Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 14:40
Aktualisiert
08.03.17, 14:40
Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 146 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 436 /X.L. Z.3 Datum: 08.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich (innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der Eifelhöhenklinik Marmagen umzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 13.12.2016 über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch den Kreis Euskirchen unter Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim informiert. Hierbei wurde gleichzeitig der Beschluss gefasst, den vorliegenden Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGABreitbandversorgung im Kreis Euskirchen zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen mit der Maßgabe, dass vorab im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt werden. Ein derartiges Gespräch hat zwischenzeitlich mit Vertretern des Kreises Euskirchen stattgefunden. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass für die Gemeinde im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen erste Priorität eine Verbesserung der Siedlungsbereiche (Grundstücke innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen des Gemeindegebietes sowie das Gewerbegebiet Zingsheim und die Eifelhöhenklinik in Marmagen hat 3 Des Weiteren sind in der vorläufigen Ausbauplanung des TÜV Rheinland Adresspunkte im Außenbereich der jeweiligen Ortslagen dargestellt. Hierbei handelt es sich um Einzelgehöfte. Diesbezüglich wurde mit dem Kreis Euskirchen vereinbart, dass für eine Anbindung mit Glasfaserkabel für derartige Außenbereichsgrundstücke jeweils eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung unter Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim erfolgen muss, da derzeit davon auszugehen ist, dass die Anbindung derartiger Einzelgehöfte teilweise mit hohen Anschlusskosten verbunden ist und ein gemeindlicher 10%iger Eigenanteil verbleibt. Bei der Einzelfallentscheidung wäre die Privilegierung des jeweiligen Grundstückes (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) zu prüfen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Laut Mitteilung des Kreises Euskirchen läuft im Rahmen der Umsetzung des Förderobjektes derzeit das sogenannte Auswahlverfahren. Nach Abschluss dieses Verfahrens erhält die Gemeinde die konkrete Ausbauplanung für das Gemeindegebiet Nettersheim, auf dessen Grundlage dann abschließend der Ausbauumfang abzustimmen wäre. Die in der letzten Sitzungsphase mit Vorlage 436 Z.1 vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde unterzeichnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister