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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 13:00
Aktualisiert
24.11.16, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl Vorlage 557 /X.L. Datum: 24.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2017 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Grundgebühr pro kW 47,00 € 37,00 € 27,00 € Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Gemäß der vorgenommenen Kostenverteilung auf die jeweilige Gebührenart für das Wirtschaftsjahr 2017 ergibt sich eine Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen werden kann. Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr 2017 in ihrer jetzigen Höhe wie bereits im Vorjahr unverändert belassen werden. Durch die beschlossene Ablösung der beiden Leasingverträge für das Nahwärmenetz und die Kesselanlage in Nettersheim zum 01.01.2017 und die Finanzierung des Rückkaufs dieses Anlagevermögens durch Inanspruchnahme von zwei geförderten Krediten der KfW-Bank kann ab 2017 eine Aufwandsreduzierung im Eigenbetrieb erreicht werden. Hinzu kommt, dass durch zusätzliche Anschlussnehmer wie auch durch die Umsetzung der Maßnahme Heizzentrale Kloster Nettersheim eine Steigerung der Umsatzerlöse im Eigenbetrieb bereits ab dem Haushaltsjahr 2017 erzielt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich durch die weitere Verbrauchsentwicklung eine Gebührenkonstanz im Eigenbetrieb auch in den Folgejahren ergeben wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister