Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
68 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
10.02.17, 11:59
Aktualisiert
10.02.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 10.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 09.02.2017 um 18:00 Uhr
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Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
349/2017
Ratsmitglied Kremer erklärt sich für befangen und enthält sich der Beratung und Abstimmung.
Ratsmitglied Dr. Siepen merkt an, dass im Rahmen der Bürgerbeteiligung alle Bedenken der
Bürger ausgeräumt werden konnten. Die CDU-Fraktion bleibt daher beim Beschlussvorschlag aus
dem vergangenen HFA.
Ratsmitglied Wegner merkt an, dass seine Fraktion für eine Entwicklungsmöglichkeit in
Hochkirchen ist. Die gesamten 5,9 Ha sollen jedoch nicht direkt der Bebauung zugeführt werden.
Insgesamt wurde von der möglichen Fläche mit einer Größe von 20,7 ha nur ein Gebiet von 5,9 ha
ausgewählt. Die SPD-Faktion sei jedoch aktuell gegen eine komplette Bebauung des Gebiets. Die
reduzierte Größe löst noch nicht das Problem des generellen Flächenverbrauchs. Hier sieht seine
Fraktion einen enormen Konfliktpunkt. Da jedoch Einigkeit vermittelt wird, dass eine Bebauung
zunächst unterbleiben soll und erst zu einem späteren Zeitpunkt darüber entschieden werden soll,
in welchem Umfang und zeitlicher Abfolge eine Bebauung erfolgen soll, ist seine Fraktion mit dem
Beschlussvorschlag einverstanden.
Beschluss:
Einstimmig ergeht folgender Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
Nörvenich „Kohlstraße“ – Ortsteil Hochkirchen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB fortzuführen.