Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
65 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 495-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Informelle Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 628 - Arloff, In
den Benden
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt eine informelle Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 628 auf
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 1 Garage vor.
Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als MD-Gebiet ausgewiesen. Es liegt
gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Zudem liegt es gem. Wasserschutzverordnung in der Zone
IIIb, die der Errichtung von Wohngebäuden nicht entgegensteht.
Bei dem Flurstück Nr. 628 handelt es sich um eine nach Teilung neu entstandene Parzelle des
ehemaligen Flurstückes Nr. 551. Dieses Grundstück war in der Vergangenheit mehrfach
Beratungsgegenstand des zuständigen Stadtentwicklungsausschusses. In der Sitzung am
10.11.2009 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Unter der Voraussetzung, dass eine ausreichend große Fläche für einen Wendehammer und für
eine Straßenverbreiterung abgetreten und die Leitungsverlängerungen übernommen werden,
erteilt die Stadt ihr Einvernehmen für ein 1 ½ geschossiges Doppelhaus und ein freistehendes
Einfamilienhaus.“
Seite 2 von Ratsdrucksache 495-IX
Zwischenzeitlich wurde das Grundstück 551 in die einzelnen Parzellen Nr. 626, 627 und 628,
entsprechend der vorgegebenen Abtretungsflächen für Wendehammer und Straßenverbreiterung
geteilt. Das Grundstück Nr. 628, das unmittelbar an die vorhandene Bebauung grenzt, soll nun mit
einem Einfamilienwohnhaus mit 1 Garage bebaut werden. Geplant ist die Errichtung eines
ungefähr 16 m x 21 m großen Komplexes, der das Garagengebäude ebenfalls beinhaltet.
Mittig soll ein 2-geschossiger Baukörper mit Tonnendach und einer Gesamthöhe von im Mittel
6,50 errichtet werden, der rechts und links von jeweils ebenfalls 2-geschossigen Anbauten
„eingefasst“ werden soll. Diese äußeren Gebäudeteile erhalten ein Pultdach mit einer
Dachneigung von 15° und sind am First 7,43 m hoch.
Die Garage schließt westlich an das Haus an. Diese soll, angepasst an die äußeren Gebäude des
Hauses, ebenfalls mit einem Pultdach errichtet werden.
Bei Betrachtung der umliegenden Bebauung ergibt sich folgendes Bild:
Die Wohnhäuser unmittelbar umliegend sind ebenfalls von der Grundfläche sehr großzügig
dimensioniert. Sie sind in der Regel anderthalb- bis zweigeschossig, von der Höhe her mindestens
ebenso hoch, einige sind noch ca. einen Meter höher. Ebenso ist der doch etwas ausgefallenere
Baustil in diesem Bereich vertretbar. Im näheren Umfeld sind einige recht individuelle Bauten
(Glas-, Runderker, Dachaufbauten, Dachgauben) vorhanden, so dass das beantragte Vorhaben
aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist.
Die Erschließung für den betreffenden Grundstücksbereich ist sichergestellt. Die für eine
Straßenverbreiterung und die Anlegung eines Wendehammers erforderlichen Flächen wurden aus
dem bereits neu vermessenen Grundstück herausgelassen, so dass den Vorgaben gem. dem
Beschluss des Ausschusses Rechnung getragen wurden.
Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht bestehen gegen eine Bebauung des
Grundstückes in der beantragten Form keine Bedenken.
Zu einem entsprechenden Bauantrag bzw. einer Bauvoranfrage wird die Verwaltung das
Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. dem BauGB und der BauNVO genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine