Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
91 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.07.17, 19:08
Aktualisiert
03.07.17, 19:08
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 03.07.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 22.06.2017 um 18:01 Uhr 6 Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 396/2017 Einstimmiger Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und beschließt folgendes: A. B., 28.06.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes wurde ein Schallgutachten erarbeitet, das den Verfahrensunterlagen beigefügt ist. Es wird davon ausgegangen, dass dabei alle relevanten Bestandssituationen in der weiteren Planung berücksichtigt wurden. Der Landesbetrieb Straßen NRW wurde im Verfahren beteiligt. Die dort gemachten Auflagen wurden erfüllt. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen sind: T1 T3 T16 T22 T25 T31 T33 T50 T58 T61 T63 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-, 02.05.2017 Landschaftsverband Rheinland, 24.04.2017 Industrie- und Handelskammer, 17.05.2017 Erftverband, 02.05.2017 Gemeinde Merzenich, 19.04.2017 Deutsche Bahn AG, 24.04.2017 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 28.04.2017 Wasserverband Eifel-Rur, 18.04.2017 PLEdoc GmbH, 21.04.2017 und 24.04.2017 NABU – Kreisverband Düren, 22.05.2017 Westnetz GmbH, 19.04.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgten Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes: Kreisverwaltung Düren, 18.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis zum Bodenschutz wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Anregung wird gefolgt. Zu Rechtl. Bauordnung und Wohnungswesen: Bereits im Bestand wird der heute als Gartenbereich genutzte rückwärtige Grundstücksbereich als Zufahrt und Zugang genutzt. Nach der vorliegenden Planung werden hier maximal 2 Wohneinheiten entstehen. Es ist also nicht der neue Zugang in ein Wohnquartier, von dem nennenswerte Störungen ausgehen können, sondern nur die Erschließung von zwei Wohnungen mit entsprechend sehr geringem Autoverkehr. Nachhaltige Störungen der Ruhebereiche werden hier nicht gesehen. Zu Bodenschutz: Die Informationen zum Boden werden als Hinweis, dass sich innerhalb des Planungsgebietes die Altablagerung Nö 3490 befindet, in den Bebauungsplan aufgenommen und damit berücksichtigt. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 28.04.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen. Es wird ein entsprechender Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 16.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung insofern zu folgen, dass ein Hinweis zum Schutz der Richtfunktrasse in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Da es sich bei der Richtfunktrasse um eine raumbedeutsame Richtfunkstrecke handelt, wird ein Hinweis zur Beachtung in den Bebauungsplan aufgenommen, da dieses vorrangig nur die Bauphase und nicht die im Plan festgesetzten Höhen betrifft. Bezirksregierung Arnsberg, 03.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Es werden folgende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen: Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Horrem 33“befindet, welches Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsbereich nach vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohleabbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Außerdem ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Grundwasserabsenkungen und einem späteren Grundwasserwiederanstieg bedingte Bodenbewegungen möglich sind. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Mit diesen Hinweisen im Bebauungsplan wird den Anregungen gefolgt. Die Hinweise werden in die textlichen Festsetzungen als Hinweise aufgenommen. Der Erftverband wurde in der Trägerbeteiligung berücksichtigt. T15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 05.05.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen. Hinweise zum Schutz des Mutterbodens und zur Erdbebengefährdung sind bereits in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten Gemeinde Nörvenich – Ordnungsamt – Kampfmittel, 28.04.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen. Da von den Kampfmitteln immer wieder Gefahren ausgehen, wurde bereits ein Hinweis in den Bebauungsplan zum Vorgehen bei Kampfmittelfunden aufgenommen. Den Anregungen wurde damit bereits entsprochen. T 45 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – StraßenNRW, 25.04.2017 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie wurden bereits insofern befolgt, als das ein Schallgutachten mögliche Verkehrsimmissionen durch die geplante Ortsumgehung ermittelt hat und hierzu entsprechende Planungsanforderungen definiert hat. Diese sind im Bebauungsplan enthalten. c) Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 22.06.2017 Seite 2 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde – bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung hierzu als Satzung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde – ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 22.06.2017 Seite 3