Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.03.17, 12:50
Aktualisiert
06.03.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 636 /X.L.
Datum: 03.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Städtebauförderungsprogramm 2017
hier: Jugendforum Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des neuen Städtebauförderprogramms
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ einen Förderantrag
für das Jugendforum Nettersheim zu stellen.
Begründung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
NRW hat am 16.01.2017 das neue Städtebauförderprogramm „Investitionspaket
Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ veröffentlicht.
Handlungs- und Förderschwerpunkte sind die Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von
Wachstum und Beschäftigung, die Förderung von Bildung und Familien sowie
Maßnahmen zum Klimaschutz.
Mit dem Investitionspaket werden folgende Ziele verfolgt:
Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im
Quartier
Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch Herstellung von Barrierearmut und
Barrierefreiheit
Errichtung, Erhaltung, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und
Freiflächen
Gegenstand der Förderung sind einzelne Maßnahmen zur bedarfsorientieren Errichtung und baulichen Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
zur Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Die
Einrichtungen müssen sich in Gebieten befinden, die in Programme der Städtebauförderung aufgenommen sind. Zu den geförderten Investitionen gehören investive und investitionsbegleitende Maßnahmen.
Für das Investitionspaket stehen im Landeshaushalt 2017 insgesamt 55 Mio. €
zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 90%.
Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln ist
der 03.05.2017.
Mit der Bezirksregierung Köln wurde die Thematik bereits vorbesprochen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das Jugendforum Nettersheim für eine Antragsstellung eignet, da zur förderfähigen sozialen Infrastruktur insbesondre auch Bildungs- und Begegnungseinrichtungen zählen.
Laut Beschlusslage (siehe Vorlage 587) war vorgesehen, für das Jugendforum
Nettersheim einen Förderantrag im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (IEK) zu stellen. Dieser Förderantrag für
das Programmjahr 2017 wurde auch form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
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Vor dem Hintergrund, dass hierbei aber nur ein Fördersatz in Höhe von 50% erreicht werden kann, sollte dieser Antrag für das Programmjahr 2017 zurückgenommen werden und eine Antragsstellung im Rahmen des neuen Investitionspaketes mit einem Fördersatz in Höhe von 90% erfolgen.
Dies bietet auch die Möglichkeit, Maßnahmen im, am sowie im Umfeld des Jugendforums Nettersheim mit aufzunehmen, die ursprünglich nicht finanzierbar
gewesen wären.
Sollte eine Antragsstellung im Rahmen des neuen Investitionspaketes nicht zum
Erfolg führen, kann in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln das Jugendforum Nettersheim in das Maßnahmenprogramm 2018 IEK aufgenommen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister