Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2011
- Der Bürgermeister Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 641-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
12.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat den Jahresabschluss des
Abwasserwerkes zum 31.12.2009 geprüft. Die Prüfung durch die BDO erfolgte in den Monaten
Juli, August und Oktober 2010 sowie im Juli 2011.
Die Bescheide mit der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2009
konnten erst Mitte Juli 2010 versandt werden, weil erstmalig getrennte Niederschlagswassergebühren erhoben wurden. Im Zuge des Erhebungsverfahren sind noch zahlreiche Gebührenbemessungen beim Niederschlagswasser aus unterschiedlichen Gründen zu berücksichtigen gewesen. Dadurch haben sich ständig die Gebührenerlöse als wichtigste Einnahmequelle verändert.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten für das Geschäftsergebnis wurde auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüftätigkeit unterbrochen, nach 2011 verschoben und beendet.
Das Abwasserwerk schließt das Wirtschaftsjahr 2009 mit einem Jahresverlust in Höhe von
393.274,28 €. Für das Wirtschaftsjahr 2009 soll wegen des Verlusts keine Eigenkapitalverzinsung
(306.000 €) an die Stadt abgeführt werden.
Gegenüber dem im Wirtschaftsplan eingeplanten Verlust von € 270.000 verschlechtert sich das
Ergebnis um rd. € 123.000. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Daraus sind die Abschreibungen
und Zinsen herauszuheben, denn deren Ansätze werden um rd. € 111.000 überschritten und entziehen sich wegen ihres langfristigen Charakters kurzfristiger unternehmerischer Gegenmaßnahmen. Gleichzeitig ist die Entwicklung der beiden Aufwandspositionen Ausdruck der stetigen und
umfangreichen Investitionen in die Sanierung des Kanalnetze.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Prüfergebnis
gegenüber der Betriebsleitung noch nicht formal bestätigt hat. Daher liegt der Prüfbericht bisher
noch nicht in gebundener Form vor.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der BDO ein Exemplar des Prüfberichtes.
Sobald die Prüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk der BDO inhaltlich übernommen und die
Stadt um Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bittet, wird der Beschlussvorschlag über die
förmliche Feststellung des Jahresabschlusses in einer Zusatzerläuterung unterbreitet.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 21 ff EigVO
3. Finanzielle Auswirkungen
Jahresverlust i.H.v. € 393.274,28.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.