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Beschlußtext (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen; hier: Neufassung Bezug. V 246/2016)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
48 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
13.09.16, 14:16
Aktualisiert
13.09.16, 14:16
Beschlußtext (Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen;
hier: Neufassung 

Bezug. V 246/2016)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 13.09.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 08.09.2016 um 18:03 Uhr 12 Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen; hier: Neufassung 285/2016 Bezug. V 246/2016 Ratsmitglied Küpper schlägt für seine Fraktion den Beschlussvorschlag Alternative 1 vor. Bei Wirtschaftswegen bittet er das Verhältnis 75% Anlieger und 25% Gemeinde zu wählen. Dies sei eine rechtssichere Verteilung nach der Rechtsprechung. Ratsmitglied Wegner merkt an, dass seine Fraktion ursprünglich den Beschlussvorschlag Alternative 2 auf Grund der größeren Flexibilität bevorzugte. Es könnten so alle Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigt werden. Mit dem Vorschlag der CDU könnte seine Fraktion jedoch auch leben. Beschluss: Einstimmig ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 13.02.1984 in der vorgelegten Form unter Wegfall des Klassifizierungskataloges, unter Einbeziehung der Wirtschaftswege und unter Einbeziehung der Eckgrundstücksregelung (2/3 Beitragspflicht des Grundstückseigentümers und 1/3 zu Lasten der Gemeinde). Für die Wirtschaftswege wird eine Beitragspflicht in Höhe von 75 % für die Anlieger festgesetzt. 25 % übernimmt die Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend zu veröffentlichen. Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.