Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
243 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
17.03.17, 09:01
Aktualisiert
17.03.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 485 /X.L. Z.1
Datum: 16.03.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen
im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen - wie in der Begründung dargestellt mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen.
Begründung:
Mit Vorlage 485 wurde in der Sitzungsphase im Herbst des vergangenen Jahres
umfassend über das Entwicklungspotenzial informiert. Die aktuellen Entwicklungen und Bedarfe stellen sich wie folgt dar:
1.
Spielplätze
1.1.
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 611 verwiesen.
1.2.
Mehrgenerationenplatz Spielplatz Aelenpesch
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 638 verwiesen. Die Entwicklung des Spielplates wurde im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses
thematisiert. Hierbei wurde unter anderem als Leitprojekt festgelegt, den
Spielplatz Aelenpesch zum Generationenplatz zu entwickeln.
Neben der Nutzung des Spielplates durch Kinder aller Altersklassen soll
dieser zukünftig für alle Generationen attraktiv sein. Darüber hinaus soll
dieser auch weiterhin für die Maifeierlichkeiten der Junggesellen zur Verfügung stehen.
Im Rahmen eines Vertiefungsworkshops mit den Junggesellen im Februar
dieses Jahres wurden weitere Ideen zur Entwicklung des Spielplatzes gesammelt. Diese werden in den kommenden Wochen vertieft.
Die Planungen sollen in diesem Jahr unter Einbeziehung der gesamten
Dorfbevölkerung fertiggestellt und für das kommende Jahr ein Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung vorbereitet werden.
Die Junggesellen haben bereits erklärt, im Rahmen der Umsetzung umfangreiche Eigenleistungen einzubringen.
1.3.
Wartung und Kontrolle
Entsprechend den sicherheitstechnischen Vorgaben werden die Kinderspielplätze in regelmäßigen Abständen überprüft.
Mit diesen Überprüfungen ist eine Firma beauftragt. Der Kontrolleur hat eine Ausbildung zur Fachkraft für Kinderspielplätze absolviert und besitzt
somit die entsprechende Befähigung.
3
Schäden, die im Rahmen der Wartungen festgestellt werden, werden protokolliert und nach Möglichkeit umgehend beseitigt.
Bei der Überprüfung im Januar dieses Jahres mussten der Rutschturm auf
dem Spielplatz an der Erftquelle in Holzmülheim und der Rutschturm auf
dem Spielplatz Laurentiusweg in Marmagen aufgrund von Holzfäule beseitigt werden. Der Rutschturm in Holzmülheim wurde bereits erneuert. Die
Erneuerung des Rutschturmes in Marmagen wurde beauftragt und erfolgt
in Kürze.
Darüber hinaus soll der Spielsand auf den Spielplätzen entsprechend Bedarf noch kurzfristig ausgetauscht werden.
2.
Sportplätze
2.1.
Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 641 verwiesen.
2.2.
Anbau Grillhütte Sportplatz Zingsheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 folgenden Beschluss
gefasst (siehe Vorlage 233):
Der Gemeinderat beschließt, an der Grillhütte auf dem Sportplatz
Zingsheim in Eigenleistung der SG Blau-Weiß 69 einen Anbau –
entsprechend der beigefügten Planunterlage - herzustellen und
hierbei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien, Maschinen und Geräte zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeiten wurden im vergangen Jahr weitestgehend fertiggestellt. In
diesem Frühjahr ist noch schwerpunktmäßig die abschließende Gestaltung
der Außenflächen geplant.
Schon jetzt zeigt sich, dass der Anbau einen Mehrwert darstellt und zur Attraktivitätssteigerung der Gesamtanlage beiträgt.
2.3.
Sportplatz Tondorf
Auf dem Sportplatz in Tondorf liegt derzeit ein sehr starker Wühlmausbefall
vor. Aufgrund dessen musste der Sportplatz gesperrt werden. Der nutzende Sportverein wurde entsprechend informiert.
Darüber hinaus wurde ein Schädlingsbekämpfer mit der Beseitigung der
Wühlmäuse beauftragt. Sobald dies erfolgt ist, wird der Sportplatz
abgewalzt, nach Bedarf neu eingesät und gedüngt. Weiterhin ist vorgesehen, diesen bis zur Sommerpause regelmäßig abzuschleppen.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Sportplatz im April
wieder bespielbar ist.
4
2.4.
Pflege und Unterhaltung der Sportplätze
Die Pflege und Unterhaltung der Sportplätze haben die ortsansässigen
Sportvereine übernommen. Die Geräte für die Sportplatzpflege werden
hierbei von Seiten der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung gestellt.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit den
Sportvereinen harmonisch verläuft und durch diese eine gute Sportplatzpflege bzw. Sportplatzunterhaltung sichergestellt wird.
Für die Rasensportplätze liegen entsprechende Düngeanleitungen vor. Der
Sportplatzdünger wird den Sportvereinen nach Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.5.
Turn- und ehemalige Schwimmhalle Zingsheim
In diesem Kontext wird zunächst auf die Vorlage 611 verwiesen.
Laut Beschlusslage wurde für die Entwicklung der Turn- und ehemaligen
Schwimmhalle Zingsheim im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 gestellt.
Schwerpunkte dieses Förderantrages sind:
-
Energetische und bauliche Sanierung
Prallschutz Turnhalle
Getrennte Duschmöglichkeiten (männlich/weiblich)
Barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung
Umwandlung der ehemaligen Schwimmhalle in einen Bewegungsraum
mit Schwingboden sowie Öffnung in Richtung Außenspielflächen
Optimierung der Ausstattung
Mit der Maßnahmenumsetzung soll begonnen werden, sobald die Bewilligung vorliegt.
2.6.
Turnhalle Marmagen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss
gefasst (siehe Vorlage 513):
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept zur Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung
zustimmend zur Kenntnis und beschließt dieses zur Sicherung der
Einrichtung am Standort Marmagen in Kooperation mit der Vereinsgemeinschaft Marmagen umzusetzen. Hierbei hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung der Vereinsgemeinschaft Marmagen zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren bereitzustellen sind. Die wei-
5
teren notwendigen Planungsaufträge (ab Leistungsphase 4) sind
auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Darüber hinaus wurde in der vergangenen Sitzungsphase über den
Sachstand informiert (siehe Vorlage 584).
Das Bauantragsverfahren wurde in der Zwischenzeit in Abstimmung mit
der Kirchengemeinde (Eigentümerin) eingeleitet. Mit der Baugenehmigung
kann in den nächsten Wochen gerechnet werden. Darüber hinaus holt die
Kirchengemeinde parallel die kirchenrechtliche Erlaubnis ein.
Weiterhin konnten zwei ehrenamtliche Bauleiter gefunden werden. Mit den
Baumaßnahmen soll im April dieses Jahres begonnen werden.
Am 29.03.2017 findet eine Bürgerversammlung in Marmagen statt. Hierbei
wird zum einen das Planungskonzept der Dorfbevölkerung präsentiert und
gleichzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen um Mithilfe geworben.
2.7.
Sicherheitsüberprüfungen in den Turnhallen
Die Turnhallen in Zingsheim, Nettersheim und Marmagen werden regelmäßig einmal jährlich einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen.
Hiermit wird eine Fachfirma beauftragt. Die Mängelbeseitigung erfolgt
durch gemeindliches Personal.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister