Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
63 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
04.11.16, 19:06
Aktualisiert
15.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 04.11.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 27.10.2016 um 18:00 Uhr
8
10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil
Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
293/2016
Die Verwaltung erläutert, dass die Baugenehmigung in Bezug auf die zu erstellenden Parkplätze
geprüft wurde. Der Kreis als Baugenehmigungsbehörde forderte sechs Stellplätze für den Komplex
der Pizzeria. Es wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um
Kundenparkplätze handeln muss. Diese sechs Stellplätze sind vorhanden und nutzbar. Die
Auflage ist mithin erfüllt.
Bei einem Neubauprojekt wird gefordert, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Dies
resultiert aus § 51 BauO NRW. Die Verwaltungspraxis geht hierbei von einem Stellplatz pro
Wohneinheit aus. Dies würde auch so von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt.
Ratsmitglied Küpper fragt an, ob die Gemeinde berechtigt wäre, eine höhere Anzahl an
Stellplätzen zu fordern, da seiner Meinung nach ein Stellplatz pro Wohneinheit nicht ausreicht.
Die Verwaltung erläutert hierzu, dass nach Gesetz eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist. Ein
Rechtsanspruch auf eine höhere Anzahl bestünde nicht. Die Gemeinde könnte die
Genehmigungsbehörde jedoch auffordern, zu prüfen, ob in diesem Fall eine höhere Anzahl an
Stellplätzen möglich/notwendig wäre.
Ratsmitglied Küpper merkt an, dass nach Straßenverkehrsamt eine ausreichende Breite der
Straße gefordert wird, damit hierauf geparkt werden darf. In diesem Wohngebiet wären die
Straßen unterschiedlich breit. Er bittet um Erläuterung.
Die Verwaltung erläutert, dass eine Bestandsaufnahme geplant sei. Wichtig sei, dass eine
ausreichende Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge frei bleibt. Die Verwaltung wird die Gremien
nach Durchführung der Bestandsaufnahme entsprechend informieren.
Ratsmitglied Heimerl erläutert, dass die Parksituation katastrophal sei. Gegenüber soll auch ein
Wohnkomplex entstehen. Er fragt an, wo die Leute parken sollen.
Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass zwischen Stellplätzen auf privatem Raum und Stellplätzen
auf öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden werden müsse. Auf den neu angelegten
öffentlichen Flächen werden die Gremien der Gemeinde immer für eine ausreichende Anzahl an
Stellplätzen sorgen.
Beschluss:
Mit 20 Stimmen bei 2 Gegenstimmen ergeht folgender Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Durch diese Änderung soll eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der
Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges
und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber
hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller
einzuholen und das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu
beauftragen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Baugenehmigungsbehörde um Prüfung zu
bitten, ob mehr Parkplätze gefordert werden können. Mehr Parkplätze sind vom Gemeinderat
ausdrücklich gewünscht.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.10.2016
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