Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
214 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 12:42
Aktualisiert
06.03.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 571 /X.L. Z.1
Datum: 06.03.2017
ERWEITERUNG
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Erhaltung von ca. 100 Biotopbäumen
in Naturschutzgebieten und zur Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Am 13.12.2016 wurde mit Vorlage 571/X.L. beschlossen, aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen und dem
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten bei einer 100 %igen Entschädigung aus Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde Ende 2016 ein entsprechender Antrag auf Gewährung von Zuwendung des Landes NRW, des Bundes und der Europäischen Union, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald beim zuständigen Forstamt Hocheifel –
Zülpicher Börde für das FFH-Gebiet (Gem. Marmagen Flur 1 Nr. 13 und 15 sowie
Flur 2 Nr. 68 und 95 gestellt.
Mit Eingang vom 02.03.2017 liegt zwischenzeitlich ein Zuwendungsbescheid des
Landesbetriebs Wald und Holz NRW vor.
Entsprechend dieses Zuwendungsbescheides erhält die Gemeinde Nettersheim für
130 Bäume eine 80 %ige Förderung mit einem Förderhöchstbetrag von 235,00 € je
Baum. Bezüglich der Aufstockung auf 100 % durch Ersatzgelder des Kreises konnte
noch keine abschließende Zusage getroffen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister