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Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
22.11.16, 09:00
Aktualisiert
22.11.16, 09:00
Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz) Beschlussvorlage (Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 590 /X.L. Datum: 22.11.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: über die FlüAG-Pauschale hinausgehende Kosten sind über die allgemeinen Deckungsmittel des Haushalts zu finanzieren Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu. Begründung: Nach § 83 Absatz 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - wenn sie erheblich sind - der vorherigen Zustimmung des Rates. Der Begriff „erheblich“ wird hierbei durch § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim definiert. Bei auf gesetzlicher Basis beruhenden Aufwendungen sind diese erheblich, wenn sie einen Betrag von 15 T€ übersteigen. In vorliegendem Fall wird durch die Leistungsverpflichtung der Gemeinde nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Krankheitskosten der Asylbewerber der Gemeinde Nettersheim der Haushaltsansatz in Höhe von 170 T€ mit dem Abschlag an den Kreis für das IV. Quartal um über 35 T€ überschritten. Laut derzeitiger Prognose kann auf der Grundlage der Spitzabrechnung mit einem weiteren Betrag von rd. 30 - 35 T€ gerechnet werden. Mit der letzten Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 wurde bei diesem Konto von einem Jahresergebnis von rd. 210 T€ ausgegangen. Sollte die prognostizierte Nachzahlung für das IV. Quartal 2016 (z. B. aufgrund vorliegender Schwangerschaften und drei Fälle mit erheblichen Versorgungskosten wie Dialyse und Aufwendungen im Rahmen einer Autoimmunerkrankung) tatsächlich eintreten, so würde sich das Jahresergebnis ggf. auf rd. 240 T€ belaufen. Aufgrund der im Jahresverlauf des Öfteren dargestellten Situation, dass im aktuellen sogenannten Übergangsjahr 2016 die Flüchtlingspauschale in Nettersheim erheblich unter 10 T€ jährlich pro Asylbewerber liegen wird, wird sich hinsichtlich der Kosten der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eine erhebliche Kostenunterdeckung ergeben, die sich voraussichtlich im Bereich über 200 T€ bewegen wird. Die Kostendeckung wird über die allgemeinen Deckungsmittel des gemeindlichen Haushalts erfolgen müssen. Es wird vorgeschlagen, diesem unabwendbaren überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2016 bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zuzustimmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister