Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
22.11.16, 09:00
Aktualisiert
22.11.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 590 /X.L.
Datum: 22.11.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
über die FlüAG-Pauschale hinausgehende Kosten sind über die allgemeinen Deckungsmittel
des Haushalts zu finanzieren
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu.
Begründung:
Nach § 83 Absatz 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - wenn sie erheblich sind - der vorherigen Zustimmung des Rates.
Der Begriff „erheblich“ wird hierbei durch § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim definiert. Bei auf gesetzlicher Basis beruhenden Aufwendungen sind diese erheblich, wenn sie einen Betrag von 15 T€ übersteigen.
In vorliegendem Fall wird durch die Leistungsverpflichtung der Gemeinde nach §
4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Krankheitskosten der Asylbewerber
der Gemeinde Nettersheim der Haushaltsansatz in Höhe von 170 T€ mit dem
Abschlag an den Kreis für das IV. Quartal um über 35 T€ überschritten. Laut
derzeitiger Prognose kann auf der Grundlage der Spitzabrechnung mit einem
weiteren Betrag von rd. 30 - 35 T€ gerechnet werden. Mit der letzten Prognose
des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wurde bei diesem
Konto von einem Jahresergebnis von rd. 210 T€ ausgegangen. Sollte die prognostizierte Nachzahlung für das IV. Quartal 2016 (z. B. aufgrund vorliegender
Schwangerschaften und drei Fälle mit erheblichen Versorgungskosten wie Dialyse und Aufwendungen im Rahmen einer Autoimmunerkrankung) tatsächlich eintreten, so würde sich das Jahresergebnis ggf. auf rd. 240 T€ belaufen.
Aufgrund der im Jahresverlauf des Öfteren dargestellten Situation, dass im aktuellen sogenannten Übergangsjahr 2016 die Flüchtlingspauschale in
Nettersheim erheblich unter 10 T€ jährlich pro Asylbewerber liegen wird, wird
sich hinsichtlich der Kosten der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge
eine erhebliche Kostenunterdeckung ergeben, die sich voraussichtlich im Bereich über 200 T€ bewegen wird. Die Kostendeckung wird über die allgemeinen
Deckungsmittel des gemeindlichen Haushalts erfolgen müssen.
Es wird vorgeschlagen, diesem unabwendbaren überplanmäßigen Aufwand im
Haushaltsjahr 2016 bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zuzustimmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister