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Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
214 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 12:42
Aktualisiert
06.03.17, 12:42
Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern) Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 571 /X.L. Z.1 Datum: 06.03.2017 ERWEITERUNG An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen in Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Am 13.12.2016 wurde mit Vorlage 571/X.L. beschlossen, aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen und dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten bei einer 100 %igen Entschädigung aus Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten. Aufgrund dieses Beschlusses wurde Ende 2016 ein entsprechender Antrag auf Gewährung von Zuwendung des Landes NRW, des Bundes und der Europäischen Union, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald beim zuständigen Forstamt Hocheifel – Zülpicher Börde für das FFH-Gebiet (Gem. Marmagen Flur 1 Nr. 13 und 15 sowie Flur 2 Nr. 68 und 95 gestellt. Mit Eingang vom 02.03.2017 liegt zwischenzeitlich ein Zuwendungsbescheid des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vor. Entsprechend dieses Zuwendungsbescheides erhält die Gemeinde Nettersheim für 130 Bäume eine 80 %ige Förderung mit einem Förderhöchstbetrag von 235,00 € je Baum. Bezüglich der Aufstockung auf 100 % durch Ersatzgelder des Kreises konnte noch keine abschließende Zusage getroffen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister