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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
30.11.16, 13:01
Aktualisiert
30.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

SATZUNG zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 1. Änderungssatzung Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666 ff) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW 2013, Seite 878 ff), in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 1. Änderungssatzung – beschlossen: Artikel I § 16 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters (1) Der Rat bestellt einen Beamten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. (2) Der Rat bestellt einen weiteren Beamten zur Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters. Artikel II Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 1. Änderungssatzung – tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nettersheim, 13.12.2016 Bürgermeister