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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
28.03.17, 13:00
Aktualisiert
28.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 671 /X.L. Datum: 28.03.2017 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege in Engelgau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion hat mit Datum vom 26.03.2017 die beigefügte Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: Im Zusammenhang mit dem Bau der Windenergieanlagen in der Gemarkung Engelgau sowie der Kabelverlegearbeiten von Engelgau bis Tondorf wurden mit den Anlagenbetreibern Erschließungs- bzw. Gestattungsverträge hinsichtlich der Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen geschlossen. Hiernach sind die Anlagebetreiber für die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Wirtschaftswege sowie Schäden im Rahmen der Gewährleistung verantwortlich. Festgestellte Mängel wurden bereits auf Teilbereichen beseitigt. Weitere Mängel, insbesondere im Bereich der Wirtschaftswege mit wassergebundener Decke wurden gegenüber den Windanlagenbetreibern angemeldet , jedoch bisher nicht beseitigt. Diesbezüglich wird die Gemeinde die Betreiber ggf. in Verzug setzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister