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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
02.12.16, 11:01
Aktualisiert
02.12.16, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 598 /X.L. Datum: 01.12.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine Abpflanzung der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt. c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Begründung: Im Jahre 2009 wurde für die Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen in einer Größe von 28 x 14 m eine Baugenehmigung erteilt. Zwischenzeitlich liegt der Eifelgemeinde Nettersheim ein Antrag auf Erweiterung dieser Lagerhalle durch Anbau einer weiteren Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen und Erzeugnisse mit einer Größe von 42 x 18 m in westlicher Richtung vor. Die geplante Erweiterungshalle soll mit einer Firsthöhe von 8,15 m etwa 1,33 m die bestehende Halle überragen. Dem Antragsteller wurde bereits bei seinen vorherigen Bauanträgen die Privilegierung bestätigt. Seine landwirtschaftliche Betätigung findet ausschließlich durch Bewirtschaftung von Acker- und Weideflächen statt. Darüber hinaus betreibt der Antragsteller einen Lohnbetrieb. Da sich der gewählte Standort auf einem Hochplateau befindet, wird dieses Vorhaben eine negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zur Folge haben. Es sollte daher eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB nur unter der Auflage erfolgen, dass eine Eingrünung der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz gefordert wird. Aus dem beigefügten Planauszug ist der Standort des Erweiterungsbaus ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister