Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
91 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.07.17, 19:08
Aktualisiert
03.07.17, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 03.07.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 22.06.2017 um 18:01 Uhr
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Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld –
Rote Erde;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
396/2017
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und beschließt folgendes:
A. B., 28.06.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes wurde ein Schallgutachten erarbeitet, das den
Verfahrensunterlagen beigefügt ist. Es wird davon ausgegangen, dass dabei alle relevanten
Bestandssituationen in der weiteren Planung berücksichtigt wurden. Der Landesbetrieb Straßen
NRW wurde im Verfahren beteiligt. Die dort gemachten Auflagen wurden erfüllt. Die weiteren
Hinweise werden zur Kenntnis genommen
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern
öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen sind:
T1
T3
T16
T22
T25
T31
T33
T50
T58
T61
T63
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-, 02.05.2017
Landschaftsverband Rheinland, 24.04.2017
Industrie- und Handelskammer, 17.05.2017
Erftverband, 02.05.2017
Gemeinde Merzenich, 19.04.2017
Deutsche Bahn AG, 24.04.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 28.04.2017
Wasserverband Eifel-Rur, 18.04.2017
PLEdoc GmbH, 21.04.2017 und 24.04.2017
NABU – Kreisverband Düren, 22.05.2017
Westnetz GmbH, 19.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgten Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:
Kreisverwaltung Düren, 18.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis zum Bodenschutz wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der
Anregung wird gefolgt.
Zu Rechtl. Bauordnung und Wohnungswesen:
Bereits im Bestand wird der heute als Gartenbereich genutzte rückwärtige Grundstücksbereich
als Zufahrt und Zugang genutzt. Nach der vorliegenden Planung werden hier maximal 2
Wohneinheiten entstehen. Es ist also nicht der neue Zugang in ein Wohnquartier, von dem
nennenswerte Störungen ausgehen können, sondern nur die Erschließung von zwei
Wohnungen mit entsprechend sehr geringem Autoverkehr. Nachhaltige Störungen der
Ruhebereiche werden hier nicht gesehen.
Zu Bodenschutz:
Die Informationen zum Boden werden als Hinweis, dass sich innerhalb des Planungsgebietes
die Altablagerung Nö 3490 befindet, in den Bebauungsplan aufgenommen und damit
berücksichtigt.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 28.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 16.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung insofern zu folgen, dass ein
Hinweis zum Schutz der Richtfunktrasse in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Da es sich bei der Richtfunktrasse um eine raumbedeutsame Richtfunkstrecke handelt, wird
ein Hinweis zur Beachtung in den Bebauungsplan aufgenommen, da dieses vorrangig nur
die Bauphase und nicht die im Plan festgesetzten Höhen betrifft.
Bezirksregierung Arnsberg, 03.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Es werden folgende
Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet über den auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeldern „Horrem 33“befindet, welches Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft
ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsbereich nach vorliegenden Unterlagen von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohleabbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Außerdem ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Grundwasserabsenkungen und einem späteren
Grundwasserwiederanstieg bedingte Bodenbewegungen möglich sind. Diese können bei
bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Mit diesen Hinweisen im Bebauungsplan wird den Anregungen gefolgt.
Die Hinweise werden in die textlichen Festsetzungen als Hinweise aufgenommen. Der
Erftverband wurde in der Trägerbeteiligung berücksichtigt.
T15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 05.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen. Hinweise zum
Schutz des Mutterbodens und zur Erdbebengefährdung sind bereits in den textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten
Gemeinde Nörvenich – Ordnungsamt – Kampfmittel, 28.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen.
Da von den Kampfmitteln immer wieder Gefahren ausgehen, wurde bereits ein Hinweis in
den Bebauungsplan zum Vorgehen bei Kampfmittelfunden aufgenommen. Den Anregungen
wurde damit bereits entsprochen.
T 45 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – StraßenNRW, 25.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie wurden bereits insofern befolgt, als das
ein Schallgutachten mögliche Verkehrsimmissionen durch die geplante Ortsumgehung
ermittelt hat und hierzu entsprechende Planungsanforderungen definiert hat. Diese sind im
Bebauungsplan enthalten.
c)
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 22.06.2017
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Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde –
bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung hierzu als Satzung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld –
Rote Erde – ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Gegenstand des Beschlusses ist.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 22.06.2017
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