Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 517-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 517-IX
1. Sachverhalt:
Am Aspelweg/Im Elsengarten in Eicherscheid sind Grundstückflächen der Kirchengemeinde im
Bebauungsplanes als Gemeinbedarfsfläche Kapelle und Gemeindezentrum ausgewiesen. Eine
Realisierung dieser Nutzung ist jedoch nicht mehr vorgesehen.
Unter der Ratsdrucksache 394 würde darüber beraten, hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen,
seitens des Ausschusses bestanden hiergegen keine Bedenken.
Zwischenzeitlich wurden die beigefügten Entwurfunterlagen erarbeitet.
Demnach soll die Fläche, analog den umliegenden Wohnbauflächen als WR-Gebiet, GRZ 0,3,
GFZ 06, offene Bauweise, Satteldach festgesetzt werden. Auf der Grundlage dieser
Festsetzungen kann sich eine Wohnbebauung entwickeln, die sich in die vorhandenen Strukturen
einfügt.
Im weiteren Verfahren können der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst
werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten geschaffen, die auch von jungen Familien genutzt werden können.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Eicherscheid“
durchzuführen. Die Änderung betrifft die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr.
513 bis 520 am Aspelweg und an der Straße „Im Elsengarten“. Der beigefügte Übersichtsplan
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der beigefügten Bebauungsplanentwurf einschl. Textteil und Begründung werden beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.