Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 517-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 517-IX 1. Sachverhalt: Am Aspelweg/Im Elsengarten in Eicherscheid sind Grundstückflächen der Kirchengemeinde im Bebauungsplanes als Gemeinbedarfsfläche Kapelle und Gemeindezentrum ausgewiesen. Eine Realisierung dieser Nutzung ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Unter der Ratsdrucksache 394 würde darüber beraten, hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen, seitens des Ausschusses bestanden hiergegen keine Bedenken. Zwischenzeitlich wurden die beigefügten Entwurfunterlagen erarbeitet. Demnach soll die Fläche, analog den umliegenden Wohnbauflächen als WR-Gebiet, GRZ 0,3, GFZ 06, offene Bauweise, Satteldach festgesetzt werden. Auf der Grundlage dieser Festsetzungen kann sich eine Wohnbebauung entwickeln, die sich in die vorhandenen Strukturen einfügt. Im weiteren Verfahren können der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten geschaffen, die auch von jungen Familien genutzt werden können. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Eicherscheid“ durchzuführen. Die Änderung betrifft die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 513 bis 520 am Aspelweg und an der Straße „Im Elsengarten“. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der beigefügten Bebauungsplanentwurf einschl. Textteil und Begründung werden beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.