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Dringlichkeitsentscheidung (Baumaßnahme am städtischen St. Michael-Gymnasium; hier: Umschichtung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
07.07.11, 18:03
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Dringlichkeitsentscheidung (Baumaßnahme am städtischen St. Michael-Gymnasium;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011 Bad Münstereifel, den 04.07.2011 Nr. der Ratsdrucksache: 578-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 12.07.2011 Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Baumaßnahme am städtischen St. Michael-Gymnasium; hier: Umschichtung von Haushaltsmitteln __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner / Stadtkämmerer Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Aufgrund einer jetzt erst festgestellten falschen Veranschlagung im Baubudget für die Erweiterung des Sankt Michael-Gymnasiums im Jahr 2010 müssen, zur Sicherstellung der Bauabwicklung, Haushaltsmittel in Höhe von 178.720,98 € vom Produktsachkonto Ersteinrichtung auf das Baubudget im Wege der Dringlichkeit umgeschichtet werden. Statt einer notwendigen BaukostenVeranschlagung von 3,0 Mio. € wurden im Ergebnis bisher lediglich 2.821.279,02 € im Finanzplan der Stadt berücksichtigt. Für die Ersteinrichtung stehen nach dieser Umschichtung noch 65.458,67 € zur Verfügung. Je nach tatsächlicher Baukostenentwicklung ist dann im weiteren Fortgang des Jahres 2011 zu prüfen, ob die über den vorgenannten Teilbetrag hinausgehenden Kosten der Ersteinrichtung durch ergebnisneutrale Umschichtungen innerhalb der von der Bezirksregierung genehmigten Dringlichkeitslisten 2011 gedeckt werden können. Sofern dies nicht möglich sein sollte, muss die fehlerhafte Veranschlagung des Jahres 2010 durch eine Ausweitung der Dringlichkeitslisten 2011, die der Genehmigung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung bedarf, berichtigt werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt in einem solchen Falle über die Bilanzposition "erhaltene Anzahlungen". Aus Gründen der Dringlichkeit - die anstehenden Auftragsvergaben sind im Bau- und Feuerwehrausschuss am 29.06.2011 bereits beschlossen worden - soll das kürzere, nicht so zeitaufwändige Umschichtungsverfahren durchgeführt werden und die Möglichkeit der Ausweitung der Dringlichkeitslisten 2011 lediglich als "ultima ratio" dienen. Diese Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Euskirchen abgestimmt worden. Feststellungen: Seite 2 von Ratsdrucksache 578-IX a) Insgesamt bleibt das Budget der Baumaßnahme Erweiterung St. Michael-Gymnasium gegenüber den dargelegten Kostenschätzungen (3,0 Mio. € Baukosten, 464.000 € Ersteinrichtung) unverändert. b) Der Haushaltsansatz für die Maßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ ist fehlerhaft. c) Es ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 178.720,98 € zu Lasten der Maßnahme „Ersteinrichtung Erweiterungsbau“ erforderlich, die wegen der Eilbedürftigkeit im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen ist. d) Die Eilbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass die im Bau- und Feuerwehrausschuss beschlossenen Aufträge unverzüglich zu erteilen sind. Andernfalls verzögert sich der Baufortschritt, was insbesondere für die mit Mitteln des Konjunkturpaketes II finanzierte Teilmaßnahme nicht absehbare Folgen beinhalten würde. Die Entscheidung kann daher nicht bis in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.11 aufgeschoben werden. e) Die Aufteilung der Baukosten zwischen den Teilmaßnahmen „Mehrzweckhalle St. MichaelGymnasium Konjunkturp. II“ und „Erweiterungsbau Gymnasium“ ist kurzfristig durchzuführen. Zum Sachverhalt im Einzelnen: Das Baubudget beträgt unverändert 3,0 Mio. €. Davon waren bereits im Haushaltsplan 2008 50.000 € als Planungskosten für Umbaumaßnahmen im St. Michael-Gymnasium veranschlagt, so dass im Haushaltsplan 2009 für die Baumaßnahme noch 2.950.000 € zu veranschlagen waren. Daneben enthielt der Haushalt 2009 einen ersten Ansatz für die Ersteinrichtung in Höhe von 100.000 €, der im Jahr 2010 um 364.000 € auf insgesamt 464.000 € angehoben wurde. Durch die am 30.06.2009 eingetretene Nothaushaltssituation war die Maßnahme mit Blick auf den Neubau der Mehrzweckhalle nur unter Inanspruchnahme von Konjunkturpaket II-Mitteln umsetzbar. Deshalb musste eine Kostenaufteilung des Baubudgets erfolgen, in deren Zuge es dann zu dem o. a. Veranschlagungsfehler kam. Aus dem Konjunkturpaket II wurden Mittel in Höhe von 1.679.020 € für die Mehrzweckhalle verfügbar gemacht. Der städtische Eigenanteil für die Teilmaßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ betrug danach insgesamt 1.320.980 €. Mit dem Baubeginn erfolgten dann auch bereits Mittelabflüsse im Jahr 2009, die in der Veranschlagung der Folgejahre zu berücksichtigen waren. So wurden im Jahr 2010 die Mittel des Konjunkturpaketes II richtig, der städtische Eigenanteil für die Teilmaßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ aber um 178.720,98 € zu niedrig (958.599 € statt 1.137.319,98 €) veranschlagt. Diesem Umstand ist aufgrund der dringlich anstehenden Beauftragungen - zunächst - durch Umschichtung Rechnung zu tragen. 2. Rechtliche Würdigung Die Sachlage ist am 01.07.2011 telefonisch mit der Kommunalaufsicht erörtert worden. Von dort werden keine Bedenken gegen die Umschichtung von Mitteln der Teilmaßnahme „Ersteinrichtung“ zugunsten der Teilmaßnahme „Erweiterung SMG“ im Wege einer überplanmäßigen Auszahlung erhoben. Der für Nothaushaltskommunen zulässige Kreditdeckel wird eingehalten, weil die Deckung für die überplanmäßige Auszahlung innerhalb des Haushaltes erfolgt. Die beschlossenen Aufträge können nach telefonischer Abstimmung mit der Kommunalaufsicht vom 04.07.2011 unmittelbar nach Erteilung der Dringlichkeitsentscheidung ausgeführt werden. Einer schriftlich erteilten Duldung durch die Kommunalaufsicht bedarf es insoweit nicht. 3. Finanzielle Auswirkungen Das Haushaltsvolumen wird durch die überplanmäßige Auszahlung nicht erhöht, weil die Deckung innerhalb des Haushaltes erfolgt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Das Controlling solcher Maßnahmen ist zu verbessern. Hierzu wird es verwaltungsinterne Abstimmungen geben. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 578-IX Zu der überplanmäßigen Auszahlung gibt es keine Alternative. Sofern diese nicht beschlossen wird, könnten erforderliche Baumaßnahmen nicht beauftragt werden. Die eintretenden Verzögerungen würden die ordnungsgemäße Abwicklung der aus Mitteln des Konjunkturpaketes II geförderten Teilmaßnahme gefährden. Die Folge einer nicht fristgerechten Abwicklung wäre die Rückzahlung dieser Mittel. __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez __________________________________________________________________________ 7. Beschluss: Entscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 178.720,98 € zugunsten der Kostenstelle I 2171003 (Erweiterungsbau Gymnasium), die zu Lasten der Kostenstelle I 2171004 (Ersteinricht. Erweiterungsbau) geht und damit innerhalb des laufenden Haushaltes gedeckt wird, wird genehmigt. Bad Münstereifel, den 04.07.2011 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 4 von Ratsdrucksache 578-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: wird genehmigt.