Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich - sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
143 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
31.07.17, 19:09
Aktualisiert
31.07.17, 19:09

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 31.07.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 13.07.2017 um 18:01 Uhr 19 Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich - sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 407/2017 Einstimmiger Beschluss: a) über die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage Frühzeitige Beteiligung Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich und beschließt nach durchgeführter Abwägung Folgendes: Bürgerbeteiligung am 12.12.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Fußgängerüberwege sind im Flächennutzungsplan nicht regelbar. Die Sondernutzung von Bushaltestellen ist im Flächennutzungsplanverfahren nicht regelbar. Der Flächennutzungsplan setzt keine Stellplätze fest; es wird auf das Bebauungsplanverfahren verwiesen. Die Anregungen zu zusätzlichen Anpflanzungen werden wie folgt bereits berücksichtigt: Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplanes werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – ehemalige Hauptschule – in der Gestalt berücksichtig, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplanes zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. Des Weiteren wird eine zusätzliche Fläche hinter der bestehenden Grillhütte als Kompensationsfläche entwickelt. (Kompensationsfläche II im LBP). Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Feuerwehrzufahrten zu Kenntnis zu nehmen. Feuerwehrzufahrten sind im Flächennutzungsplan nicht regelbar. Der Hinweis wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Bürgerbeteiligung am 03.11.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen zum Verkehrsaufkommen zu beachten und alle anderen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da der Einkaufsverkehr frühzeitig vom Kastanienweg auf den Netto-Parkplatz abgeleitet wird und der Fußweg von der Seniorenanlage von Norden zum Netto geführt wird, werden keine Konflikte erwartet. Die Verkehrsabläufe werden in der Planung entsprechend beachtet. Die Hinweise hierzu werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Beachtung der Belange gehbehinderter Menschen wird bei der weiteren Ausbauplanung beachtet. Die Bauleitplanung wurde im Amtsblatt der Gemeinde ausreichend und gesetzkonform angekündigt. Eine Gefahr durch den Bau des Nettomarktes wird nicht gesehen, da auf den kurzen Strecken nur sehr langsam gefahren werden kann und der wesentliche Schülerverkehr über die Straße „In den Benden“ abgewickelt werden kann. Die Anzahl notwendiger Stellplätz wurde für den Nettomarkt, die Schule und die Seniorenanlage getrennt ermittelt und in die Planung entsprechend eingebracht. Es werden an den unterschiedlichen Standorten ausreichend private Stellplätze vorgesehen. Die ehemalige Pausenhoffläche wurde zwar zwischenzeitlich auch als Schulhof genutzt, sie wird in Zukunft jedoch Teil der Seniorenanlage. Eine Beeinträchtigung des Schulunterrichtes der Grundschule entsteht dadurch nicht. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Anregungen wurden beachtet. Es wurde ein gemeinsames Verkehrsgutachten erarbeitet, das die Verkehre des Nettomarktes und der Seniorenanlage berücksichtigt. Es zeigt sich dabei, dass keine Probleme zu erwarten sind. Der Investor der geplanten Anlage betreibt seit vielen Jahren eine Einrichtung in Düren und d verschiedene weitere Einrichtungen. Er verfügt deshalb über eine große Erfahrung beim Betrieb derartiger Einrichtungen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie führen nicht zu Änderungen in der Planung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Anlagen der Alten Mühle liegen nicht im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Flächen liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Offenlage Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern zur 16. Änderung des Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 2 Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich – eingegangen sind. b) über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage Frühzeitige Beteiligung Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich –- mitgeteilt haben, dass keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht werden: T1 T3 T 16 T 25 T 33 T 50 T 58 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 14.02.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 02.02.2017 LVR Dezernat 3, Köln, Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, 03.02.2107 Industrie- und Handelskammer, 21.02.2017 Gemeinde Merzenich, 01.02.2017 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 06.02.2017 Wasserverband Eifel-Rur, 01.02.2017 PLEDOC GmbH, 01.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich –- nach durchgeführter Abwägung Folgendes: T1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 28.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Der 5 m breite Uferrandstreifen wird von baulichen Anlagen frei gehalten. Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. T1 Bezirksregierung Köln, 02.03.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Bedenken zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Planung von, durch die 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 -ehemalige Hauptschule- Ortsteil Nörvenich - erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, wurde die Entwicklung von auetypischen Gehölzstrukturen angestrebt, um die herausragende Bedeutung der Neffelbachaue und ihrer Gehölzbestände im Verbundkorridor (VBK 5105013) funktional zu stärken. Daher werden alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vollständig in der Neffelbachaue umgesetzt und einer weiteren Einengung der Aue entgegengewirkt. Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 3 Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige Hauptschule - berücksichtigt (vgl. T 1, Dez. 54 BR Köln). Der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans und somit der Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers wird hierdurch berücksichtigt. T 2 Kreis Düren, 28.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zu Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung/Entwässerungskonzept: Im März 2017 wurde ein neuer wasserrechtlicher Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Neffelbach mit den erforderlichen Unterlagen und der Darstellung der aktuellen Situation bei der unteren Wasserbehörde durch das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt eingereicht. Hinsichtlich der Entwässerung verlaufen zwei Entwässerungstrassen im Trennsystem an den Grundstücksgrenzen. Da an das Kanalsystem im Kastanienweg nicht angeschlossen werden kann, wird die Entwässerung an die im Trennsystem verlaufenden Kanäle in der Trasse Sportplatz / Turnhalle oder In den Benden angeschlossen. Auf diese Weise kann das Niederschlagswasser problemlos abgeleitet werden. Allerdings wird der Einleitung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet, die in das Kanalsystem eingebaut wird. Eine zusätzliche Versiegelung der Fläche erfolgt nicht. Bislang war das Grundstück bei einer Gesamtgröße von 7.399 m² zu 78 % (5.739 m²) versiegelt. Bei der künftigen Bebauung / Nutzung ist das Grundstück zu 70 % (5.159 m²) versiegelt. Zu Uferrandstreifen: Die Hinweise zu § 31 Landeswassergesetz in der Fassung vom Juli 2016 werden beachtet, der 5 m breite Uferrandstreifen wird von baulichen Anlagen frei gehalten. Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. Sollte die untere Wasserbehörde hierzu noch einer weiteren Abstimmung bedürfen, kann diese jederzeit durchgeführt werden. Die Hinweise zum Grundwasserstand im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen. Zu Immissionsschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Immissionen sind eine Sportanlage nördlich des Plangebietes und die Sporthalle westlich des Plangebietes zu berücksichtigen. Die Sportanlage liegt ca. 60 m entfernt von den neuen Wohneinrichtungen und damit in angemessener Entfernung. Bei der Sporthalle handelt es sich ausschließlich um Veranstaltungen innerhalb des Gebäudes, die unzulässige Immissionen nicht wirksam werden lassen. Des Weiteren liegt eine Grillhütte nördlich des Plangebietes, durch die Störungen der Nachtruhe denkbar sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine komplett verschließbare Hütte, so dass diese nur dann genutzt werden kann, wenn sie offiziell von der Gemeinde angemietet wird und die Gemeinde den Schlüssel übergibt. Die Gemeinde stellt auch bisher schon sicher, dass die Anzahl der Vermietungen pro Jahr die maximale Anzahl der in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Anwohnern vor Freizeitlärm festgelegten Werte niemals Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 4 übersteigt. Die Gemeinde Nörvenich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der von der Nutzung der Grillhütte ausgehenden Lärmemissionen auch in Zukunft sicherstellen. Zu Bodenschutz und Abgrabungen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Zu Natur und Landschaft: Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP. Der Hinweis auf die im FNP dargestellten „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird zur Kenntnis genommen. T 3 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 01.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen Der Hinweis ist im Bebauungsplan berücksichtigt und dort als Hinweis Ziffer 3.7.1 enthalten. T 3 LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 15.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Die beschriebenen Denkmale befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Da sie jedoch in der engeren Umgebung des Plangebietes liegen, wurden im Rahmen der Planungen und Abstimmungen die substanziellen, sensoriellen und funktionalen Auswirkungen der Planung auf die genannten Denkmäler geprüft und abgestimmt. Mögliche sensorielle Beeinträchtigungen des Schlosses durch die neuen Baukörper waren Gegenstand von Beratungsgesprächen zwischen der Gemeinde Nörvenich und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Lage und Höhe der Neubauten wurden entsprechend dem Abstimmungsstand angepasst und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Da die Parkanlagen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, und auch die Wegebeziehungen im Schlosspark nicht gestört werden, sind keine negativen Auswirkungen auf das Denkmal Nr. 79 zu erkennen. Anhand historischer Pläne und Luftbilder des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist erkennbar, dass die Schlossanlage immer den nach Nordosten freien Landschaftsblick auf die Neffelbachaue hatte. Diese wichtige historische Blickbeziehung bleibt ungestört erhalten, es werden hier die Flächen freigehalten von Baugebieten und überbaubaren Flächen. In der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechende Erläuterungen zum Denkmalschutz gegeben. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Planung berücksichtigt werden. Den Anregungen wurde mit den Untersuchungen und Abstimmungen gefolgt. T11 Landwirtschaftskammer NRW, 17.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 14 Bezirksregierung Arnsberg, 07.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis ist im Bebauungsplan unter Ziffer 3.7.12 enthalten. T 21 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 20.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen. Der Hinweis ist im Bebauungsplan enthalten. T 38 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 06.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zu berücksichtigen. Er ist als Ziffer 3.7.12 im Bebauungsplan enthalten. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 5 T 45 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 31.01.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 51 NABU Kreisverband Düren, 27.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP. T 61 BUND – Kreisgruppe Düren, 22.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP. Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 -cehemalige Hauptschule - in der Gestalt berücksichtigt, dass auf der linken Uferseite des Neffelbaches zwischen der Trasse des dort verlaufenden Hauptsammlers und dem Neffelbach Ufergehölze angepflanzt werden können und auf der rechten Uferseite ein Uferstreifen von mehr als 10 m Breite für Aufweitungen des Gewässers frei gehalten wird. Hierdurch ist der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes des Gewässers berücksichtigt. Zur verkehrlichen Anbindung und Ausrichtung der Dächer: Die verkehrliche Anbindung der Seniorenanlage erfolgt fast ausschließlich über die Straße In den Benden, sodass Konflikte und Überlastungen am Kastanienweg nicht gesehen werden. Die Dächer werden als Flachdächer vorgesehen, auf denen Solaranlagen möglich sind. T 63 Westnetz GmbH, 06.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 64 Amt 61 – Kreisentwicklung und –straßen, 28.02.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu folgen und die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zu Wasserwirtschaft: Hinsichtlich der Entwässerung verlaufen zwei Entwässerungstrassen im Trennsystem an den Grundstücksgrenzen. Da an das Kanalsystem im Kastanienweg nicht angeschlossen werden kann, wird die Entwässerung an die im Trennsystem verlaufenden Kanäle in der Trasse Sportplatz / Turnhalle oder In den Benden angeschlossen. Auf diese Weise kann das Niederschlagswasser problemlos abgeleitet werden. Allerdings wird der Einleitung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet, die in das Kanalsystem eingebaut wird. Zu Uferrandstreifen: Die Anregungen werden berücksichtigt. Im Bebauungsplan erfolgen Festsetzungen zur Freihaltung des 5 m breiten Uferrandstreifens von Bebauung. Zur Berücksichtigung der im Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach unterhalb des Schlosses Nörvenich vorgesehene Maßnahme „Aufweitung des Gewässers“ hat am 21.03.2017 eine Abstimmung mit dem Erftverband (Frau Dipl.-Ing. Ruth Haltof) und der Gemeinde Nörvenich (Herr Strack) sowie dem Büro Ginster Landschaft + Umwelt (Herr Ginster) stattgefunden. Die Belange der vorgenannten Maßnahme des Umsetzungsfahrplans werden bei der 2. Änderung des Bebauungsplans G 4 - ehemalige Hauptschule - berücksichtigt (vgl. T 1, Dez. 54 BR Köln). Der Platzbedarf für die Planungen des Umsetzungsfahrplans und somit der Wiederherstellung des guten ökologischen Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 6 Zustandes des Gewässers wird hierdurch berücksichtigt. Zu Immissionsschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Immissionen sind eine Sportanlage nördlich des Plangebietes und die Sporthalle westlich des Plangebietes zu berücksichtigen. Die Sportanlage liegt ca. 60 m entfernt von den neuen Wohneinrichtungen und damit in angemessener Entfernung. Bei der Sporthalle handelt es sich ausschließlich um Veranstaltungen innerhalb des Gebäudes, die unzulässige Immissionen nicht wirksam werden lassen. Des Weiteren liegt eine Grillhütte nördlich des Plangebietes, durch die Störungen der Nachtruhe denkbar sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine komplett verschließbare Hütte, so dass diese nur dann genutzt werden kann, wenn sie offiziell von der Gemeinde angemietet wird und die Gemeinde den Schlüssel übergibt. Die Gemeinde stellt auch bisher schon sicher, dass die Anzahl der Vermietungen pro Jahr die maximale Anzahl der in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Anwohnern vor Freizeitlärm festgelegten Werte niemals übersteigt. Die Gemeinde Nörvenich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der von der Nutzung der Grillhütte ausgehenden Lärmemissionen auch in Zukunft sicherstellen. Zu Bodenschutz und Abgrabungen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Zu Natur und Landschaft: Der LBP und die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan liegen inzwischen vor und gelten gleichermaßen für die Änderung des FNP. Der Hinweis auf die im FNP dargestellten „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ wird zur Kenntnis genommen. Offenlage Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger öffentlicher Belange während der Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich sowie zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 ehemalige Hauptschule – Ortsteil Nörvenich – mitgeteilt haben, dass keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht werden: T1 T3 T7 T8 T9 T10 T11 T 16 T 22 T 25 T 31 T 33 T 50 T 58 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 27.06.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 26.06.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 04.07.2017 Landschaftsverband Rheinland, 12.06.2017 Vodafone D2 GmbH, mit Schreiben vom 13.06.2017 E-Plus Mobilfunk GmbH -Hauptverwaltung-, 05.07.2017 Unitymedia NRW GmbH, 30.06.2017 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 05.07.2017 Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren – , 09.06.2017 Industrie- und Handelskammer, 29.06.2017 Erftverband, 31.05.2017 Gemeinde Merzenich, 09.06.2017 DB Services Immobilien GmbH, 07.06.2017 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 14.06.2017 Wasserverband Eifel-Rur, 31.05.2017 PLEDOC GmbH, 01.06.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 - ehemalige Hauptschule - Ortsteil Nörvenich - nach durchgeführter Abwägung Folgendes: T2 Kreis Düren, 06.07.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Den Anregungen wurde - soweit erforderlich im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan G4, 2. Änderung - Rechnung getragen, Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 7 Planänderungen ergeben sich hierdurch nicht. Wasserwirtschaft: Die Kompensationsmaßnahmen am Neffelbach wurden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan durch das Fachbüro erarbeitet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich durch die Maßnahmen zusätzliche naturnahe Habitate ergeben, die zu einer Verbesserung des Fließgewässerumfeldes beitragen werden. Im Rahmen der vorgesehenen und abgestimmten Ausbaumaßnahmen wird das beauftragte Fachbüro die Maßnahmen weiter begleiten und die Gewässerentwicklung in diesem Teilabschnitt aufzeigen und bewerten. Immissionsschutz: Um der Anregung Rechnung zu tragen, wurde eine zusätzliche Stellungnahme Schallschutz zum Bebauungsplan G4, 2. Änderung erarbeitet (Kempen Krause Ingenieure GmbH, 29.05.2017). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Tennisplätze durch die vorhandenen Abstände Schallleistungspegel unterhalb der zulässigen Richtwerte liegen. Der sich in der Nähe befindende Gummiplatz ist derzeit aufgrund schwerer Schäden gesperrt und wird sobald die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen zurückgebaut. Hinsichtlich der Grillhütte wird ermittelt, dass durch die Vermietungsgrundsätze der Gemeinde die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Insofern werden die Anregungen nach einer erneuten Prüfung befolgt. Die Ergebnisse der zusätzlichen Stellungnahme zeigen, dass alle Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Eine Änderung der Planung ist somit nicht erforderlich. Bodenschutz: Die Eingriffe in den Boden sind im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan G4, 2. Änderung unter Ziffer 4.1 bearbeitet. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass durch die bestehende Bebauung und Versiegelung bereits sehr große Teile anthropogen überformt sind. Die Eingriffe werden in dem Begleitplan ermittelt und in das Verfahren integriert. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden mit der Fachbehörde abgestimmt. Insofern wurde den Anregungen im Verfahren Rechnung getragen. Mit Mail vom 09.05.2017 wurden Lagepläne mit der Übersicht über die versiegelte Fläche (Bestand bzw. Neubau) an das Umweltamt gesendet. Diese zeigen, dass zu Beginn eine höhere Flächenversiegelung vorhanden ist, als nach der Maßnahme. Abgrabungen: Der Hinweis, dass keine Belange betroffen sind, wird zur Kenntnis genommen. Natur und Landschaft: Da die abgestimmten und beschrieben Maßnahmen des UB, LBP, der ASP und FFHVorprüfung wie vereinbart umgesetzt werden, werden keine Bedenken vorgetragen. Dieses wird zur Kenntnis genommen. T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 07.07.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Die Hinweise werden beachtet, es wird ein Hinweis im Bebauungsplan zur Bodendenkmalpflege und zur Beteiligung des LVR bei der weiteren Ausführungsplanung in den Bebauungsplan aufgenommen. Da die Reste der historischen Stadtbefestigung südlich des Plangebietes lokalisiert worden sind, werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Um Konflikte mit der Bodendenkmalpflege zu vermeiden, wird ein Hinweis zur Beteiligung des LVR bei der weiteren Ausführungsplanung in den Bebauungsplan aufgenommen. T 15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 06.06.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt: Den Anregungen wird bereits im Bebauungsplan gefolgt. Durch die unmittelbare Nähe zum Neffelbach ist fachlich selbstverständlich, dass wasserbeeinflusste Böden den Baugrund für die Planfläche bilden. Insofern erübrigt sich Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 8 ein besonderer Hinweis. Trotzdem werden im Bebauungsplan Hinweise zu den Baugrundverhältnissen und zum Grundwasser gegeben. Den Anregungen wird damit bereits gefolgt. T 22 Erftverband, 31.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. T 38 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 06.02.2017 Der Hinweis ist als Hinweis Ziffer 3.7.12 im Bebauungsplan enthalten. Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. T 45 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 30.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 63 Westnetz GmbH, 30.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan G 4 ehemalige Hauptschule, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich – sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie der Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans G 4 ehemalige Hauptschule, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich - sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, ergibt sich aus den beigefügten Planunterlagen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 Seite 9