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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
163 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß 
§ 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß 
§ 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 10.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr 11 Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung - Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 341/2017 Einstimmiger Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu der nachstehend eingegangenen Stellungnahme eines Bürgers und beschließt folgendes: M. L. vom 12.12.2016 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen: Der Verkauf von Liegenschaften und die Auszahlung von Geld sind im Bebauungsplan nicht regelbar und berühren nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die diesbezüglichen Hinweise werden deshalb nur zur Kenntnis genommen. Die Rechtslage des Eigentums obliegt dem Liegenschaftsamt. Angaben hierzu und zu Kaufverträgen sind der Öffentlichkeit nicht allgemein zugängig. Sie berührt nicht das Bauleitplanverfahren. Hinweise hierzu werden zur Kenntnis genommen. Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine geringfügige Änderung der bereits rechtskräftigen Festsetzungen. Da der Bebauungsplan bereits WA-Flächen vorsieht, wurden entsprechende Stellungnahmen in vorherigen Verfahren bereits eingeholt. Es ergaben sich dabei keine Hinweise auf Altlasten oder Verunreinigungen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der städtebauliche Entwurf zum Bauvorhaben zeigt, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden können. Da der konkrete Stellplatznachweis im nachfolgenden Bauantrag geprüft wird, kann auf der Bebauungsplanebene nur die grundsätzliche Möglichkeit geprüft werden. Das ist hier der Fall. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T3 T7 T 10 T 15 T 21 T 24 T 32 T 46 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 22.11.2016 LVR – Landschaftsverband Rheinland, 24.11.2016 Vodafone D2 GmbH, 28.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW, 16.12.2016 Industrie- und Handelskammer, 12.12.2016 Erftverband, 29.11.2016 Gemeinde Merzenich, 24.11.2016 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 23.11.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 28.11.2016 T 53 PLEdoc GmbH, 22., 23. und 24.11.2016 T 56 Amprion GmbH, 25.11.2016 T 57 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW BUND und NABU, 15.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes: Folgende Stellungnahmen liegen vor und werden wie folgt in die Abwägung einbezogen: T 1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar und auch nicht dargelegt worden. T 2 Kreisverwaltung Düren, 14.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da ausschließlich Stellplätze der Nutzer des betroffenen Grundstücks vorgesehen werden, handelt es sich um wohngebietstypische Geräusche, die das Wohnen nicht nachhaltig stören. Die Baunutzungsverordnung schreibt die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf den Privatgrundstücken vor. T 13 Bezirksregierung Arnsberg, 12.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen, im Bebauungsplan darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der Grundwasserflurstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Im Bebauungsplan wird der Hinweis zur Möglichkeit von Bodenbewegungen entsprechend vorgesehen. T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und mittels Hinweis auf die zu berücksichtigenden Belange der Bundeswehr im Bebauungsplan hinzuweisen. T 41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 43 Bezirksregierung Düsseldorf – Luftfahrtbehörde –, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der geringen Höhe der zulässigen baulichen Anlagen wird davon ausgegangen, dass keine diesbezüglichen Probleme zu erwarten sind. T 54 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 23.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und durch einen Hinweis im Bebauungsplan zu berücksichtigen. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 31, 5. Änderung – Ortsteil Nörvenich -, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 31, 5. Änderung – Ortsteil Nörvenich -, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 2