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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
68 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 25.05.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 12.05.2016 um 18:04 Uhr 6 Bebauungsplan Nörvenich - Binsfeld " Rommelsheimer Straße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB 244/2016 Ausschussmitglied Küpper bittet darum, mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit zu berücksichtigen und die Straßenbreiten entsprechend dem Baugebiet G41 zu planen. Empfehlung: Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich – Binsfeld „Rommelsheimer Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf dem Flurstück 195, Flur 6, in der Gemarkung Binsfeld die Möglichkeit zur Errichtung von freistehenden Einzel- und Doppelhäusern sowie ggfls. eine kleine Seniorenwohnanlage, einschließlich Garagen und Stellplätzen, geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fortzuführen.