Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 14:40
Aktualisiert
08.03.17, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr
Vorlage 436 /X.L. Z.3
Datum: 08.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen zur Breitbandversorgung vordringlich Maßnahmen im Siedlungsbereich (innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen innerhalb des Gemeindegebietes sowie des Gewerbegebietes Zingsheim und der
Eifelhöhenklinik Marmagen umzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat, dass für im Außenbereich des Gemeindegebietes
liegende Einzelgehöfte eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung von Maßnahmen erfolgen muss, wobei bei der Entscheidung die Privilegierung (land- oder
forstwirtschaftlicher Betrieb) des jeweiligen Grundstückes zu prüfen und zu berücksichtigen ist.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 13.12.2016 über den Sachstand und
die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum
durch den Kreis Euskirchen unter Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim
informiert. Hierbei wurde gleichzeitig der Beschluss gefasst, den vorliegenden
Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGABreitbandversorgung im Kreis Euskirchen zwischen dem Kreis Euskirchen und der
Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen mit der Maßgabe, dass vorab im
Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt werden.
Ein derartiges Gespräch hat zwischenzeitlich mit Vertretern des Kreises Euskirchen stattgefunden.
Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass für die Gemeinde im Rahmen der Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen erste Priorität
eine Verbesserung der Siedlungsbereiche (Grundstücke innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung) der jeweiligen Ortslagen des Gemeindegebietes sowie das
Gewerbegebiet Zingsheim und die Eifelhöhenklinik in Marmagen hat
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Des Weiteren sind in der vorläufigen Ausbauplanung des TÜV Rheinland Adresspunkte im Außenbereich der jeweiligen Ortslagen dargestellt. Hierbei handelt es
sich um Einzelgehöfte. Diesbezüglich wurde mit dem Kreis Euskirchen vereinbart,
dass für eine Anbindung mit Glasfaserkabel für derartige Außenbereichsgrundstücke jeweils eine Einzelfallentscheidung vor Ausführung unter Einbeziehung der
Eifelgemeinde Nettersheim erfolgen muss, da derzeit davon auszugehen ist, dass
die Anbindung derartiger Einzelgehöfte teilweise mit hohen Anschlusskosten verbunden ist und ein gemeindlicher 10%iger Eigenanteil verbleibt. Bei der Einzelfallentscheidung wäre die Privilegierung des jeweiligen Grundstückes (land- oder
forstwirtschaftlicher Betrieb) zu prüfen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Laut Mitteilung des Kreises Euskirchen läuft im Rahmen der Umsetzung des Förderobjektes derzeit das sogenannte Auswahlverfahren. Nach Abschluss dieses
Verfahrens erhält die Gemeinde die konkrete Ausbauplanung für das Gemeindegebiet Nettersheim, auf dessen Grundlage dann abschließend der Ausbauumfang
abzustimmen wäre.
Die in der letzten Sitzungsphase mit Vorlage 436 Z.1 vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim
wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde unterzeichnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister