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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
63 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
04.11.16, 19:06
Aktualisiert
15.11.16, 19:06
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB) Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich;
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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 04.11.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 27.10.2016 um 18:00 Uhr 8 10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB 293/2016 Die Verwaltung erläutert, dass die Baugenehmigung in Bezug auf die zu erstellenden Parkplätze geprüft wurde. Der Kreis als Baugenehmigungsbehörde forderte sechs Stellplätze für den Komplex der Pizzeria. Es wurde nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Kundenparkplätze handeln muss. Diese sechs Stellplätze sind vorhanden und nutzbar. Die Auflage ist mithin erfüllt. Bei einem Neubauprojekt wird gefordert, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Dies resultiert aus § 51 BauO NRW. Die Verwaltungspraxis geht hierbei von einem Stellplatz pro Wohneinheit aus. Dies würde auch so von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt. Ratsmitglied Küpper fragt an, ob die Gemeinde berechtigt wäre, eine höhere Anzahl an Stellplätzen zu fordern, da seiner Meinung nach ein Stellplatz pro Wohneinheit nicht ausreicht. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass nach Gesetz eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist. Ein Rechtsanspruch auf eine höhere Anzahl bestünde nicht. Die Gemeinde könnte die Genehmigungsbehörde jedoch auffordern, zu prüfen, ob in diesem Fall eine höhere Anzahl an Stellplätzen möglich/notwendig wäre. Ratsmitglied Küpper merkt an, dass nach Straßenverkehrsamt eine ausreichende Breite der Straße gefordert wird, damit hierauf geparkt werden darf. In diesem Wohngebiet wären die Straßen unterschiedlich breit. Er bittet um Erläuterung. Die Verwaltung erläutert, dass eine Bestandsaufnahme geplant sei. Wichtig sei, dass eine ausreichende Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge frei bleibt. Die Verwaltung wird die Gremien nach Durchführung der Bestandsaufnahme entsprechend informieren. Ratsmitglied Heimerl erläutert, dass die Parksituation katastrophal sei. Gegenüber soll auch ein Wohnkomplex entstehen. Er fragt an, wo die Leute parken sollen. Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass zwischen Stellplätzen auf privatem Raum und Stellplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden werden müsse. Auf den neu angelegten öffentlichen Flächen werden die Gremien der Gemeinde immer für eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen sorgen. Beschluss: Mit 20 Stimmen bei 2 Gegenstimmen ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung soll eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller einzuholen und das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu beauftragen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Baugenehmigungsbehörde um Prüfung zu bitten, ob mehr Parkplätze gefordert werden können. Mehr Parkplätze sind vom Gemeinderat ausdrücklich gewünscht. Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.10.2016 Seite 2