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Beschlußtext (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen hier: Änderung des § 3 der Satzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Beschlußtext (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
hier: Änderung des § 3 der Satzung)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 25.05.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 12.05.2016 um 18:04 Uhr 14 Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen hier: Änderung des § 3 der Satzung 246/2016 Ausschussmitglied Küpper fragt an, wie mit Straßen verfahren wird, die nicht aufgezählt sind. Ferner fragt er an, wie mit Eckgrundstücken verfahren wird. Bürgermeister Dr. Czech teilt hierzu mit, dass die Erschließungsbeiträge für neue Straßen gesondert erhoben werden. Bei neuen Straßen könne man davon ausgehen, dass diese innerhalb der kommenden 10 Jahre nicht instandgesetzt werden müssten. Ein Nachteil für die Gemeinde würde daher nicht entstehen, wenn die Satzung ca. alle 10 Jahre angepasst wird. Eine besondere Regelung für Eckgrundstücke sieht die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes nicht vor. Die Eigentümer müssten daher voll für beide Straßen zahlen. Abweichende Regelungen kann der Rat treffen. Ausschussmitglied Küpper bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen. Ausschussmitglied Eulberg bittet um Prüfung der Zuordnung des Theo-Berger Weges, der Straße zum Heidefeld und der Fuchsgasse. Ausschussmitglied Häcke bittet um Überprüfung der Straße Eggersheimer Hof. Empfehlung: Ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.