Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
193 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
11.11.16, 11:01
Aktualisiert
18.11.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 538 /X.L.
Datum: 08.11.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
15.11.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Sechs Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Auf der Heide 14“,
53947 Nettersheim-Zingsheim
2.
Eine Fichte und eine Tanne, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Zingsheim Flur 8 Parzellennummer 109, 53947 NettersheimZingsheim
3.
Sieben Douglasien und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers
„Auf Helwen 11“, 53947 Nettersheim-Zingsheim
4.
Siebenundzwanzig Fichten, Antrag des Grundstückseigentümers „Kapellenstraße 12“, 53947 Nettersheim-Marmagen
5.
Eine Blaufichte, Antrag des Grundstückeigentümers „Kölner Straße 49“,
53947 Nettersheim-Marmagen
6.
Zwei Fichten und eine Tanne, Antrag des Grundstückeigentümers „Neustraße 13“, 53947 Nettersheim
7.
Nadelbaumbestand, Antrag des Grundstückeigentümers
Nettersheim Flur 8 Parzellennummer 177
8.
Zwei Birken und drei Lärchen, Antrag
„Schleifmühle 1“, 53947 Nettersheim
9.
Eine Traubeneiche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2,
53947 Nettersheim-Zingsheim
10.
Eine Wildkirsche, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
11.
Eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
12.
Eine Linde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
des
Gemarkung
Grundstückeigentümers
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Produktionsgelände „Auf der Heide 14“ in Nettersheim-Zingsheim befindet sich unmittelbar am Bürogebäude eine Fichtenreihe bestehend aus 18 Fichten. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Fichtenhecke. Die Bäume haben
aber zwischenzeitlich ein derartiges Ausmaß erreicht, dass fünf Fichten unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Weiterhin befindet sich unmittelbar
3
vor der Trafostation eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt und entfernt werden soll.
Die Bäume haben aufgrund ihres geringen Abstandes zueinander keine Entwicklungsmöglichkeiten. Weiterhin weisen sie Krankheitssympthome auf.
Aus diesem Grund ist für die sechs Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der ortstypische Bewuchs auf
dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim Flur 8 Parzellennummer 109 in
Nettersheim-Zingsheim stocken eine Fichte und eine Tanne. Beide Bäume fallen
unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung.
Für das Grundstück ist eine bauliche Entwicklung vorgesehen, weshalb die Bäume entfernt werden müssen.
Aus diesem Grund ist für die Fichte und die Kiefer eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung hat nach der baulichen Fertigstellung mit ortstypischen
Sträuchern zu erfolgen.
Zu 3:
Auf dem Grundstück „Auf Helwen 11“ in Nettersheim-Zingsheim befindet sich
entlang der Grundstücksgrenze ein Baumbestand bestehend aus sieben Douglasien und einer Tanne. Die Bäume fallen unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung und sind ursprünglich als Hecke angelegt worden.
Aufgrund der geringen Abstände zueinander bestehen kaum Entwicklungschancen. Weiterhin könnten bei Windbruch Schäden an dem nahegelegenen Wohnhaus entstehen. Aus einem Baum ist bereits die Krone ausgebrochen.
Aus diesem Grund ist für die sieben Douglasien und die Tanne eine Befreiung von
der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung hat mit zwei ortstypischen Sträuchern zu erfolgen.
Zu 4:
Auf dem Grundstück „Kapellenstaße 12“ in Nettersheim-Marmagen befindet sich
ein Fichtenbestand bestehen aus knapp vierzig Bäumen. Siebenundzwanzig
Bäume fallen unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Der Fichtenbestand hat sich aus einer Fichtenhecke entwickelt.
Aufgrund der geringen Abstände zueinander haben die Bäume keine Entwicklungsmöglichkeiten.
Weiterhin
weisen
einige
Bäume
bereits
4
Krankheitssympthome auf, so dass Windbruch nicht ausgeschlossen werden
kann.
Aus diesem Grund ist für die siebenundzwanzig Fichten eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
Als Ersatz ist die Einfriedung des Grundstückes mit ortstypischen Sträuchern zu
fordern.
Zu 5:
Auf dem Grundstück „Kölner Straße 49“ in Nettersheim-Marmagen stockt eine
Blaufichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum weist einen schädigenden Pilzbefall auf. Nadeln weisen bereits eine
Braunfärbung auf.
Aus diesem Grund ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Der Antragssteller wird als Ersatz einen neuen Nadelbaum pflanzen, der zukünftig
wieder als Weihnachtsbaum geschmückt werden kann.
Zu 6:
Auf dem Grundstück „Neustraße 13“ in Nettersheim befinden sich in Richtung
öffentlicher Straße zwei Fichten und eine Tanne, die unter den Schutzbereich der
Baumschutzsatzung fallen.
Aufgrund der Nähe zur Straße sind durch runter hängende Äste Verkehrsbeeinträchtigungen entstanden. Weiterhin haben die Bäume nur einen sehr geringen
Abstand zum Wohnhaus, so dass bei Windbruch erhebliche Beschädigungen auftreten könnten.
Aufgrund des Vorgenannten ist für diese Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Als Ersatz sind drei ortstypische Sträucher zu pflanzen.
Zu 7:
Das Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 8 Parzellennummer 177 soll baulich
entwickelt werden. Das Bauantragsverfahren wurde bereits eingeleitet.
Hierfür ist eine Beseitigung des Nadelbaumbestandes erforderlich (ca. 40 Fichten).
Aus diesem Grund ist für den Nadelbaumbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung hat nach Abschluss der baulichen Entwicklung mit ortstypischen Sträuchern zu erfolgen.
5
Zu 8:
Das Grundstück „Schleifmühle 1“ wird derzeit baulich entwickelt. Das ehemalige
Wohnhaus wurde zwischenzeitlich abgerissen.
Dies bietet die Möglichkeit zwei Birken und drei Lärchen in der Nähe des
Genfbaches ohne großen Aufwand zu entfernen. Die Bäume fallen zwar unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung, haben aber insgesamt eine sehr negative
Entwicklung. Weiterhin können Bruchgefahren nicht gänzlich ausgeschlossen
werden.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung hat mit ortstypischen Sträuchern zu erfolgen.
Zu 9:
Im Hinblick auf die zukünftige bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ ist
eine Überarbeitung des erhaltenswerten Baumbestandes notwendig und mit dem
angrenzenden Bauherrn abgestimmt.
Zur Förderung des verbleibenden Baumbestandes ist die Entfernung eines Baumes erforderlich. Von der Gruppe dreier Traubeneichen soll entsprechend den
erfolgten Abstimmungen vor Ort die Mittlere entfernt werden.
Für diese Traubeneiche ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes.
Zu 10:
Auf dem Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus in Pesch stockt eine Wildkirsche.
Diese zeigt offensichtlich Krankheitssympthome. In diesem Jahr war der Baum
nicht belaubt.
Aus diesem Grund ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Als Ersatz wird ein ortstypischer Laubbaum an gleicher Stelle gepflanzt.
Zu 11:
Auf dem Friedhof in Nettersheim-Roderath befindet sich ein historischer Laubbaumbestand. Dieser hat sich zwischenzeitlich derart entwickelt, dass sich die
Bäume zum Teil in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern.
Daher wurde im Rahmen der letzten Ortsbegehung besprochen, dass eine Linde
zu entfernen ist, wodurch die Entwicklung der übrigen Bäume gefördert werden
kann.
6
Für diese Linde ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes.
Zu 12:
Im Einfahrtsbereich der Straße „An der Kaul“ in Nettersheim-Roderath stocken
im linken Bankettbereich drei Linden, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Diese Bäume haben zwischenzeitlich eine Größe erreicht, dass sie sich in ihrer
Entwicklung gegenseitig behindern.
Aus diesem Grund wurde in der letzen Ortsbegehung besprochen, dass der mittlere Baum zu entfernen ist.
Für diese Linde ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister