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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
208 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.03.17, 11:01
Aktualisiert
07.03.17, 11:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 641 /X.L. Datum: 06.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 512): Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Die Antragsunterlagen wurden Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Mit der Bewilligung kann in den nächsten Wochen gerechnet werden. Basierend auf den bereits geführten Gesprächen mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sind im Rahmen der Antragsstellung neben der Freiraumgestaltung insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt worden:    Flutlichtanlage in LED-Technik Lärm- und Sichtschutz in Richtung Neubaugebiet G 14 Tennisheim/Sportlerheim (Sanitäreinrichtungen, Haustechnik etc.) Darüber hinaus wurden im Haushalt 2017 folgende Mittelveranschlagungen für die 1. Bauabschnitte vorgenommen: Bereich Freiraumgestaltung Sportzentrum einschließlich Erneuerung Flutlichtanlage sowie Lärm- und Sichtschutz Tennisheim/Sportlerheim (siehe oben) Einzahlungen 45.000,00 Euro Auszahlungen 50.000,00 Euro 15.000,00 Euro 18.000,00 Euro Des Weiteren wurde für die Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 am 24.10.2017 ein Informationstermin durchgeführt. Hierbei wurde das Planungskonzept einvernehmlich erläutert. Weiterhin wurde diesbezüglich folgendes abstimmt: 1. Bei der Erneuerung der Flutlichtanlage in LED Technik ist durch einen entsprechenden Einstrahlwinkel darauf zu achten, dass Lichtverschmutzungen vermieden werden. Die Maste (aus Holz) werden demnach eine Höhe von rund 16 m haben. 3 2. Laut Mitteilung des TÜV ist eine Lärmschutz- und Sichtschutzwand grundsätzlich entbehrlich. Um dennoch eine Entlastung für die Anwohner erreichen zu können, ist im Bepflanzungsstreifen zwischen Sportlatz und Neubaugebiet (nicht im Bereich Kleinspielfeld) eine Lärmschutz- und Sichtschutzwand aus Holz (Höhe = 2 m) anzulegen. 3. Der bestehende Nadelbaumbestand zwischen Sportplatz und Neubaugebiet (nicht im Bereich Kleinspielfeld) ist um 5 m bis 7 m auf eine Höhe von rund 12 m zu kappen. Aufgrund der Bestimmungen des Landschaftsgesetztes NRW bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes (Schneidearbeiten nur in der Zeit zwischen 01.10. und 28.02.) wurde die Kappung des bestehenden Nadelbaumbestandes zwischen Sportplatz und Neubaugebiet schon durchgeführt. Gleiches gilt für die Herstellung der erforderlichen Schneise für die Lärmschutz- und Sichtschutzwand. Um sämtliche Maßnahmen nun entsprechend weiterentwickeln zu können und im Hinblick auf die zu erwartende Bewilligung, sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Die Planungsleistungen können schon vor Bewilligung förderunschädlich vergeben werden. Zudem ist durch die oben genannten Haushaltsveranschlagungen eine Finanzierung sichergestellt. Die SG Sportfreunde 69 und der TC Nettersheim werden auch weiterhin in den Prozess eng mit eingebunden. Zur Finanzierung des Eigenanteils werden bei der späteren Umsetzung Eigenleistungen der beiden Vereine erforderlich sein. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister