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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 10.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr 13 Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 348/2017 Ratsmitglied Kremer erklärt sich für befangen und enthält sich der Beratung und Abstimmung. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T3 T7 T9 T 10 T 15 T18 T 21 T 24 T 30 T 32 T 46 T 56 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 02.11.2016 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 21.10.2016 LVR – Landschaftsverband Rheinland, 24.10.2016 Vodafone D2 GmbH, 17.11.2016 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 24.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW, 23.11.2016 Industrie- und Handelskammer, 16.11.2016 RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 24.10.2016 Erftverband, 03.11.2016 Gemeinde Merzenich, 25.10.2016 Deutsche Bahn AG, 25.10.2016 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 26.10.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 24.10.2016 Amprion GmbH, 27.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes: T 2 Kreis Düren, 24.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Anregungen zu berücksichtigen. Zu Straßenverkehrsamt: Ausbau und Gestaltung der Verkehrsflächen werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt, sie obliegen deshalb der weiteren Ausbauplanung. Hierfür werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Ausbauplanung. Zu Brandschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anlage von Hydranten, der Straßenausbau und die Ausschilderung werden nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern in den nachfolgenden Verfahren. Bodenschutz: Die Belange des Bodenschutzes werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bearbeitet und bewertet. Hieraus resultieren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bis zum Satzungsbeschluss exakt benannt werden. Insofern werden die Anregungen berücksichtigt. T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 26.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich wird im Bebauungsplan hingewiesen. Die weiteren Hinweise betreffen die nachfolgenden Verfahren bei den Baumaßnahmen. T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Der 20 m Abstand als Baufreihaltezone zum befestigten Fahrbahnrand wird bis auf die Lärmschutzwand eingehalten. Die Errichtung der Lärmschutzwand wird mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt. T 43 Bezirksregierung Düsseldorf – Luftfahrtbehörde –, 25.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der geringen Höhe der zulässigen baulichen Anlagen wird davon ausgegangen, dass keine diesbezüglichen Probleme zu erwarten sind. T 52 Deutsche Telekom AG, 31.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zur Verlegung der Leitungstrassen stehen die öffentlichen Verkehrsflächen zu Verfügung. Ein gesondertes Leitungsrecht wird hier nicht vorgesehen. Der Ausbau des Telekommunikationsnetzes wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt und nicht geregelt. T 53 PLEdoc mbH, 26.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 54 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 24.10.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zu Kampfmitteln und zu Kampfmittelfunden aufgenommen. T 55 NABU Kreisverband Düren, 28.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bearbeitet und bewertet. Hieraus resultieren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bis zum Satzungsbeschluss exakt benannt werden. Insofern werden die Hinweise berücksichtigt. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil Oberbolheim -, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 2 Oberbolheim -, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.02.2017 Seite 3