsberg, 12.12.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen, im Bebauungsplan
darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der Grundwasserflurstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Im Bebauungsplan wird der Hinweis zur Möglichkeit von Bodenbewegungen entsprechend
vorgesehen.
T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr,25.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und mittels Hinweis
auf die zu berücksichtigenden Belange der Bundeswehr im Bebauungsplan hinzuweisen.
T 41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 43 Bezirksregierung Düsseldorf – Luftfahrtbehörde –, 25.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Aufgrund der geringen Höhe der zulässigen baulichen Anlagen wird davon ausgegangen,
dass keine diesbezüglichen Probleme zu erwarten sind.
T 54 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst,
23.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und
durch einen Hinweis im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung – Ortsteil Nörvenich -,
bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 31, 5. Änderung – Ortsteil
Nörvenich -, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017
Seite 2