Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
07.07.11, 18:03
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011
Bad Münstereifel, den 04.07.2011
Nr. der Ratsdrucksache: 578-IX
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.07.2011
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Baumaßnahme am städtischen St. Michael-Gymnasium;
hier: Umschichtung von Haushaltsmitteln
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner / Stadtkämmerer Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Aufgrund einer jetzt erst festgestellten falschen Veranschlagung im Baubudget für die Erweiterung
des Sankt Michael-Gymnasiums im Jahr 2010 müssen, zur Sicherstellung der Bauabwicklung,
Haushaltsmittel in Höhe von 178.720,98 € vom Produktsachkonto Ersteinrichtung auf das
Baubudget im Wege der Dringlichkeit umgeschichtet werden. Statt einer notwendigen BaukostenVeranschlagung von 3,0 Mio. € wurden im Ergebnis bisher lediglich 2.821.279,02 € im Finanzplan
der Stadt berücksichtigt.
Für die Ersteinrichtung stehen nach dieser Umschichtung noch 65.458,67 € zur Verfügung. Je
nach tatsächlicher Baukostenentwicklung ist dann im weiteren Fortgang des Jahres 2011 zu
prüfen, ob die über den vorgenannten Teilbetrag hinausgehenden Kosten der Ersteinrichtung
durch ergebnisneutrale Umschichtungen innerhalb der von der Bezirksregierung genehmigten
Dringlichkeitslisten 2011 gedeckt werden können. Sofern dies nicht möglich sein sollte, muss die
fehlerhafte Veranschlagung des Jahres 2010 durch eine Ausweitung der Dringlichkeitslisten 2011,
die der Genehmigung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung bedarf, berichtigt werden. Die
Gegenfinanzierung erfolgt in einem solchen Falle über die Bilanzposition "erhaltene Anzahlungen".
Aus Gründen der Dringlichkeit - die anstehenden Auftragsvergaben sind im Bau- und Feuerwehrausschuss am 29.06.2011 bereits beschlossen worden - soll das kürzere, nicht so zeitaufwändige Umschichtungsverfahren durchgeführt werden und die Möglichkeit der Ausweitung der
Dringlichkeitslisten 2011 lediglich als "ultima ratio" dienen. Diese Vorgehensweise ist mit der
Kommunalaufsicht beim Kreis Euskirchen abgestimmt worden.
Feststellungen:
Seite 2 von Ratsdrucksache 578-IX
a) Insgesamt bleibt das Budget der Baumaßnahme Erweiterung St. Michael-Gymnasium
gegenüber den dargelegten Kostenschätzungen (3,0 Mio. € Baukosten, 464.000 €
Ersteinrichtung) unverändert.
b) Der Haushaltsansatz für die Maßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ ist fehlerhaft.
c) Es ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 178.720,98 € zu Lasten der Maßnahme
„Ersteinrichtung Erweiterungsbau“ erforderlich, die wegen der Eilbedürftigkeit im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen ist.
d) Die Eilbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass die im Bau- und Feuerwehrausschuss
beschlossenen Aufträge unverzüglich zu erteilen sind. Andernfalls verzögert sich der
Baufortschritt, was insbesondere für die mit Mitteln des Konjunkturpaketes II finanzierte
Teilmaßnahme nicht absehbare Folgen beinhalten würde. Die Entscheidung kann daher nicht
bis in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.11 aufgeschoben werden.
e) Die Aufteilung der Baukosten zwischen den Teilmaßnahmen „Mehrzweckhalle St. MichaelGymnasium Konjunkturp. II“ und „Erweiterungsbau Gymnasium“ ist kurzfristig durchzuführen.
Zum Sachverhalt im Einzelnen:
Das Baubudget beträgt unverändert 3,0 Mio. €. Davon waren bereits im Haushaltsplan 2008
50.000 € als Planungskosten für Umbaumaßnahmen im St. Michael-Gymnasium veranschlagt, so
dass im Haushaltsplan 2009 für die Baumaßnahme noch 2.950.000 € zu veranschlagen waren.
Daneben enthielt der Haushalt 2009 einen ersten Ansatz für die Ersteinrichtung in Höhe von
100.000 €, der im Jahr 2010 um 364.000 € auf insgesamt 464.000 € angehoben wurde.
Durch die am 30.06.2009 eingetretene Nothaushaltssituation war die Maßnahme mit Blick auf den
Neubau der Mehrzweckhalle nur unter Inanspruchnahme von Konjunkturpaket II-Mitteln
umsetzbar. Deshalb musste eine Kostenaufteilung des Baubudgets erfolgen, in deren Zuge es
dann zu dem o. a. Veranschlagungsfehler kam. Aus dem Konjunkturpaket II wurden Mittel in Höhe
von 1.679.020 € für die Mehrzweckhalle verfügbar gemacht. Der städtische Eigenanteil für die
Teilmaßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ betrug danach insgesamt 1.320.980 €. Mit dem
Baubeginn erfolgten dann auch bereits Mittelabflüsse im Jahr 2009, die in der Veranschlagung der
Folgejahre zu berücksichtigen waren. So wurden im Jahr 2010 die Mittel des Konjunkturpaketes II
richtig, der städtische Eigenanteil für die Teilmaßnahme „Erweiterungsbau Gymnasium“ aber um
178.720,98 € zu niedrig (958.599 € statt 1.137.319,98 €) veranschlagt. Diesem Umstand ist
aufgrund der dringlich anstehenden Beauftragungen - zunächst - durch Umschichtung Rechnung
zu tragen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Sachlage ist am 01.07.2011 telefonisch mit der Kommunalaufsicht erörtert worden. Von dort
werden keine Bedenken gegen die Umschichtung von Mitteln der Teilmaßnahme „Ersteinrichtung“
zugunsten der Teilmaßnahme „Erweiterung SMG“ im Wege einer überplanmäßigen Auszahlung
erhoben. Der für Nothaushaltskommunen zulässige Kreditdeckel wird eingehalten, weil die
Deckung für die überplanmäßige Auszahlung innerhalb des Haushaltes erfolgt.
Die beschlossenen Aufträge können nach telefonischer Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
vom 04.07.2011 unmittelbar nach Erteilung der Dringlichkeitsentscheidung ausgeführt werden.
Einer schriftlich erteilten Duldung durch die Kommunalaufsicht bedarf es insoweit nicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Das Haushaltsvolumen wird durch die überplanmäßige Auszahlung nicht erhöht, weil die Deckung
innerhalb des Haushaltes erfolgt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Das Controlling solcher Maßnahmen ist zu verbessern. Hierzu wird es verwaltungsinterne
Abstimmungen geben.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 578-IX
Zu der überplanmäßigen Auszahlung gibt es keine Alternative. Sofern diese nicht beschlossen
wird, könnten erforderliche Baumaßnahmen nicht beauftragt werden. Die eintretenden
Verzögerungen würden die ordnungsgemäße Abwicklung der aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
geförderten Teilmaßnahme gefährden. Die Folge einer nicht fristgerechten Abwicklung wäre die
Rückzahlung dieser Mittel.
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
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7. Beschluss:
Entscheidung:
Die Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 178.720,98 €
zugunsten der Kostenstelle I 2171003 (Erweiterungsbau Gymnasium), die zu Lasten der
Kostenstelle I 2171004 (Ersteinricht. Erweiterungsbau) geht und damit innerhalb des laufenden
Haushaltes gedeckt wird, wird genehmigt.
Bad Münstereifel, den 04.07.2011
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Bürgermeister
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Stadtverordnete/r
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Stadtverordnete/r
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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
wird genehmigt.