Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
48 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
13.09.16, 14:16
Aktualisiert
13.09.16, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 13.09.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 08.09.2016 um 18:03 Uhr
12
Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen;
hier: Neufassung
285/2016
Bezug. V 246/2016
Ratsmitglied Küpper schlägt für seine Fraktion den Beschlussvorschlag Alternative 1 vor. Bei
Wirtschaftswegen bittet er das Verhältnis 75% Anlieger und 25% Gemeinde zu wählen. Dies sei
eine rechtssichere Verteilung nach der Rechtsprechung.
Ratsmitglied Wegner merkt an, dass seine Fraktion ursprünglich den Beschlussvorschlag
Alternative 2 auf Grund der größeren Flexibilität bevorzugte. Es könnten so alle Besonderheiten im
Einzelfall berücksichtigt werden. Mit dem Vorschlag der CDU könnte seine Fraktion jedoch auch
leben.
Beschluss:
Einstimmig ergeht folgender Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 13.02.1984 in der
vorgelegten Form unter Wegfall des Klassifizierungskataloges, unter Einbeziehung der
Wirtschaftswege und unter Einbeziehung der Eckgrundstücksregelung (2/3 Beitragspflicht
des Grundstückseigentümers und 1/3 zu Lasten der Gemeinde).
Für die Wirtschaftswege wird eine Beitragspflicht in Höhe von 75 % für die Anlieger
festgesetzt. 25 % übernimmt die Gemeinde.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend zu veröffentlichen. Die Satzung
tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.