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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2011 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 641-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 12.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2009 geprüft. Die Prüfung durch die BDO erfolgte in den Monaten Juli, August und Oktober 2010 sowie im Juli 2011. Die Bescheide mit der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2009 konnten erst Mitte Juli 2010 versandt werden, weil erstmalig getrennte Niederschlagswassergebühren erhoben wurden. Im Zuge des Erhebungsverfahren sind noch zahlreiche Gebührenbemessungen beim Niederschlagswasser aus unterschiedlichen Gründen zu berücksichtigen gewesen. Dadurch haben sich ständig die Gebührenerlöse als wichtigste Einnahmequelle verändert. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten für das Geschäftsergebnis wurde auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüftätigkeit unterbrochen, nach 2011 verschoben und beendet. Das Abwasserwerk schließt das Wirtschaftsjahr 2009 mit einem Jahresverlust in Höhe von 393.274,28 €. Für das Wirtschaftsjahr 2009 soll wegen des Verlusts keine Eigenkapitalverzinsung (306.000 €) an die Stadt abgeführt werden. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan eingeplanten Verlust von € 270.000 verschlechtert sich das Ergebnis um rd. € 123.000. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Daraus sind die Abschreibungen und Zinsen herauszuheben, denn deren Ansätze werden um rd. € 111.000 überschritten und entziehen sich wegen ihres langfristigen Charakters kurzfristiger unternehmerischer Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig ist die Entwicklung der beiden Aufwandspositionen Ausdruck der stetigen und umfangreichen Investitionen in die Sanierung des Kanalnetze. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Prüfergebnis gegenüber der Betriebsleitung noch nicht formal bestätigt hat. Daher liegt der Prüfbericht bisher noch nicht in gebundener Form vor. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der BDO ein Exemplar des Prüfberichtes. Sobald die Prüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk der BDO inhaltlich übernommen und die Stadt um Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bittet, wird der Beschlussvorschlag über die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses in einer Zusatzerläuterung unterbreitet. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff EigVO 3. Finanzielle Auswirkungen Jahresverlust i.H.v. € 393.274,28. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.