Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 13:00
Aktualisiert
24.11.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl
Vorlage 557 /X.L.
Datum: 24.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2017
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Grundgebühr pro kW
47,00 €
37,00 €
27,00 €
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Gemäß der vorgenommenen Kostenverteilung auf die jeweilige Gebührenart für
das Wirtschaftsjahr 2017 ergibt sich eine Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung
bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen werden kann.
Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr 2017 in ihrer jetzigen Höhe wie
bereits im Vorjahr unverändert belassen werden.
Durch die beschlossene Ablösung der beiden Leasingverträge für das Nahwärmenetz und die Kesselanlage in Nettersheim zum 01.01.2017 und die Finanzierung
des Rückkaufs dieses Anlagevermögens durch Inanspruchnahme von zwei geförderten Krediten der KfW-Bank kann ab 2017 eine Aufwandsreduzierung im Eigenbetrieb erreicht werden. Hinzu kommt, dass durch zusätzliche Anschlussnehmer wie auch durch die Umsetzung der Maßnahme Heizzentrale Kloster
Nettersheim eine Steigerung der Umsatzerlöse im Eigenbetrieb bereits ab dem
Haushaltsjahr 2017 erzielt werden kann.
Es bleibt abzuwarten, wie sich durch die weitere Verbrauchsentwicklung eine Gebührenkonstanz im Eigenbetrieb auch in den Folgejahren ergeben wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister