Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
143 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
31.07.17, 19:09
Aktualisiert
31.07.17, 19:09
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Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 31.07.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 13.07.2017 um 18:01 Uhr
19
Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - ehemalige
Hauptschule - Ortsteil Nörvenich - sowie 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
407/2017
Einstimmiger Beschluss:
a) über die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage
Frühzeitige Beteiligung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich sowie
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich und
beschließt nach durchgeführter Abwägung Folgendes:
Bürgerbeteiligung am 12.12.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Fußgängerüberwege sind im Flächennutzungsplan nicht regelbar.
Die Sondernutzung von Bushaltestellen ist im Flächennutzungsplanverfahren nicht
regelbar.
Der Flächennutzungsplan setzt keine Stellplätze fest; es wird auf das
Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Die Anregungen zu zusätzlichen Anpflanzungen werden wie folgt bereits berücksichtigt:
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplanes werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 –
ehemalige Hauptschule – in der Gestalt berücksichtig, dass auf der linken Uferseite des
Neffelbaches zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem
Neffelbach Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein
Uferstreifen von mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird.
Hierdurch ist der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplanes zur Erreichung
des guten ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. Des Weiteren wird eine
zusätzliche Fläche hinter der bestehenden Grillhütte als Kompensationsfläche entwickelt.
(Kompensationsfläche II im LBP).
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Feuerwehrzufahrten zu
Kenntnis zu nehmen. Feuerwehrzufahrten sind im Flächennutzungsplan nicht regelbar. Der
Hinweis wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
Bürgerbeteiligung am 03.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen zum Verkehrsaufkommen zu
beachten und alle anderen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Da der Einkaufsverkehr frühzeitig vom Kastanienweg auf den Netto-Parkplatz abgeleitet
wird und der Fußweg von der Seniorenanlage von Norden zum Netto geführt wird, werden
keine Konflikte erwartet. Die Verkehrsabläufe werden in der Planung entsprechend
beachtet. Die Hinweise hierzu werden zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur Beachtung der Belange gehbehinderter Menschen wird bei der weiteren
Ausbauplanung beachtet.
Die Bauleitplanung wurde im Amtsblatt der Gemeinde ausreichend und gesetzkonform
angekündigt.
Eine Gefahr durch den Bau des Nettomarktes wird nicht gesehen, da auf den kurzen
Strecken nur sehr langsam gefahren werden kann und der wesentliche Schülerverkehr über
die Straße „In den Benden“ abgewickelt werden kann.
Die Anzahl notwendiger Stellplätz wurde für den Nettomarkt, die Schule und die
Seniorenanlage getrennt ermittelt und in die Planung entsprechend eingebracht. Es werden
an den unterschiedlichen Standorten ausreichend private Stellplätze vorgesehen.
Die ehemalige Pausenhoffläche wurde zwar zwischenzeitlich auch als Schulhof genutzt, sie
wird in Zukunft jedoch Teil der Seniorenanlage. Eine Beeinträchtigung des
Schulunterrichtes der Grundschule entsteht dadurch nicht.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die Anregungen wurden beachtet. Es wurde ein gemeinsames Verkehrsgutachten
erarbeitet, das die Verkehre des Nettomarktes und der Seniorenanlage berücksichtigt. Es
zeigt sich dabei, dass keine Probleme zu erwarten sind.
Der Investor der geplanten Anlage betreibt seit vielen Jahren eine Einrichtung in Düren und
d verschiedene weitere Einrichtungen. Er verfügt deshalb über eine große Erfahrung beim
Betrieb derartiger Einrichtungen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie führen
nicht zu Änderungen in der Planung.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die Anlagen der Alten Mühle liegen nicht im Geltungsbereich der 2. Änderung des
Bebauungsplanes. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen
jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Offenlage
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass während der Offenlage keine
Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern zur 16. Änderung des
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
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Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich sowie zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich – eingegangen sind.
b) über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der
Offenlage
Frühzeitige Beteiligung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger
öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nörvenich und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – ehemalige
Hauptschule - Ortsteil Nörvenich –- mitgeteilt haben, dass keine Anregungen, Bedenken
und Hinweise vorgebracht werden:
T1
T3
T 16
T 25
T 33
T 50
T 58
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 14.02.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 02.02.2017
LVR Dezernat 3, Köln, Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB,
03.02.2107
Industrie- und Handelskammer, 21.02.2017
Gemeinde Merzenich, 01.02.2017
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 06.02.2017
Wasserverband Eifel-Rur, 01.02.2017
PLEDOC GmbH, 01.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nörvenich und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – ehemalige
Hauptschule - Ortsteil Nörvenich –- nach durchgeführter Abwägung Folgendes:
T1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 28.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu
beachten.
Der 5 m breite Uferrandstreifen wird von baulichen Anlagen frei gehalten.
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige
Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches
zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach
Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von
mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der
Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten
ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt.
T1 Bezirksregierung Köln, 02.03.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Bedenken zur Kenntnis zu nehmen.
Bei der Planung von, durch die 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 -ehemalige
Hauptschule- Ortsteil Nörvenich - erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, wurde die
Entwicklung von auetypischen Gehölzstrukturen angestrebt, um die herausragende
Bedeutung der Neffelbachaue und ihrer Gehölzbestände im Verbundkorridor (VBK 5105013) funktional zu stärken. Daher werden alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
vollständig in der Neffelbachaue umgesetzt und einer weiteren Einengung der Aue
entgegengewirkt.
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
Seite 3
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige
Hauptschule - berücksichtigt (vgl. T 1, Dez. 54 BR Köln). Der Platzbedarf für die Planungen
des Umsetzungsfahrplans und somit der Wiederherstellung des guten ökologischen
Zustandes des Gewässers wird hierdurch berücksichtigt.
T 2 Kreis Düren, 28.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Zu Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung/Entwässerungskonzept:
Im März 2017 wurde ein neuer wasserrechtlicher Antrag für die Einleitung von
Niederschlagswasser in den Neffelbach mit den erforderlichen Unterlagen und der
Darstellung der aktuellen Situation bei der unteren Wasserbehörde durch das
Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt eingereicht.
Hinsichtlich der Entwässerung verlaufen zwei Entwässerungstrassen im Trennsystem an
den Grundstücksgrenzen. Da an das Kanalsystem im Kastanienweg nicht angeschlossen
werden kann, wird die Entwässerung an die im Trennsystem verlaufenden Kanäle in der
Trasse Sportplatz / Turnhalle oder In den Benden angeschlossen. Auf diese Weise
kann das Niederschlagswasser problemlos abgeleitet werden. Allerdings wird der
Einleitung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet, die in das Kanalsystem
eingebaut wird.
Eine zusätzliche Versiegelung der Fläche erfolgt nicht. Bislang war das Grundstück bei
einer Gesamtgröße von 7.399 m² zu 78 % (5.739 m²) versiegelt. Bei der künftigen Bebauung
/ Nutzung ist das Grundstück zu 70 % (5.159 m²) versiegelt.
Zu Uferrandstreifen: Die Hinweise zu § 31 Landeswassergesetz in der Fassung vom Juli
2016 werden beachtet, der 5 m breite Uferrandstreifen wird von baulichen Anlagen frei
gehalten.
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige
Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches
zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach
Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von
mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der
Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten
ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. Sollte die untere Wasserbehörde
hierzu noch einer weiteren Abstimmung bedürfen, kann diese jederzeit durchgeführt
werden.
Die Hinweise zum Grundwasserstand im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen.
Zu Immissionsschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Immissionen sind eine Sportanlage nördlich des Plangebietes und die
Sporthalle westlich des Plangebietes zu berücksichtigen. Die Sportanlage liegt ca. 60 m
entfernt von den neuen Wohneinrichtungen und damit in angemessener Entfernung. Bei der
Sporthalle handelt es sich ausschließlich um Veranstaltungen innerhalb des Gebäudes, die
unzulässige Immissionen nicht wirksam werden lassen. Des Weiteren liegt eine Grillhütte
nördlich des Plangebietes, durch die Störungen der Nachtruhe denkbar sind. Hierbei
handelt es sich jedoch um eine komplett verschließbare Hütte, so dass diese nur dann
genutzt werden kann, wenn sie offiziell von der Gemeinde angemietet wird und die
Gemeinde den Schlüssel übergibt. Die Gemeinde stellt auch bisher schon sicher, dass die
Anzahl der Vermietungen pro Jahr die maximale Anzahl der in den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze von Anwohnern vor Freizeitlärm festgelegten Werte niemals
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
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übersteigt. Die Gemeinde Nörvenich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
hinsichtlich der von der Nutzung der Grillhütte ausgehenden Lärmemissionen auch in
Zukunft sicherstellen.
Zu Bodenschutz und Abgrabungen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen.
Zu Natur und Landschaft: Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum
Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP.
Der Hinweis auf die im FNP dargestellten „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird zur Kenntnis genommen.
T 3 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 01.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen
Der Hinweis ist im Bebauungsplan berücksichtigt und dort als Hinweis Ziffer 3.7.1
enthalten.
T 3 LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 15.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen.
Die beschriebenen Denkmale befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes. Da sie jedoch in der engeren Umgebung des Plangebietes liegen,
wurden im Rahmen der Planungen und Abstimmungen die substanziellen, sensoriellen und
funktionalen Auswirkungen der Planung auf die genannten Denkmäler geprüft und
abgestimmt. Mögliche sensorielle Beeinträchtigungen des Schlosses durch die neuen
Baukörper waren Gegenstand von Beratungsgesprächen zwischen der Gemeinde
Nörvenich und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Lage und Höhe der
Neubauten wurden entsprechend dem Abstimmungsstand angepasst und entsprechend im
Bebauungsplan festgesetzt.
Da die Parkanlagen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, und
auch die Wegebeziehungen im Schlosspark nicht gestört werden, sind keine negativen
Auswirkungen auf das Denkmal Nr. 79 zu erkennen.
Anhand historischer Pläne und Luftbilder des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
ist erkennbar, dass die Schlossanlage immer den nach Nordosten freien Landschaftsblick
auf die Neffelbachaue hatte. Diese wichtige historische Blickbeziehung bleibt ungestört
erhalten, es werden hier die Flächen freigehalten von Baugebieten und überbaubaren
Flächen.
In der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechende Erläuterungen zum
Denkmalschutz gegeben.
Insofern wird davon ausgegangen, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Planung
berücksichtigt werden. Den Anregungen wurde mit den Untersuchungen und
Abstimmungen gefolgt.
T11 Landwirtschaftskammer NRW, 17.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 14 Bezirksregierung Arnsberg, 07.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der
Hinweis ist im Bebauungsplan unter Ziffer 3.7.12 enthalten.
T 21 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 20.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen. Der Hinweis
ist im Bebauungsplan enthalten.
T 38
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 06.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen. Er ist als
Ziffer 3.7.12 im Bebauungsplan enthalten.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
Seite 5
T 45 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 31.01.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 51 NABU Kreisverband Düren, 27.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor
und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP.
T 61 BUND – Kreisgruppe Düren, 22.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor
und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP.
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 -cehemalige
Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches
zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach
Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von
mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der
Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten
ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt.
Zur verkehrlichen Anbindung und Ausrichtung der Dächer: Die verkehrliche Anbindung der
Seniorenanlage erfolgt fast ausschließlich über die Straße In den Benden, sodass Konflikte
und Überlastungen am Kastanienweg nicht gesehen werden.
Die Dächer werden als Flachdächer vorgesehen, auf denen Solaranlagen möglich sind.
T 63 Westnetz GmbH, 06.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 64 Amt 61 – Kreisentwicklung und –straßen, 28.02.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen durch Festsetzungen im
Bebauungsplan zu folgen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Zu Wasserwirtschaft: Hinsichtlich der Entwässerung verlaufen zwei Entwässerungstrassen
im Trennsystem an den Grundstücksgrenzen. Da an das Kanalsystem im Kastanienweg
nicht angeschlossen werden kann, wird die Entwässerung an die im Trennsystem
verlaufenden Kanäle in der Trasse Sportplatz / Turnhalle oder In den Benden
angeschlossen. Auf diese Weise kann das Niederschlagswasser problemlos abgeleitet
werden.
Allerdings wird der Einleitung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet, die in
das Kanalsystem eingebaut wird.
Zu Uferrandstreifen: Die Anregungen werden berücksichtigt. Im Bebauungsplan erfolgen
Festsetzungen zur Freihaltung des 5 m breiten Uferrandstreifens von Bebauung.
Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des
Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am
21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der
Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr
Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des
Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige
Hauptschule - berücksichtigt (vgl. T 1, Dez. 54 BR Köln). Der Platzbedarf für die Planungen
des Umsetzungsfahrplans und somit der Wiederherstellung des guten ökologischen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
Seite 6
Zustandes des Gewässers wird hierdurch berücksichtigt.
Zu Immissionsschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Immissionen sind eine Sportanlage nördlich des Plangebietes und die
Sporthalle westlich des Plangebietes zu berücksichtigen. Die Sportanlage liegt ca. 60 m
entfernt von den neuen Wohneinrichtungen und damit in angemessener Entfernung. Bei der
Sporthalle handelt es sich ausschließlich um Veranstaltungen innerhalb des Gebäudes, die
unzulässige Immissionen nicht wirksam werden lassen. Des Weiteren liegt eine Grillhütte
nördlich des Plangebietes, durch die Störungen der Nachtruhe denkbar sind. Hierbei
handelt es sich jedoch um eine komplett verschließbare Hütte, so dass diese nur dann
genutzt werden kann, wenn sie offiziell von der Gemeinde angemietet wird und die
Gemeinde den Schlüssel übergibt. Die Gemeinde stellt auch bisher schon sicher, dass die
Anzahl der Vermietungen pro Jahr die maximale Anzahl der in den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze von Anwohnern vor Freizeitlärm festgelegten Werte niemals
übersteigt. Die Gemeinde Nörvenich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
hinsichtlich der von der Nutzung der Grillhütte ausgehenden Lärmemissionen auch in
Zukunft sicherstellen.
Zu Bodenschutz und Abgrabungen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen.
Zu Natur und Landschaft: Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum
Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP.
Der Hinweis auf die im FNP dargestellten „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird zur Kenntnis genommen.
Offenlage
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger
öffentlicher Belange während der Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nörvenich sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 ehemalige Hauptschule – Ortsteil Nörvenich – mitgeteilt haben, dass keine Anregungen,
Bedenken und Hinweise vorgebracht werden:
T1
T3
T7
T8
T9
T10
T11
T 16
T 22
T 25
T 31
T 33
T 50
T 58
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 27.06.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 26.06.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 04.07.2017
Landschaftsverband Rheinland, 12.06.2017
Vodafone D2 GmbH, mit Schreiben vom 13.06.2017
E-Plus Mobilfunk GmbH -Hauptverwaltung-, 05.07.2017
Unitymedia NRW GmbH, 30.06.2017
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 05.07.2017
Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren – , 09.06.2017
Industrie- und Handelskammer, 29.06.2017
Erftverband, 31.05.2017
Gemeinde Merzenich, 09.06.2017
DB Services Immobilien GmbH, 07.06.2017
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 14.06.2017
Wasserverband Eifel-Rur, 31.05.2017
PLEDOC GmbH, 01.06.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange während der Offenlage zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 4 - ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich - nach
durchgeführter Abwägung Folgendes:
T2
Kreis Düren, 06.07.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Den Anregungen wurde - soweit erforderlich
im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan G4, 2. Änderung - Rechnung getragen,
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
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Planänderungen ergeben sich hierdurch nicht.
Wasserwirtschaft:
Die Kompensationsmaßnahmen am Neffelbach wurden im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan durch das Fachbüro
erarbeitet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Es wurde dabei festgestellt, dass
sich durch die Maßnahmen zusätzliche naturnahe Habitate ergeben, die zu einer
Verbesserung des Fließgewässerumfeldes beitragen werden. Im Rahmen der vorgesehenen
und abgestimmten Ausbaumaßnahmen wird das beauftragte Fachbüro die Maßnahmen
weiter begleiten und die Gewässerentwicklung in diesem Teilabschnitt aufzeigen und
bewerten.
Immissionsschutz:
Um der Anregung Rechnung zu tragen, wurde eine zusätzliche Stellungnahme Schallschutz
zum Bebauungsplan G4, 2. Änderung erarbeitet (Kempen Krause Ingenieure GmbH,
29.05.2017). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Tennisplätze durch die
vorhandenen Abstände Schallleistungspegel unterhalb der zulässigen Richtwerte liegen.
Der sich in der Nähe befindende Gummiplatz ist derzeit aufgrund schwerer Schäden
gesperrt und wird sobald die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen zurückgebaut.
Hinsichtlich der Grillhütte wird ermittelt, dass durch die Vermietungsgrundsätze der
Gemeinde die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Insofern werden die Anregungen
nach einer erneuten Prüfung befolgt. Die Ergebnisse der zusätzlichen Stellungnahme
zeigen, dass alle Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Eine Änderung der Planung ist
somit nicht erforderlich.
Bodenschutz:
Die Eingriffe in den Boden sind im landschaftspflegerischen Begleitplan zum
Bebauungsplan G4, 2. Änderung unter Ziffer 4.1 bearbeitet. Es ist dabei zu berücksichtigen,
dass durch die bestehende Bebauung und Versiegelung bereits sehr große Teile
anthropogen überformt sind. Die Eingriffe werden in dem Begleitplan ermittelt und in das
Verfahren integriert. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden mit der
Fachbehörde abgestimmt. Insofern wurde den Anregungen im Verfahren Rechnung
getragen. Mit Mail vom 09.05.2017 wurden Lagepläne mit der Übersicht über die versiegelte
Fläche (Bestand bzw. Neubau) an das Umweltamt gesendet. Diese zeigen, dass zu Beginn
eine höhere Flächenversiegelung vorhanden ist, als nach der Maßnahme.
Abgrabungen:
Der Hinweis, dass keine Belange betroffen sind, wird zur Kenntnis genommen.
Natur und Landschaft:
Da die abgestimmten und beschrieben Maßnahmen des UB, LBP, der ASP und FFHVorprüfung wie vereinbart umgesetzt werden, werden keine Bedenken vorgetragen. Dieses
wird zur Kenntnis genommen.
T4
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 07.07.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Die Hinweise werden beachtet, es wird ein
Hinweis im Bebauungsplan zur Bodendenkmalpflege und zur Beteiligung des LVR bei der
weiteren Ausführungsplanung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Da die Reste der historischen Stadtbefestigung südlich des Plangebietes lokalisiert worden
sind, werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Um Konflikte mit der
Bodendenkmalpflege zu vermeiden, wird ein Hinweis zur Beteiligung des LVR bei der
weiteren Ausführungsplanung in den Bebauungsplan aufgenommen.
T 15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 06.06.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Den Anregungen wird bereits im
Bebauungsplan gefolgt.
Durch die unmittelbare Nähe zum Neffelbach ist fachlich selbstverständlich, dass
wasserbeeinflusste Böden den Baugrund für die Planfläche bilden. Insofern erübrigt sich
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
Seite 8
ein besonderer Hinweis. Trotzdem werden im Bebauungsplan Hinweise zu den
Baugrundverhältnissen und zum Grundwasser gegeben. Den Anregungen wird damit
bereits gefolgt.
T 22 Erftverband, 31.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
T 38 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 06.02.2017
Der Hinweis ist als Hinweis Ziffer 3.7.12 im Bebauungsplan enthalten. Der Rat der Gemeinde
Nörvenich beschließt den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
T 45 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 30.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 63 Westnetz GmbH, 30.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan G 4 ehemalige Hauptschule, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich
– sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, bestehend
aus Planzeichnung und Text sowie der Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans G 4 ehemalige Hauptschule, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich - sowie der
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, ergibt sich aus den
beigefügten Planunterlagen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017
Seite 9