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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
15.03.17, 11:00
Aktualisiert
15.03.17, 11:00
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 654 /X.L. Datum: 14.03.2017 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Betrieberlaubnis für die Tagesstätte Zingsheim mit Veränderung einer Ü3-Gruppe in eine Gruppe für 2- bis 6-jährige Kinder ab August beim Landesjugendamt zu beantragen sowie einen entsprechenden Förderantrag für die neu einzurichtenden U3-Plätze zu stellen. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Betriebserlaubnis für das Familienzentrum Nettersheim dahingehend zu beantragen, dass ab August eine Gruppe, in der bisher 2- bis 6-jährige Kinder betreut wurden in eine Ü3-Gruppe umgewandelt wird und die U3-Gruppe der 0 bis unter 3-jährigen Kinder überbelegt werden kann. Begründung: Im Januar d. J. wurde eine weitere Begehung der Kindertageseinrichtungen in Nettersheim und Zingsheim durch das Jugendamt und die Fachaufsicht durchgeführt. Nettersheim In Nettersheim wurde nach Vorgabe des Landesjugendamtes das Raumkonzept verändert und die Räume wurden durch die Mitarbeiterinnen auch mit Unterstützung von Eltern neu gestaltet. Die Fachaufsicht sprach hier deutliches Lob für die schnelle und gut gelungene Umsetzung aus. Mit Blick auf die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 wurde mit der Fachaufsicht vereinbart, eine Gruppe, in der bisher 2- bis 6-jährige Kinder betreut werden, in eine Ü3-Gruppe umzuwandeln, damit alle Ü3-Kinder in Nettersheim aufgenommen werden können. Nach derzeitigem Stand sind im neuen Kindergartenjahr 46 Ü3-Kinder in Nettersheim zu betreuen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Gruppenform II (0 bis unter drei Jahre) mit bis zu 5 Kindern ab August überbelegt werden darf, um hier alle verbleibenden und neu angemeldeten U3-Kinder (derzeit 14) zu versorgen. Zingsheim Die Fachaufsicht zeigte sich von der Gestaltung der U3-Gruppe im Nebengebäude sehr angetan. Allerdings wird die Raumgröße für die Aufnahme von 10 Kindern unter drei Jahren nicht erfüllt, so dass die Erlaubnis für die Aufnahme auf acht Kinder reduziert wurde. Bei einer Erweiterung des Ruheraums könne die Erlaubnis jedoch noch einmal verändert werden. 3 Die Anmeldezahlen für die Kindertageseinrichtung in Zingsheim bewegen sich überwiegend im U3-Bereich, so dass hier die Umwandlung einer Ü3-Gruppe in eine Gruppe mit 2- bis 6-jährigen Kindern erforderlich wird. Dies ist mit der Fachaufsicht bereits abgestimmt. Durch die neue Gruppenstruktur wird eine veränderte Raumkonzeption erforderlich. Ein Sanitärbereich ist umzubauen, um eine geeignete Wickelmöglichkeit zu schaffen. Ebenso ist die Ausstattung der Räumlichkeiten und die Gestaltung des Außengeländes hinsichtlich der U3-Betreuung vorzunehmen. Im Rahmen der Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen kann hier ein Förderantrag über Landesmittel über den Kreis Euskirchen eingereicht werden. Die dadurch zur Verfügung stehenden U3-Plätze, insgesamt dann 14 Plätze, sind alle im neuen Kindergartenjahr belegt. Hier werden auch Kinder aufgenommen, denen z. B. in Tondorf, Engelgau oder Marmagen kein U3-Platz mehr zur Verfügung gestellt werden konnte. Nach derzeitigem Stand sind im neuen Kindergartenjahr 32 Ü3-Kinder in Zingsheim zu betreuen. Tondorf In der Kindertageseinrichtung in Tondorf können alle Anmeldungen ohne Verändung der Gruppenstrukturen aufgenommen werden, allerdings sind hier schon Überbelegungen für beide Gruppen vereinbart. Nach derzeitigem Stand werden im neuen Kindergartenjahr 43 Ü3-Kinder und 6 U3-Kinder in Tondorf betreut. Mit der Fachaufsicht ist für Ende April d. J. eine Begehung der Einrichtung Tondorf vereinbart. Engelgau und Marmagen Dem DRK-Kindergarten Engelgau lagen mehr Anmeldungen vor, als die Einrichtung aufnehmen konnte, so dass diese Kinder entweder später den Kindergarten besuchen werden oder in den gemeindlichen Einrichtungen noch aufgenommen werden konnten. Im kath. Kindergarten Marmagen wird sich die Gruppenstruktur voraussichtlich dahingehend ändern, dass die Gruppe mit Kindern von drei bis sechs Jahren aufgeteilt wird in eine ½ Gruppenform I (2- bis 6-jährige Kinder) und ½ Gruppenform III (3- bis 6-jährige Kinder), so dass auch hier drei weitere U3-Plätze geschaffen werden (insgesamt dann 9 U3-Plätze). Die Anmeldezahlen machen deutlich, dass die Kinder überwiegend spätestens mit zwei Jahren in den Kindertageseinrichtungen angemeldet werden. Die Gruppenform II (0 bis unter drei Jahre) ist seit der Einrichtung 2011 in Nettersheim regelmäßig voll belegt. In Zingsheim zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. 4 Durch die Einführung des Kita-Navigators wurde den Eltern die Anmeldung ihrer Kinder erleichtert. Da bis zu drei Einrichtungen ausgewählt werden konnten, war hier jedoch Abstimmungsbedarf notwendig. Jedenfalls konnte aktuell fast allen Eltern aus der Gemeinde, die in den Einrichtungen vorgemerkt waren, ein Platz zugesagt und mit ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Anmeldungen von auswärtigen Kindern (Mechernich, Kall) wurde eine Absage erteilt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister