Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
197 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
12.12.16, 17:26
Aktualisiert
12.12.16, 17:26
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 197 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 454 /X.L. Z.3 Datum: 12.12.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein. c) Es wird beschlossen.  die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.  die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2) sowie eine entsprechende Begründung (Anlage 3) als Grundlage zum Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen.  Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Begründung: Bereits in den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 22.11.2016 sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2016 wurde über die Angelegenheit gesprochen mit dem Ziel, noch in dieser Sitzungsphase die Entwürfe soweit zu fertigen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit Beschlussfassung im Gemeinderat am 13.12.2016 durchgeführt werden kann. 3 Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, hat zwischenzeitlich den Planentwurf, die modifizierten textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie den Entwurf der Begründung vorgelegt (s. Anlagen 1 – 3). Darüber hinaus hat sie eine Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen zum Vergleich erstellt, die dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist und zum Verständnis beitragen soll. Alle sich hieraus ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage entsprechend den rechtlichen Vorgaben zusammengefasst und dargestellt. Nr. a) des Beschlussvorschlages aus Vorlage 454Z 2/X.L. wurde zur Rechtssicherheit konkret definiert. Nr. c) des bisherigen Vorschlags wurde zur Rechtssicherheit genauer definiert. Nr. d) wurde vorläufig gestrichen, da dieser Punkt zur Rechtssicherheit geprüft wird. Eine Klärung ist bis zur Offenlage vorzunehmen. gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister