Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
213 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
10.03.17, 11:00
Aktualisiert
10.03.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 633 /X.L.
Datum: 08.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Basierend auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim, der hiermit verbundenen Förderkulisse im Rahmen Städtebau (Fördersatz = 50%) sowie der bisherigen Beschlusslage ist zum Sachstand folgendes
auszuführen:
1.
Einzelantrag 2016
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 585):
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag
für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau
für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums
in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Bezüglich des Weiterleitungsvertrages wird auf Vorlage 644 verwiesen.
Darüber hinaus hat am 21.02.2017 ein weitergehendes Abstimmungsgespräch
unter Beteiligung des Verbandsvorsteher und der Schulleitungen (Hauptschule,
Gesamtschule) stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass die Maßnahmen zu
forcieren sind und mit der Umsetzung nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu
beginnen ist. Der Beschluss über die Beauftragung der hierfür notwendigen weiteren Planungsleistungen soll in der Verbandsversammlung am 05.04.2017 gefasst werden.
2.
Einzelantrag 2018
Zur Vorbereitung der Einzelantragsstellung 2018 hat am 21.02.2017 ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung des Verbandsvorstehers und der Schulleitungen (Hauptschule und Gesamtschule) stattgefunden.
Hierbei wurde der zukünftige schulische Entwicklungsbedarf für das Gebäude wie
folgt definiert:
Klassenräume
=
Aufgrund der vorliegenden Schüler- und Anmeldezahlen ist von maximal 9 Klassenräumen
(Dreizügigkeit) auszugehen.
Differenzzierungsräume
=
Differenzierungsräume sind nicht erforderlich.
Verwaltungstrakt
=
Der Verwaltungstrakt ist in seinen derzeitigen
Kapazitäten ausreichend.
3
Selbstlernzentrum
=
Das Selbstlernzentrum soll in den drei Räumen
(einschließlich ehemaliger Hausmeisterraum)
gegenüber dem Verwaltungstrakt entstehen.
Dieses soll eine Bibliothek und Computerlernplätze beinhalten. Zur Verbesserung der
Einsehbarkeit sind Öffnungen in Richtung Verwaltung (Glasscheiben) wünschenswert. Eine
multifunktionale Nutzung des Selbstlernzentrums ist denkbar.
Barrierefreiheit
=
Die Barrierefreiheit des Gebäudes ist sicherzustellen. In Kooperation mit der NATKO sind Alternativen zu Aufzügen zu prüfen. Das Obergeschoss im rechten Gebäudetrakt soll über einen
Steg vom Höhenweg aus erschlossen werden.
Hierdurch kann die Brandschutztreppe entfallen. Diese Maßnahmen kann schon über den
Einzelantrag 2016 abgewickelt werden.
Naturwissenschaften
=
Erforderlich sind zwei Räume. Hierfür sind die
derzeitigen Räumlichkeiten vorzusehen.
Aula
=
Die Aula kann auch weiterhin multifunktional
genutzt werden. Seitens der Gesamtschule soll
hier neben den Abiturklausuren und schulischen Veranstaltungen ggf. der Musikunterricht
stattfinden.
Gesellschaftswissenschaften
=
Für die Utensilien ist ein Lagerraum vorzusehen.
Kunstraum
=
Der Raum hinter der Pausenhalle soll zum
Kunstraum entwickelt werden. Ein separater
Zugang sowie bessere Belichtungen vom Bereich Lehrerzimmer aus sind weitergehend zu
untersuchen.
Sozialbereich
=
Der Sozialbereich soll im Bereich der Pausenhalle mit Nebenraun (Kiosk bzw. Schulcafe).
entstehen.
Mensa
=
Eine Mensa ist nicht erforderlich.
Kellergeschoss
=
Das Kellergeschoss mit Werkraum und Lehrküche kann multifunktional genutzt werden.
Annex
=
Der Annex und die darunter liegenden Toilettenräumlichkeiten (Umbau zum Multifunktionsraum, Einzelantrag 2016) können multifunktional (offene Jugendarbeit etc.) genutzt werden.
4
Schulhof
=
Der Schulhof kann insgesamt verkleinert und
entsiegelt werden.
Inventar
=
Im Rahmen der Neuorganisation ist das bestehende Inventar zu bereinigen.
Diese ersten Eckpunkte sind nun weitergehend zu untersuchen und auszuarbeiten. Für die Einzelantragsstellung 2018 müssen bis Oktober/November 2017 eine
Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung vorliegen.
Der Beschluss über die Beauftragung der hierfür notwendigen weiteren Planungsleistungen soll in der Verbandsversammlung am 05.04.2017 gefasst werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister