Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
02.12.16, 11:01
Aktualisiert
02.12.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 598 /X.L.
Datum: 01.12.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine
Abpflanzung der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt.
c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Begründung:
Im Jahre 2009 wurde für die Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche
Maschinen in einer Größe von 28 x 14 m eine Baugenehmigung erteilt.
Zwischenzeitlich liegt der Eifelgemeinde Nettersheim ein Antrag auf Erweiterung
dieser Lagerhalle durch Anbau einer weiteren Lagerhalle für landwirtschaftliche
Maschinen und Erzeugnisse mit einer Größe von 42 x 18 m in westlicher Richtung
vor. Die geplante Erweiterungshalle soll mit einer Firsthöhe von 8,15 m etwa
1,33 m die bestehende Halle überragen.
Dem Antragsteller wurde bereits bei seinen vorherigen Bauanträgen die Privilegierung bestätigt. Seine landwirtschaftliche Betätigung findet ausschließlich durch
Bewirtschaftung von Acker- und Weideflächen statt. Darüber hinaus betreibt der
Antragsteller einen Lohnbetrieb.
Da sich der gewählte Standort auf einem Hochplateau befindet, wird dieses Vorhaben eine negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zur Folge haben. Es
sollte daher eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1
BauGB nur unter der Auflage erfolgen, dass eine Eingrünung der Lagerhalle mit
landschaftstypischem Gehölz gefordert wird. Aus dem beigefügten Planauszug ist
der Standort des Erweiterungsbaus ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister