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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
89 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 25.05.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 12.05.2016 um 18:04 Uhr 7 Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 248/2016 Ausschussmitglied Küpper bittet darum, die Bäume mit einer Maximalhöhe von 4-5 Metern festzulegen, um Schattenwurf zu vermeiden. Ausschussmitglied Szadkowski bittet darum, Bäume mit Flachwurzelwerk zu verwenden, damit keine Beschädigungen des Mauerwerks entstehen. Empfehlung: Einstimmig schlägt der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung vor: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Offenlage und beschließt Folgendes: B1 Cornelia und Hans-Joachim Müller, Schreiben vom 02.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken nicht zu folgen und an der Planung festzuhalten. Nach Prüfung durch das Fachbüro Dr. Jochims und Burtscheidt ist eine Beeinträchtigung bzw. Bedrohung durch das Regenrückhaltebecken ausgeschlossen. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T 1 T 3 T 8 T10 T 15 T 24 T 32 T 46 T 56 Bezirksregierung, Dezernat 54, 07.03.2016 Landschaftsverband Rheinland, 10.03.2016 E-Plus Mobilfunk GmbH-Hauptverwaltung, 08.04.2016 Landwirtschaftskammer NRW, 23.03.2016 Industrie und Handelskammer, 22.03.2016 Gemeindeverwaltung Merzenich, 11.03.2016 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 04.03.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 09.03.2016 Amprion GmbH, 08.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes: T1 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung, Schreiben vom 24.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis zu nehmen. Die Lagefestlegung für die Kompensationsmaßnahmen wurde zwischenzeitlich abgestimmt. Es erfolgt Ausgleich in der Gemarkung Irresheim sowie über die Rheinische Stiftung Kulturlandschaft in der Gemarkung Wichterich (Kreis Euskirchen). T2 Kreisverwaltung Düren, Schreiben vom 05.04.2016 Kreisplanung: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, um den Zielen der Planung gerecht zu werden und Schleichverkehre zu verhindern, den Anregungen nicht zu folgen. Die Wegnahme der Garage und des Schuppens ist vertraglich zwischen Gemeinde und den Eigentümern geregelt. Da es nicht das Ziel ist, dass die Öffentlichkeit diesen Verbindungsweg als Verkehrsfläche für das Befahren mit Pkw nutzt, ist es nicht zielführend, der Anregung zu folgen. Auf der Grünfläche kann der geplante Fuß-Radweg problemlos ausgebaut werden. Dieser kann dann als Notzufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge genutzt werden, jedoch nicht als öffentliche Zufahrt. Zu Brandschutz Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Anregungen und Hinweise betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren. Die Straßen sind für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar. Zu Wasserwirtschaft Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen. Die entwässerungstechnischen Fragen wurden zwischenzeitlich geklärt und mit der Fachbehörde abgestimmt. Zu Bodenschutz Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis zu nehmen. Da es das Ziel der Gemeinde ist, das Gebiet baulich zu nutzen und Wohnungsbau als dringend erforderlich eingestuft wird, ist der Eingriff in Grund und Boden unvermeidbar. Der Eingriff wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag bewertet und entsprechend kompensiert. Zu Natur und Landschaft Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen und Bedenken zu folgen. Die Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenschutz und Eingriffsregelung werden auf einer 3.924 m² großen Fläche in der Gemarkung Irresheim, Flur 3, Flurstück 92 (Kreis Düren) und einer 7.208 m² großen Fläche in der Gemarkung Wichterich, Flur 36, Flurstück 80 (Kreis Euskirchen) durchgeführt. Hier sind Maßnahmen im Sinne von Grauammer und anderer Feldvogelarten, unter fachlicher Beaufsichtigung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft geplant. Dabei handelt es sich vor allem um eine extensive Bewirtschaftung der Ackerflächen. Die einzelnen Flächen wurden mit der Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt. T 21 Erftverband, Schreiben vom 16.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Die Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt. T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 06.04.2016 und 12.04.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise werden bereits beachtet. T 41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Schreiben vom 29.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung einen Hinweis zu Verkehrsemissionen der B 477 im Bebauungsplan zu ergänzen, zu folgen. Der Anregung, Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 12.05.2016 Seite 2 den Lärmschutzwall in Teilen zu einer öffentlichen Anlage festzusetzen, wird nicht gefolgt. Die straßenrechtlichen Belange gemäß Bundesfernstraßengesetz werden beachtet. Die Hinweise zur Errichtung des Lärmschutzwalles werden ebenfalls beachtet. Der Anregung, einen Hinweis auf Verkehrsemissionen der angrenzenden B 477 in den Bebauungsplan aufzunehmen, wird ebenfalls gefolgt. Es wird im Bebauungsplan hierzu ein Hinweis gegeben. Der Anregung, den Lärmschutzwall als öffentliche Grünfläche festzusetzen und damit Bauund Unterhaltungslast der Kommune zu übertragen, wird nicht gefolgt. Auch der anschließende im Bebauungsplanbereich G 40 errichtete Lärmschutzwall wird von den privaten Anliegern gepflegt. Es ist nicht das Ziel der Gemeinde, zusätzliche Grünflächen zu pflegen. Die Lärmschutzmaßnahme dient ausschließlich der Wohnruhe der anschließenden Gebäude und Grundstücke und ist deshalb von Diesen auch zu pflegen. T 56 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 (KBD), Schreiben vom 08.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, der Anregung wurde bereits gefolgt. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan enthalten. T 57 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, BUND und NABU, Schreiben vom 05.04.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenschutz und Eingriffsregelung werden auf einer 3.924 m² großen Fläche in der Gemarkung Irresheim, Flur 3, Flurstück 92 (Kreis Düren) und einer 7.208 m² großen Fläche in der Gemarkung Wichterich, Flur 36, Flurstück 80 (Kreis Euskirchen) durchgeführt. Hier sind Maßnahmen im Sinne von Grauammer und anderer Feldvogelarten, unter fachlicher Beaufsichtigung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft geplant. Dabei handelt es sich vor allem um eine extensive Bewirtschaftung der Ackerflächen. Die einzelnen Flächen wurden mit der Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 41 – Ortsteil Nörvenich - bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – Ortsteil Nörvenich – ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss durch Bekanntmachung entsprechend zu veröffentlichen. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 12.05.2016 Seite 3