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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
22.03.17, 11:01
Aktualisiert
22.03.17, 11:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 666 /X.L. Datum: 22.03.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung und setzt damit gleichzeitig die Satzung vom 10.12.1991 außer Kraft. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat durch Beschluss vom 10.12.1991 die Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim erlassen. Grundlage für diese Satzung war das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Zum 01.01.2016 wurde das FSHG durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst. Auch nach dem BHKG ist gem. § 52 der Kostenersatz für Einsätze durch Satzung zu regeln. Als Grundlage für die neu zu erlassene Satzung ist die vom Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitete Mustersatzung herangezogen worden. Bestandteil der Satzung sind die Kostentarife und Entgelte, die mit der vorgelegten Satzung angepasst werden. Die Kostentarife teilen sich im Wesentlichen in Personal- und Fahrzeugkosten, für die Fahrzeuge werden Fahrzeuggruppen gebildet um artgleiche Fahrzeuge zusammenzufassen. Damit wird auch erreicht, dass keine Satzungsänderung bei einem Austausch oder einer Neubeschaffung von Fahrzeugen erforderlich ist. Die in der neuen Satzung angesetzen Stundensätze liegen durchschnittlich im Bereich der Kosten, die Nachbarkommunen mit ähnlicher Feuerwehrstruktur aktuell nach ebenfalls neu erlassenen Satzungen berechnen. Der Kostentarif für die Personalkosten betrug bisher 20,40 Euro/Einsatzstunde und wird auf 34,50 Euro erhöht. Zu den in der Anlage 1 der Satzung aufgeführten Fahrzeuge sind diese wie folgt in Gruppen zusammengefasst bzw. soweit erforderlich als Einzelpositon aufgeführt: 1. Fahrzeuge über 10t zulässigem Gesamtgewicht Löschfahrzeuge Nettersheim, Marmagen, Tondorf, TLF Zingsheim und LF Zingsheim Bisher veranschlagter Stundensatz 69,50 Euro Stundensatz neu 72,00 Euro 2. Fahrzeuge zwischen 10t und 7,5t Dekonfahrzeug Marmagen Bisher veranschlagte Stundensatz Stundensatz beibehalten 3. Fahrzeuge unter 7,5t Bouderath, Engelgau, Frohngau, Pesch, Roderath 75,10 Euro 75,10 Euro 3 Bisher veranschlagter Stundensatz Stundensatz neu 43,90 Euro 63,00 Euro 4. Rüstwagen Der Rüstwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 7.490 kg, fällt damit nicht mehr unter Ziffer 2, ist jedoch durch seine besondere Beladung (auch Seilwinde) auch besonders zu bewerten. Bisher veranschlagter Stundensatz 75,10 Euro Stundensatz neu 59,00 Euro 5. Mannschaftstransportwagen / Kommandowagen Marmagen und Tondorf Bisher veranschlagter Stundensatz Stundensatz neu 18,90 Euro 47,00 Euro 6. Einsatzleitwagen Einsatzleitwagen (bisher satzungsmäßig nicht erfasst) Stundensatz 48,50 Euro 7. Gerätewagen Gefahrgut, Logistik und Öl GW-Gefahrgut Nettersheim, GW-Logistik Pesch, GW-Öl Unimog Roderath Bisher veranschlagter Stundensatz 60,80 Euro Stundensatz neu 40,80 Euro 8. Sonstige Fahrzeuge z.B. Krad Marmagen, Anhänger, Stromerzeuger (bisher satzungsmäßig nicht erfasst) Stundensatz 12,90 Euro Die Kosten der Feuerwehreinsätze werden regelmäßig dem Verursacher eines Einsatzes durch einen widerspruchsfähigen Bescheid in Rechnung gestellt. Die Gesamteinnahmen aus den Kostenbescheiden differieren von Jahr zu Jahr, da sie jeweils von der Anzahl und Art der Einsätze abhängen. So können z.B. für Einsatze, die durch Brände verursacht werden, keine Kosten geltend gemacht werden. Die häufigsten kostenpflichtigen Einsätze ergeben sich durch technische Hilfeleistungen bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen. In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich Einnahmen in Höhe von 29.000 Euro erzielt. Durch die in der Satzung vorgesehene Anpasssung der Kostentarife ist mit einer Erhöhung dieser Einnahmen zu rechnen. Es wird vorgeschlagen, die beigefügte Satzung mit der Anlage 1 (Kostentarife) zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister