Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
71 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 25.05.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 12.05.2016 um 18:04 Uhr
5
Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
243/2016
Dr. Naumann stellt anhand mehrerer Bilder die geplante Bebauung vor. Das Verfahren soll mit
einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Er verdeutlicht, dass für die ersten beiden Häuser
eine Erschließung gegeben sei. Hierfür müsse kein Bebauungsplan aufgestellt werden. Anders
jedoch bei den Häusern in zweiter Reihe. Im weiteren Verfahren müsse man sich intensiv mit dem
Artenschutz auseinandersetzen und mit der Erschließung über die Medardusstraße.
Bürgermeister Dr. Czech merkt an, dass in der heutigen Sitzung lediglich die Entscheidung
getroffen werden soll, ob diese Fläche als Wohnungsbaufläche beplant werden soll. Einzelheiten
seien erst im weiteren Verlauf zu klären.
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass seine Fraktion dem Vorhaben positiv gegenüber steht.
Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Verkehrssituation nicht unkritisch sei. Es seien weitere
Parkplätze notwendig (mindestens 1,5 pro WE). Ferner müsse am Eingang der Straße beidseits
eine freie Sichtachse zur Bahnhofstraße eingeplant werden.
Ausschussmitglied Wegner merkt an, dass es erstmal wichtig sei, mit dem Aufstellungsbeschluss
den Startschuss zu geben. Mit den Einzelheiten könne man sich später auseinandersetzen.
Empfehlung:
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße gemäß § 2 (1) BauGB.
Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf den Flurstücken 35 und 40, Flur
34, in der Gemarkung Nörvenich die Möglichkeit zur Errichtung von 7 Einfamilienhäusern
und zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 8 Wohneinheiten, geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung
einzuholen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen.
Vor Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist eine Stellungnahme der Bezirksregierung
Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren einzuholen.