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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
214 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 15:56
Aktualisiert
08.03.17, 15:56
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
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hier:	Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 634 /X.L. Datum: 08.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den in der Begründung zur Vorlage dargestellten Planungsstand zur Modernisierung und behindertengerechten Ausstattung des Rathauses Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 583): Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Die Planungen wurden in der Zwischenzeit weiter vertieft, so dass das Bauantragsverfahren in Kürze eingeleitet werden kann. Im Rahmen der Untersuchungen wurde eine Stärken-/Schwächenanalyse durchgeführt. Festzustellen ist, dass das Rathaus über eine ansprechende Architektur aus den 1950er Jahren verfügt. Diese sollte auch aufgrund der Historie des Gebäudes nicht verändert werden. Weiterhin haben sich auf der Grundlage der Stärken-/Schwächenanalyse folgende Schwerpunkte herauskristallisiert. 1. Raumkonzept und grundsätzliche Schwerpunkte Ausgehend vom Status quo stellen sich das derzeitige Raumkonzept und die grundsätzlichen Schwerpunkte wie folgt dar: a) b) c) d) e) f) g) h) 2. Moderne und mitarbeiterfreundliche Büros Moderne und bedarfsgerechte Küche im Obergeschoss Räumlichkeiten im Dachgeschoss als Gemeinschaftsräume Behindertengerechte Ausstattung des gesamten Rathauses Haustechnik einschließlich IT Durchführung von notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im und am gesamten Gebäude Multifunktionale Nutzung Parkraumkonzept Moderne und mitarbeiterfreundliche Büros sowie Gemeinschaftsräume Im Rahmen der weiteren Planung werden noch alle Büros begangen sowie der Bedarf mit den jeweiligen Mitarbeitern erörtert. Weiterhin ist eine Mitarbeiterversammlung geplant, wobei das Planungskonzept der gesamten Belegschaft vorgestellt wird und auch noch Vorschläge bzw. Anregungen unterbreitet werden können. 3 Ziel ist es, die Arbeitsplätze (einschließlich Ausstattung) modern, zukunftsfähig und mitarbeiterfreundlich zu gestalten. Hiermit einhergehend wird auch die Büroorganisation beleuchtet. Weiterhin soll eine Modernisierung des Archivwesens erfolgen. Die Küche im Obergeschoss ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Hier ist eine Modernisierung und Anpassung an die Bedarfe vorgesehen. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derzeit keine adäquaten Gemeinschaftsräume zur Verfügung, die zum Beispiel während der Mittagspause genutzt werden können. Diese sollen im Dachgeschoss geschaffen werden. 3. Aufzug an der Giebelseite Die ursprüngliche Planung ging von einem Aufzug im Treppenhaus des Rathauses aus. Diese Variante hätte jedoch den Nachteil, dass nicht alle Geschosse des Rathauses erschlossen werden könnten. Weiterhin wären zur Herstellung des Platzbedarfes statische Eingriffe in die Betondecken erforderlich. Daher wurde eine neue Variante entwickelt, die den Behindertenaufzug außen am Giebel in Richtung Zufahrt Rathaushof vorsieht. Hierbei können alle Geschosse des Rathauses erschlossen werden. Da der Aufzug keine Wärmedämmung hat und um diesen an die Architektur des Rathauses anpassen zu können, soll der Aufzug in eine Konstruktion mit Holzverschalung eingehaust werden. Weiterhin ist vorgesehen, links neben der ersten Garage einen Behindertenparkplatz mit direktem Zugang durch den Keller zum Aufzug herzustellen. 4. Behinderten-WC im Erdgeschoss Die Sanitäreinrichtungen im Erdgeschoss sind insgesamt sanierungsbedürftig. Im Rahmen der Sanierung sollen diese so umgebaut werden, dass dort auch ein Behinderten-WC entsteht. 5. Brandschutz Da durch den Aufzug alle Geschosse des Rathauses erschlossen werden und hierdurch ein Bauantragsverfahren eingeleitet werden muss, ist die Erarbeitung eines neuen Brandschutzkonzeptes erforderlich. 6. Haustechnik einschließlich IT Das Rathaus ist an das Nahwärmenetz der Biowärme Nettersheim angeschlossen und wird hierüber mit Wärme versorgt. Die Heizungsverteilung im Keller bedarf einer Modernisierung und Ergänzung, kann aber ansonsten grundsätzlich erhalten bleiben. Gleiches gilt für die Heizkörper im Gebäude. Diese müssen jedoch mit neuen Thermostatventilen ausgestattet werden. Danach ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Um dies umsetzen zu können, sind die Kabelkanäle in den Büros zu verändern und zu erneuern (senkrechte Neuverlegung vom Dach bzw. Keller aus). 4 Die Elektrotechnik an sich bedarf noch einer eingehenderen Untersuchung, wobei der bestehende Sanierungsbedarf zu ermitteln und zu konkretisieren ist. Diesbezüglich ist die Hinzuziehung eines Fachplaners erforderlich. In die Konzeption mit einfließen soll auf jeden Fall die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik, wodurch zukünftig der Stromkostenaufwand reduziert werden kann. Weiterhin ist sicherzustellen, dass der Anschlusswert des Rathauses so ausgelegt ist, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Photovoltaik und Ladestationen (Elektroautos) bestehen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sind zudem die modernsten Ansprüche an die IT-Ausstattung sicherzustellen. 7. Dach Der Zustand des Daches wurde überprüft. Eine Kompletterneuerung ist nicht erforderlich. Eine Dachwartung ist jedoch durchzuführen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Gauben in Richtung Rathaushof. Weiterhin ist mit dem Energieversorger (Strom) abzustimmen, wie die noch bestehende Freileitung entfernt und durch einen Erdleitung ersetzt werden kann. 8. Foyer Im Foyer sind folgende Sanierungsarbeiten durchzuführen: a) b) c) d) Sanierung Zugangstreppe Haupteingang Erneuerung Fenster-/Türelemente Haupteingangsbereich in Holz Sanierung der Treppe Erneuerung Fenster-/Türelemente Eingang Rathaushof in Holz Die Glaswand in Richtung Rathaushof sollte aufgrund der besonderen Architektur erhalten bleiben und lediglich in den notwendigen Bereichen ausgebessert werden. 9. Fassadensanierung Die Fassade des Rathauses ist zu sanieren und mit einem Neuanstrich zu versehen. Hierbei sind vor allem auch die Schäden am Giebel (Bereich Sitzungsaal) zu entfernen. 10. Parkraumkonzept Im Rahmen der Planungen ist auch ein Parkraumkonzept für den Rathaushof weiter zu verfolgen und möglichst zeitnah umzusetzen. 11. Finanzierung und weitere Umsetzungsschritte Im Rahmen der Städtebauförderung wurden für die Maßnahme bei einem Fördersatz von 50% zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 570.000,00 Euro aner- 5 kannt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die oben genannten Maßnahmen in diesem Rahmen abgewickelt werden können. Im Haushaltsplanentwurf 2017 wurden für den 1. Bauabschnitt folgende Haushaltsveranschlagungen vorgenommen: Auszahlungen Einzahlungen = = 200.000,00 Euro 100.000,00 Euro Hierdurch kann die Finanzierung des 1. Bauabschnittes sichergestellt werden. Mit der baulichen Umsetzung soll nach Möglichkeit im Sommer während der Urlaubszeit begonnen werden. Daher ist das Bauantragsverfahren möglichst kurzfristig einzuleiten. Zur Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten, die insbesondere aufgrund von Arbeiten in den Büros notwendig sein werden, ist angedacht den Sitzungssaal und das Trauzimmer übergangsweise als Besprechungs- bzw. Büroraum zu nutzen. Dies erfordert, dass die Ausschuss- und Ratssitzungen während der Bauzeit in das Holzkompetenzzentrum nach Nettersheim verlegt werden. Ggf. ist während der Bauzeit auch eine Auslagerung von Büroeinheiten erforderlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister