Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
30.11.16, 13:01
Aktualisiert
30.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
SATZUNG
zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014
1. Änderungssatzung
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit
§ 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666 ff) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW 2013, Seite 878 ff), in seiner Sitzung am
13.12.2016 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 1. Änderungssatzung –
beschlossen:
Artikel I
§ 16
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
(1)
Der Rat bestellt einen Beamten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
(2)
Der Rat bestellt einen weiteren Beamten zur Vertretung des Bürgermeisters bei
Verhinderung des allgemeinen Vertreters.
Artikel II
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 1. Änderungssatzung – tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Nettersheim, 13.12.2016
Bürgermeister