Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
197 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
12.12.16, 17:26
Aktualisiert
12.12.16, 17:26
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 454 /X.L. Z.3
Datum: 12.12.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in
Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich.
b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses
vom 06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein.
c) Es wird beschlossen.
die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im
formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die
textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2)
sowie eine entsprechende Begründung (Anlage 3) als Grundlage zum Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen.
Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Begründung:
Bereits in den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am
22.11.2016
sowie
des
Haupt-
und
Finanzausschusses
am
06.12.2016 wurde über die Angelegenheit gesprochen mit dem Ziel, noch in dieser Sitzungsphase die Entwürfe soweit zu fertigen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit
Beschlussfassung im Gemeinderat am 13.12.2016 durchgeführt werden kann.
3
Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, hat zwischenzeitlich den
Planentwurf, die modifizierten textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie
den Entwurf der Begründung vorgelegt (s. Anlagen 1 – 3). Darüber hinaus hat
sie eine Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen zum Vergleich erstellt, die dieser Vorlage als Anlage
4
beigefügt ist und zum Verständnis beitragen soll. Alle sich hieraus ergebenden
Änderungen bzw. Ergänzungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage entsprechend den
rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und dargestellt.
Nr. a) des Beschlussvorschlages aus Vorlage 454Z 2/X.L. wurde zur Rechtssicherheit konkret definiert.
Nr. c) des bisherigen Vorschlags wurde zur Rechtssicherheit genauer definiert.
Nr. d) wurde vorläufig gestrichen, da dieser Punkt zur Rechtssicherheit geprüft
wird. Eine Klärung ist bis zur Offenlage vorzunehmen.
gez.: Pracht
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Bürgermeister