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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
213 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
10.03.17, 11:00
Aktualisiert
10.03.17, 11:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 633 /X.L. Datum: 08.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Nutzungskonzept Schulzentrum Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Basierend auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim, der hiermit verbundenen Förderkulisse im Rahmen Städtebau (Fördersatz = 50%) sowie der bisherigen Beschlusslage ist zum Sachstand folgendes auszuführen: 1. Einzelantrag 2016 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 585): Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Bezüglich des Weiterleitungsvertrages wird auf Vorlage 644 verwiesen. Darüber hinaus hat am 21.02.2017 ein weitergehendes Abstimmungsgespräch unter Beteiligung des Verbandsvorsteher und der Schulleitungen (Hauptschule, Gesamtschule) stattgefunden. Dabei wurde besprochen, dass die Maßnahmen zu forcieren sind und mit der Umsetzung nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu beginnen ist. Der Beschluss über die Beauftragung der hierfür notwendigen weiteren Planungsleistungen soll in der Verbandsversammlung am 05.04.2017 gefasst werden. 2. Einzelantrag 2018 Zur Vorbereitung der Einzelantragsstellung 2018 hat am 21.02.2017 ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung des Verbandsvorstehers und der Schulleitungen (Hauptschule und Gesamtschule) stattgefunden. Hierbei wurde der zukünftige schulische Entwicklungsbedarf für das Gebäude wie folgt definiert: Klassenräume = Aufgrund der vorliegenden Schüler- und Anmeldezahlen ist von maximal 9 Klassenräumen (Dreizügigkeit) auszugehen. Differenzzierungsräume = Differenzierungsräume sind nicht erforderlich. Verwaltungstrakt = Der Verwaltungstrakt ist in seinen derzeitigen Kapazitäten ausreichend. 3 Selbstlernzentrum = Das Selbstlernzentrum soll in den drei Räumen (einschließlich ehemaliger Hausmeisterraum) gegenüber dem Verwaltungstrakt entstehen. Dieses soll eine Bibliothek und Computerlernplätze beinhalten. Zur Verbesserung der Einsehbarkeit sind Öffnungen in Richtung Verwaltung (Glasscheiben) wünschenswert. Eine multifunktionale Nutzung des Selbstlernzentrums ist denkbar. Barrierefreiheit = Die Barrierefreiheit des Gebäudes ist sicherzustellen. In Kooperation mit der NATKO sind Alternativen zu Aufzügen zu prüfen. Das Obergeschoss im rechten Gebäudetrakt soll über einen Steg vom Höhenweg aus erschlossen werden. Hierdurch kann die Brandschutztreppe entfallen. Diese Maßnahmen kann schon über den Einzelantrag 2016 abgewickelt werden. Naturwissenschaften = Erforderlich sind zwei Räume. Hierfür sind die derzeitigen Räumlichkeiten vorzusehen. Aula = Die Aula kann auch weiterhin multifunktional genutzt werden. Seitens der Gesamtschule soll hier neben den Abiturklausuren und schulischen Veranstaltungen ggf. der Musikunterricht stattfinden. Gesellschaftswissenschaften = Für die Utensilien ist ein Lagerraum vorzusehen. Kunstraum = Der Raum hinter der Pausenhalle soll zum Kunstraum entwickelt werden. Ein separater Zugang sowie bessere Belichtungen vom Bereich Lehrerzimmer aus sind weitergehend zu untersuchen. Sozialbereich = Der Sozialbereich soll im Bereich der Pausenhalle mit Nebenraun (Kiosk bzw. Schulcafe). entstehen. Mensa = Eine Mensa ist nicht erforderlich. Kellergeschoss = Das Kellergeschoss mit Werkraum und Lehrküche kann multifunktional genutzt werden. Annex = Der Annex und die darunter liegenden Toilettenräumlichkeiten (Umbau zum Multifunktionsraum, Einzelantrag 2016) können multifunktional (offene Jugendarbeit etc.) genutzt werden. 4 Schulhof = Der Schulhof kann insgesamt verkleinert und entsiegelt werden. Inventar = Im Rahmen der Neuorganisation ist das bestehende Inventar zu bereinigen. Diese ersten Eckpunkte sind nun weitergehend zu untersuchen und auszuarbeiten. Für die Einzelantragsstellung 2018 müssen bis Oktober/November 2017 eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung vorliegen. Der Beschluss über die Beauftragung der hierfür notwendigen weiteren Planungsleistungen soll in der Verbandsversammlung am 05.04.2017 gefasst werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister